Stadt Ulm - Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Erneuerung der Bauwerke B10 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1027

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ulm.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6YYB/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6YYB
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Ulm - Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Erneuerung der Bauwerke B10

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1027
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Europaweite Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Erneuerung der Bauwerke B10 in Ulm im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
71322300 Planungsleistungen für Brücken
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Ulm

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Ulm hat beschlossen, die Bauwerke der B10 zu erneuern.

Die Restnutzungsdauer der Brückenbauwerke Wallstraßenbrücke bzw. der Brücke über Blaubeurer-Tor in Ulm beträgt max. 10 bzw. 20 Jahre. Vor allem bei dem Brückenbauwerk Wallstraßenbrücke West wurden statische und bauliche Defizite ermittelt.

Zur Konservierung des Istzustandes sowie zur Absicherung der bisherigen Untersuchungsergebnisse sind im Jahr 2022 externe Verstärkungen, die Erneuerung der Abdichtung und weitere Bauwerksuntersuchungen erfolgt.

Die Umsetzung der baulichen Infrastrukturmaßnahme "Erneuerung Bauwerke B10" erfolgt in Form eines Partneringverfahrens.

Im Rahmen des hier gegenständlichen europaweiten VGV-Verfahrens sucht die Stadt Ulm ein Planungsbüro für Generalplanungsleistung. Das Planungsbüro plant im ersten Schritt bis zur Leistungsphase 2 (Vorentwurf). Die hierfür benötigten Leistungen umfassen:

- Objektplanung Verkehrsanlagen

- Objektplanung Ingenieurbauwerke

- Tragwerksplanung

- Fachplanung Technische Ausrüstung für Tunnel

Im Rahmen eines weiteren europaweiten Verfahrens auf Basis der Vorentwurfsplanung ("Erste Entwurfsplanung" Stand LPH 2+ HOAI (2021) und FLB (Funktionale Leistungsbeschreibung)) wird dann ein zuverlässiges, fachlich geeignetes und wirtschaftlich leistungsfähiges Bauunternehmen für die Umsetzung der Maßnahme ermittelt.

Die hierfür vom Generalplaner zur erbringenden Leistungen umfassen:

- Übergeordnete Koordinationsaufgaben für die Ausschreibung

- Erstellen und Abstimmen einer funktionalen Leitungsbeschreibung (FLB) auf Basis der Planung der Leistungsphase 2

- Begleitung und Abschluss der Angebots- und Verhandlungsphasen des Partnering-Verfahrens

- Die Durchführung des Partnering-Verfahrens im Rahmen der baulichen Umsetzung

Die Leistungen Generalplanung werden stufen- und abschnittsweise beauftragt Einzelheiten hierzu werden im weiteren Verfahrensverlauf zur Verfügung gestellt.

Das mit der weiteren Ausschreibung zu ermittelnde Bauunternehmen muss bereits bei der frühen Vergabe entsprechende Vergütungsregelungen z.B. einen garantierten Maximalpreis (es ist vorgesehen aufgrund der aktuellen Situation, eine Preisgleitklausel im Rahmen des Vergabeverfahrens zu erarbeiten) und eine Pauschale für die weitere partnerschaftliche Planung abgeben. Gemeinsam mit dem Generalplaner plant und optimiert das Unternehmen das Projekt bis zur Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe). Der Bauunternehmer muss dann im nächsten Schritt sein Angebot bestätigen und wird dann - wenn sich während der Planungsphase keine grundsätzlichen Vorbehalte ergeben haben - mit der Umsetzung der Bauleistung beauftragt. Kann das Bauunternehmen sein Angebot nicht bestätigen, so verfügt die Stadt Ulm unabhängig von der weiteren Beauftragung über eine technisch optimierte und umsetzbare Leistungsbeschreibung die entsprechend ausgeschrieben werden könnte.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 9
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.

Stufe 1:

Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.

Stufe 2:

Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.

Stufe 3:

Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.

Dabei muss der Bewerber Planungen in folgenden Gewerken durchgeführt haben:

- Objektplanung Verkehrsanlagen

- Objekt- und Tragwerksplanung Bücken

- Objekt- und Tragwerksplanung Tunnel

- Fachplanung technische Ausrüstung Tunnel

- Integrierte Gesamtplanung (Generalplanung)

Die Referenzen (vgl. Ziff. III.1.3) werden im dem Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, wie folgt bewertet:

a) Objektplanung Verkehrsanlagen

Kriterium: Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (AK)

- Höhe AK EUR netto: ab 7 Mio. EUR netto = 1 Punkt

- Höhe AK EUR netto: ab 9 Mio. EUR netto = 2 Punkte

- Höhe AK EUR netto: ab 11 Mio. EUR netto = 3 Punkte

- Höhe AK EUR netto: ab 13 Mio. EUR netto = 4 Punkte

- Höhe AK EUR netto: ab 15 Mio. EUR netto = 5 Punkte

Kriterium: Verkehrsbelastung Knotenpunkt

- Verkehrsbelastung ab 30.000 Fahrzeuge = 1 Punkt

- Verkehrsbelastung ab 40.000 Fahrzeuge = 2 Punkt

- Verkehrsbelastung ab 50.000 Fahrzeuge = 3 Punkt

- Verkehrsbelastung ab 60.000 Fahrzeuge = 4 Punkt

- Verkehrsbelastung ab 70.000 Fahrzeuge = 5 Punkt

Kriterium: ÖPNV-Strecke

- nicht erfüllt = 0 Punkte

- Busverkehr = 3 Punkte

- Straßen-/U-/S-Bahnverkehr gemeinsam mit Busverkehr = 5 Punkte

Kriterium: Maßnahme unter Verkehr

- nicht erfüllt = 0 Punkte

- vollständig erfüllt = 5 Punkte

b) Objekt- und Tragwerksplanung Brücken

Kriterium: Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (AK)

- Höhe AK EUR netto: ab 20 Mio. EUR netto = 1 Punkt

- Höhe AK EUR netto: ab 30 Mio. EUR netto = 2 Punkte

- Höhe AK EUR netto: ab 40 Mio. EUR netto = 3 Punkte

Kriterium: Ortslage: Innerorts

- nicht erfüllt = 0 Punkte

- vollständig erfüllt = 3 Punkte

Kriterium: Ersatzneubau: Zusätzlich Planung für Abbruch Bestandsbauwerk erbracht

- nicht erfüllt = 0 Punkte

- vollständig erfüllt = 4 Punkte

- vollständig erfüllt mit Rückbau über Bahnstrecke = 7 Punkte

Kriterium: Brücke überquert mehrgleisige Bahnstrecke mit mind. 5 Gleisen

- nicht erfüllt = 0 Punkte

- vollständig erfüllt = 4 Punkte

- vollständig erfüllt unter Elektrifizierung der Bahnstrecke = 7 Punkte

Kriterium: Maßnahme unter Verkehr

- nicht erfüllt = 0 Punkte

- vollständig erfüllt = 3 Punkte

c) Objekt- und Tragwerksplanung Tunnel

Kriterium: Tunnellänge

- Tunnellänge bis 200 m = 1 Punkt

- Tunnellänge bis 400 m = 2 Punkte

- Tunnellänge ab 400 m = 3 Punkte

Kriterium: Ortslage: Innerorts

- nicht erfüllt = 0 Punkte

- vollständig erfüllt = 2 Punkte

Kriterium: Baulich getrennte Richtungsfahrbahnen

- nicht erfüllt = 0 Punkte

- vollständig erfüllt = 2 Punkte

Kriterium: Bauwerk im Grundwasser

- nicht erfüllt = 0 Punkte

- vollständig erfüllt = 2 Punkte

Kriterium: Umsetzung der Maßnahme unter Teilinbetriebnahme

- nicht erfüllt = 0 Punkte

- vollständig erfüllt = 2 Punkte

d) Fachplanung Technische Ausrüstung Tunnel

Kriterium: Ortslage: Innerorts

- nicht erfüllt = 0 Punkte

- vollständig erfüllt = 2 Punkte

Kriterium: Fluchttüren

- nicht erfüllt = 0 Punkte

- vollständig erfüllt = 2 Punkte

Kriterium: Schrankenanlage

- nicht erfüllt = 0 Punkte

- vollständig erfüllt = 2 Punkte

e) Integrierte Gesamtplanung (Generalplanung)

Kriterium: Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (AK)

- Höhe AK EUR netto: ab 70 Mio. EUR netto = 1 Punkt

- Höhe AK EUR netto: ab 90 Mio. EUR netto = 2 Punkte

- Höhe AK EUR netto: ab 110 Mio. EUR netto = 3 Punkte

- Höhe AK EUR netto: ab 130 Mio. EUR netto = 4 Punkte

- Höhe AK EUR netto: ab 150 Mio. EUR netto = 5 Punkte

Kriterium: Partnering: Durchführung in einem alternativen Abwicklungsmodell (Partnering, Totalunternehmer, ÖPP, Integrierte Projektabwicklung (IPA))

- Totalunternehmer = 4 Punkte

- ÖPP-Projekt = 4 Punkte

- Integrierte Projektabwicklung (IPA) = 4 Punkte

- Partnering-Verfahren = 7 Punkte

Kriterium: Anzahl der am Gesamtprojekt beteiligten Fachplaner und Gutachter

- ab 5 Fachplaner = 1 Punkt

- ab 7 Fachplaner = 2 Punkte

- ab 10 Fachplaner = 3 Punkte

- ab 12 Fachplaner = 4 Punkte

- ab 15 Fachplaner = 5 Punkte

Kriterium: Projektdauer bis Abschluss der LPH 3

- 5 Jahre = 1 Punkt

- 4 Jahre = 2 Punkte

- 3 Jahre = 3 Punkte

- 2 Jahre = 5 Punkte

Kriterium: Umgesetzte Maßnahmen

- Tunnel offene Bauweise erfüllt = 3 Punkte

- Brücke > 4000 qm erfüllt = 3 Punkte

- Verkehrsanlage mit > 40.000 Fahrzeugen erfüllt = 3 Punkte

Kriterium: Die Referenz wurde unter Erarbeitung eines Boden- und Materialverwertungskonzepts erbracht

- nicht erfüllt = 0 Punkte

- vollständig erfüllt = 4 Punkte

Kriterium: Baumaßnahmen mit Bahnbeteiligung

- nicht erfüllt = 0 Punkte

- vollständig erfüllt = 5 Punkte

Kriterium: Baumaßnahme mit Rückbauleistungen

- nicht erfüllt = 0 Punkte

- vollständig erfüllt = 5 Punkte

Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet ggf. das Los.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Vorbemerkung

Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.

Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.

2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:

(1) Eigenerklärung Russland-Sanktionen

(2) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,

(3) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,

(4) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),

3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:

(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.

(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.

(2) Eigenerklärung, aus der die Beschäftigten jahresdurchschnittlich in den letzten drei Jahren ersichtlich sind:

- Projektleiter mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung, in der Steuerungs- oder Koordinierungsfunktion bei der Planung von Um- oder Neubaumaßnahmen als Projektleiter von Verkehrsinfrastrukturprojekten

- Fachplaner Objektplanung Verkehrsanlagen mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung, innerhalb der letzten 10 Jahre, in der Planung von Um- oder Neubaumaßnahmen von Verkehrsinfrastrukturprojekte.

- Fachplaner Objektplanung Ing. Bauwerke mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung, innerhalb der letzten 10 Jahre, in der Planung von Um- oder Neubaumaßnahmen von Verkehrsinfrastrukturprojekten.

- Fachplaner Tragwerksplanung

(3) Nachweis von Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen

Dabei muss der Bieter Planungen in folgenden Gewerken durchgeführt haben:

- Objektplanung Verkehrsanlagen

- Objekt- und Tragwerksplanung Bücken

- Objekt- und Tragwerksplanung Tunnel

- Fachplanung technische Ausrüstung Tunnel

- Integrierte Gesamtplanung (Generalplanung)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu (3): Nachweis von Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen

Erläuterung der Mindestreferenzen:

a) Objektplanung Verkehrsanlagen

Es muss eine Referenz über die Objektplanung von Verkehrsanlagen vorgelegt werden.

Es gelten folgende Mindestanforderungen:

- Anlagen des Straßenverkehrs

- Innerörtliche Hauptverkehrsstraße

- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten >= 7 Mio.EUR netto

- Mindesthonorarzone III oder höher

- Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 ff. HOAI, LPH 1 bis 5 vollständig erbracht

- Abschluss der Planungsleistung LPH 5 innerhalb der letzten 6 Jahre (seit 01.01.2016)

b) Objekt- und Tragwerksplanung Brücken

Es muss eine Referenz über die Objekt- und Tragwerksplanung von Brücken vorgelegt werden.

Es gelten folgende Mindestanforderungen:

- Brücke für Straßenverkehrsanlagen

- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten mind. 20 Mio.EUR netto

- Mindesthonorarzone III oder höher

- Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43ff HOAI, LPH 1 bis 4 und Tragwerksplanung § 51 ff. HOAI LPH 2 und 3 vollständig erbracht

- Abschluss der v.g. Planungsleistungen innerhalb der letzten 6 Jahre (seit 01.01.2016)

c) Objekt- und Tragwerksplanung Tunnel

Es muss eine Referenz über die Objekt- und Tragwerksplanung Tunnel vorgelegt werden.

Es gelten folgende Mindestanforderungen:

- Tunnel für Anlage des Straßenverkehrs

- Tunnellänge >= 150 m ohne Rampen in offener Bauweise

- Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43ff HOAI, LPH 1 bis 4 und Tragwerksplanung § 51 ff. HOAI LPH 2 und 3 vollständig erbracht

- Abschluss der v.g. Planungsleistungen innerhalb der letzten 6 Jahre (seit 01.01.2016)

d) Fachplanung Technische Ausrüstung Tunnel

Es muss eine Referenz über die Fachplanung Technische Ausrüstung Tunnel vorgelegt werden.

Es gelten folgende Mindestanforderungen:

- Tunnel für Anlage des Straßenverkehrs

- Tunnel im Gegenrichtungsverkehr

- Tunnellänge >= 400 m ohne Rampen

- Fachplanung Technische Ausrüstung (Tunnelbetriebstechnik) § 55 HOAI, LPH 1 - 5 vollständig erbracht

- Abschluss der v.g. Planungsleistungen innerhalb der letzten 6 Jahre (seit 01.01.2016)

e) Integrierte Gesamtplanung (Generalplanung)

Es muss eine Referenz über die Integrierte Gesamtplanung (Generalplanung) vorgelegt werden.

Es gelten folgende Mindestanforderungen:

- Anlagen des Straßenverkehrs mit mehreren konstruktiven Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen

- Verkehrsbelastung der Verkehrsanlage > 30.000 Fahrzeuge / 24h

- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten >= 70 Mio.EUR netto

- Integrierte Gesamtplanung (Generalplanung): Objektplanung Verkehrsanlagen

§ 47 ff. HOAI, LPH 1 bis 5 vollständig erbracht, Objektplanung Ingenieurbau-werke § 43ff HOAI, LPH 1 bis 4 und Tragwerksplanung § 51 ff. HOAI LPH 2 und 3 vollständig erbracht

- Abschluss der Planungsleistung LPH 5 innerhalb der letzten 6 Jahre (seit 01.01.2016)

Hinweis: Alle geforderten Mindestanforderungen können durch eine Referenz nachgewiesen werden, sofern die Anforderungen von dieser einen Referenzumfasst sind oder durch mehrere separate Referenzen.

Die Erklärung über Referenzleistungen muss über die Angaben zu den Mindestanforderungen und Auswahlkriterien hinaus jeweils folgende Angaben enthalten:

- Auftragnehmer der Referenz

- Bezeichnung des Auftrags

- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)

- Auftragnehmer der Referenzleistung

- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen), sofern vorhanden

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/09/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.

Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6YYB

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/08/2022

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