Stadt Ulm - Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Erneuerung der Bauwerke B10 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1027
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ulm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Ulm - Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Erneuerung der Bauwerke B10
Europaweite Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Erneuerung der Bauwerke B10 in Ulm im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV.
Ulm
Die Stadt Ulm hat beschlossen, die Bauwerke der B10 zu erneuern.
Die Restnutzungsdauer der Brückenbauwerke Wallstraßenbrücke bzw. der Brücke über Blaubeurer-Tor in Ulm beträgt max. 10 bzw. 20 Jahre. Vor allem bei dem Brückenbauwerk Wallstraßenbrücke West wurden statische und bauliche Defizite ermittelt.
Zur Konservierung des Istzustandes sowie zur Absicherung der bisherigen Untersuchungsergebnisse sind im Jahr 2022 externe Verstärkungen, die Erneuerung der Abdichtung und weitere Bauwerksuntersuchungen erfolgt.
Die Umsetzung der baulichen Infrastrukturmaßnahme "Erneuerung Bauwerke B10" erfolgt in Form eines Partneringverfahrens.
Im Rahmen des hier gegenständlichen europaweiten VGV-Verfahrens sucht die Stadt Ulm ein Planungsbüro für Generalplanungsleistung. Das Planungsbüro plant im ersten Schritt bis zur Leistungsphase 2 (Vorentwurf). Die hierfür benötigten Leistungen umfassen:
- Objektplanung Verkehrsanlagen
- Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Tragwerksplanung
- Fachplanung Technische Ausrüstung für Tunnel
Im Rahmen eines weiteren europaweiten Verfahrens auf Basis der Vorentwurfsplanung ("Erste Entwurfsplanung" Stand LPH 2+ HOAI (2021) und FLB (Funktionale Leistungsbeschreibung)) wird dann ein zuverlässiges, fachlich geeignetes und wirtschaftlich leistungsfähiges Bauunternehmen für die Umsetzung der Maßnahme ermittelt.
Die hierfür vom Generalplaner zur erbringenden Leistungen umfassen:
- Übergeordnete Koordinationsaufgaben für die Ausschreibung
- Erstellen und Abstimmen einer funktionalen Leitungsbeschreibung (FLB) auf Basis der Planung der Leistungsphase 2
- Begleitung und Abschluss der Angebots- und Verhandlungsphasen des Partnering-Verfahrens
- Die Durchführung des Partnering-Verfahrens im Rahmen der baulichen Umsetzung
Die Leistungen Generalplanung werden stufen- und abschnittsweise beauftragt Einzelheiten hierzu werden im weiteren Verfahrensverlauf zur Verfügung gestellt.
Das mit der weiteren Ausschreibung zu ermittelnde Bauunternehmen muss bereits bei der frühen Vergabe entsprechende Vergütungsregelungen z.B. einen garantierten Maximalpreis (es ist vorgesehen aufgrund der aktuellen Situation, eine Preisgleitklausel im Rahmen des Vergabeverfahrens zu erarbeiten) und eine Pauschale für die weitere partnerschaftliche Planung abgeben. Gemeinsam mit dem Generalplaner plant und optimiert das Unternehmen das Projekt bis zur Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe). Der Bauunternehmer muss dann im nächsten Schritt sein Angebot bestätigen und wird dann - wenn sich während der Planungsphase keine grundsätzlichen Vorbehalte ergeben haben - mit der Umsetzung der Bauleistung beauftragt. Kann das Bauunternehmen sein Angebot nicht bestätigen, so verfügt die Stadt Ulm unabhängig von der weiteren Beauftragung über eine technisch optimierte und umsetzbare Leistungsbeschreibung die entsprechend ausgeschrieben werden könnte.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Dabei muss der Bewerber Planungen in folgenden Gewerken durchgeführt haben:
- Objektplanung Verkehrsanlagen
- Objekt- und Tragwerksplanung Bücken
- Objekt- und Tragwerksplanung Tunnel
- Fachplanung technische Ausrüstung Tunnel
- Integrierte Gesamtplanung (Generalplanung)
Die Referenzen (vgl. Ziff. III.1.3) werden im dem Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, wie folgt bewertet:
a) Objektplanung Verkehrsanlagen
Kriterium: Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (AK)
- Höhe AK EUR netto: ab 7 Mio. EUR netto = 1 Punkt
- Höhe AK EUR netto: ab 9 Mio. EUR netto = 2 Punkte
- Höhe AK EUR netto: ab 11 Mio. EUR netto = 3 Punkte
- Höhe AK EUR netto: ab 13 Mio. EUR netto = 4 Punkte
- Höhe AK EUR netto: ab 15 Mio. EUR netto = 5 Punkte
Kriterium: Verkehrsbelastung Knotenpunkt
- Verkehrsbelastung ab 30.000 Fahrzeuge = 1 Punkt
- Verkehrsbelastung ab 40.000 Fahrzeuge = 2 Punkt
- Verkehrsbelastung ab 50.000 Fahrzeuge = 3 Punkt
- Verkehrsbelastung ab 60.000 Fahrzeuge = 4 Punkt
- Verkehrsbelastung ab 70.000 Fahrzeuge = 5 Punkt
Kriterium: ÖPNV-Strecke
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- Busverkehr = 3 Punkte
- Straßen-/U-/S-Bahnverkehr gemeinsam mit Busverkehr = 5 Punkte
Kriterium: Maßnahme unter Verkehr
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 5 Punkte
b) Objekt- und Tragwerksplanung Brücken
Kriterium: Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (AK)
- Höhe AK EUR netto: ab 20 Mio. EUR netto = 1 Punkt
- Höhe AK EUR netto: ab 30 Mio. EUR netto = 2 Punkte
- Höhe AK EUR netto: ab 40 Mio. EUR netto = 3 Punkte
Kriterium: Ortslage: Innerorts
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 3 Punkte
Kriterium: Ersatzneubau: Zusätzlich Planung für Abbruch Bestandsbauwerk erbracht
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 4 Punkte
- vollständig erfüllt mit Rückbau über Bahnstrecke = 7 Punkte
Kriterium: Brücke überquert mehrgleisige Bahnstrecke mit mind. 5 Gleisen
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 4 Punkte
- vollständig erfüllt unter Elektrifizierung der Bahnstrecke = 7 Punkte
Kriterium: Maßnahme unter Verkehr
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 3 Punkte
c) Objekt- und Tragwerksplanung Tunnel
Kriterium: Tunnellänge
- Tunnellänge bis 200 m = 1 Punkt
- Tunnellänge bis 400 m = 2 Punkte
- Tunnellänge ab 400 m = 3 Punkte
Kriterium: Ortslage: Innerorts
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 2 Punkte
Kriterium: Baulich getrennte Richtungsfahrbahnen
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 2 Punkte
Kriterium: Bauwerk im Grundwasser
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 2 Punkte
Kriterium: Umsetzung der Maßnahme unter Teilinbetriebnahme
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 2 Punkte
d) Fachplanung Technische Ausrüstung Tunnel
Kriterium: Ortslage: Innerorts
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 2 Punkte
Kriterium: Fluchttüren
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 2 Punkte
Kriterium: Schrankenanlage
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 2 Punkte
e) Integrierte Gesamtplanung (Generalplanung)
Kriterium: Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (AK)
- Höhe AK EUR netto: ab 70 Mio. EUR netto = 1 Punkt
- Höhe AK EUR netto: ab 90 Mio. EUR netto = 2 Punkte
- Höhe AK EUR netto: ab 110 Mio. EUR netto = 3 Punkte
- Höhe AK EUR netto: ab 130 Mio. EUR netto = 4 Punkte
- Höhe AK EUR netto: ab 150 Mio. EUR netto = 5 Punkte
Kriterium: Partnering: Durchführung in einem alternativen Abwicklungsmodell (Partnering, Totalunternehmer, ÖPP, Integrierte Projektabwicklung (IPA))
- Totalunternehmer = 4 Punkte
- ÖPP-Projekt = 4 Punkte
- Integrierte Projektabwicklung (IPA) = 4 Punkte
- Partnering-Verfahren = 7 Punkte
Kriterium: Anzahl der am Gesamtprojekt beteiligten Fachplaner und Gutachter
- ab 5 Fachplaner = 1 Punkt
- ab 7 Fachplaner = 2 Punkte
- ab 10 Fachplaner = 3 Punkte
- ab 12 Fachplaner = 4 Punkte
- ab 15 Fachplaner = 5 Punkte
Kriterium: Projektdauer bis Abschluss der LPH 3
- 5 Jahre = 1 Punkt
- 4 Jahre = 2 Punkte
- 3 Jahre = 3 Punkte
- 2 Jahre = 5 Punkte
Kriterium: Umgesetzte Maßnahmen
- Tunnel offene Bauweise erfüllt = 3 Punkte
- Brücke > 4000 qm erfüllt = 3 Punkte
- Verkehrsanlage mit > 40.000 Fahrzeugen erfüllt = 3 Punkte
Kriterium: Die Referenz wurde unter Erarbeitung eines Boden- und Materialverwertungskonzepts erbracht
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 4 Punkte
Kriterium: Baumaßnahmen mit Bahnbeteiligung
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 5 Punkte
Kriterium: Baumaßnahme mit Rückbauleistungen
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 5 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet ggf. das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung Russland-Sanktionen
(2) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(3) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(4) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
(1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
(2) Eigenerklärung, aus der die Beschäftigten jahresdurchschnittlich in den letzten drei Jahren ersichtlich sind:
- Projektleiter mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung, in der Steuerungs- oder Koordinierungsfunktion bei der Planung von Um- oder Neubaumaßnahmen als Projektleiter von Verkehrsinfrastrukturprojekten
- Fachplaner Objektplanung Verkehrsanlagen mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung, innerhalb der letzten 10 Jahre, in der Planung von Um- oder Neubaumaßnahmen von Verkehrsinfrastrukturprojekte.
- Fachplaner Objektplanung Ing. Bauwerke mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung, innerhalb der letzten 10 Jahre, in der Planung von Um- oder Neubaumaßnahmen von Verkehrsinfrastrukturprojekten.
- Fachplaner Tragwerksplanung
(3) Nachweis von Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen
Dabei muss der Bieter Planungen in folgenden Gewerken durchgeführt haben:
- Objektplanung Verkehrsanlagen
- Objekt- und Tragwerksplanung Bücken
- Objekt- und Tragwerksplanung Tunnel
- Fachplanung technische Ausrüstung Tunnel
- Integrierte Gesamtplanung (Generalplanung)
Zu (3): Nachweis von Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen
Erläuterung der Mindestreferenzen:
a) Objektplanung Verkehrsanlagen
Es muss eine Referenz über die Objektplanung von Verkehrsanlagen vorgelegt werden.
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Anlagen des Straßenverkehrs
- Innerörtliche Hauptverkehrsstraße
- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten >= 7 Mio.EUR netto
- Mindesthonorarzone III oder höher
- Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 ff. HOAI, LPH 1 bis 5 vollständig erbracht
- Abschluss der Planungsleistung LPH 5 innerhalb der letzten 6 Jahre (seit 01.01.2016)
b) Objekt- und Tragwerksplanung Brücken
Es muss eine Referenz über die Objekt- und Tragwerksplanung von Brücken vorgelegt werden.
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Brücke für Straßenverkehrsanlagen
- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten mind. 20 Mio.EUR netto
- Mindesthonorarzone III oder höher
- Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43ff HOAI, LPH 1 bis 4 und Tragwerksplanung § 51 ff. HOAI LPH 2 und 3 vollständig erbracht
- Abschluss der v.g. Planungsleistungen innerhalb der letzten 6 Jahre (seit 01.01.2016)
c) Objekt- und Tragwerksplanung Tunnel
Es muss eine Referenz über die Objekt- und Tragwerksplanung Tunnel vorgelegt werden.
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Tunnel für Anlage des Straßenverkehrs
- Tunnellänge >= 150 m ohne Rampen in offener Bauweise
- Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43ff HOAI, LPH 1 bis 4 und Tragwerksplanung § 51 ff. HOAI LPH 2 und 3 vollständig erbracht
- Abschluss der v.g. Planungsleistungen innerhalb der letzten 6 Jahre (seit 01.01.2016)
d) Fachplanung Technische Ausrüstung Tunnel
Es muss eine Referenz über die Fachplanung Technische Ausrüstung Tunnel vorgelegt werden.
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Tunnel für Anlage des Straßenverkehrs
- Tunnel im Gegenrichtungsverkehr
- Tunnellänge >= 400 m ohne Rampen
- Fachplanung Technische Ausrüstung (Tunnelbetriebstechnik) § 55 HOAI, LPH 1 - 5 vollständig erbracht
- Abschluss der v.g. Planungsleistungen innerhalb der letzten 6 Jahre (seit 01.01.2016)
e) Integrierte Gesamtplanung (Generalplanung)
Es muss eine Referenz über die Integrierte Gesamtplanung (Generalplanung) vorgelegt werden.
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Anlagen des Straßenverkehrs mit mehreren konstruktiven Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen
- Verkehrsbelastung der Verkehrsanlage > 30.000 Fahrzeuge / 24h
- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten >= 70 Mio.EUR netto
- Integrierte Gesamtplanung (Generalplanung): Objektplanung Verkehrsanlagen
§ 47 ff. HOAI, LPH 1 bis 5 vollständig erbracht, Objektplanung Ingenieurbau-werke § 43ff HOAI, LPH 1 bis 4 und Tragwerksplanung § 51 ff. HOAI LPH 2 und 3 vollständig erbracht
- Abschluss der Planungsleistung LPH 5 innerhalb der letzten 6 Jahre (seit 01.01.2016)
Hinweis: Alle geforderten Mindestanforderungen können durch eine Referenz nachgewiesen werden, sofern die Anforderungen von dieser einen Referenzumfasst sind oder durch mehrere separate Referenzen.
Die Erklärung über Referenzleistungen muss über die Angaben zu den Mindestanforderungen und Auswahlkriterien hinaus jeweils folgende Angaben enthalten:
- Auftragnehmer der Referenz
- Bezeichnung des Auftrags
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Auftragnehmer der Referenzleistung
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen), sofern vorhanden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6YYB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.