Kanalreinigung und TV-Inspektion nach SüwVO Abw in Emsdetten Referenznummer der Bekanntmachung: 5428/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emsdetten
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48282
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.emsdetten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kanalreinigung und TV-Inspektion nach SüwVO Abw in Emsdetten
Die Stadt Emsdetten ist Eigentümerin des Kanalnetzes in ihrem Stadtgebiet. Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Kanalnetzes ist der Hauptkanal im Entwässerungsnetz in drei verschiedenen Inspektionsgebieten zu reinigen und per Kamera zu inspizieren. Außerdem sind die Anschlussleitungen unter Verwendung der zuvor ermittelten Anschlussdaten zu inspizieren. Bei den einzelnen Gebieten handelt es sich sowohl um Wohn- als auch um Industrie- und Gewerbegebiete. Die Inspektion und Reinigung ist nach den Baufachlichen Richtlinien Abwasser (BFR Abwasser) durchzuführen. Für die Kanalreinigung sind kombinierte Hochdruckspül- und Saugfahrzeuge mit integrierter Wasserrückgewinnung inklusive 2 Personen Bedienpersonal einzusetzen. Für die TV-Inspektion ist ein Fahrzeug mit TV-Farbkamera auf Fahrwegen, Dreh-Schwenkkopf inklusive 2 Personen Bedienpersonal einzusetzen.
Bezirk 1 (2021)
Emsdetten
Gegenstand der Leistungen ist die TV-Inspektion inklusive vorangehender Kanalreinigungsarbeiten für das Entwässerungsnetz im Bezirk 1 (2021).
Bezirk 2 (2022)
Emsdetten
Gegenstand der Leistungen ist die TV-Inspektion inklusive vorangehender Kanalreinigungsarbeiten für das Entwässerungsnetz im Bezirk 2 (2022).
Bezirk 3 (2023)
Emsdetten
Gegenstand der Leistungen ist die TV-Inspektion inklusive vorangehender Kanalreinigungsarbeiten für das Entwässerungsnetz im Bezirk 3 (2023).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung:
- Personen- und Sachschäden: 5,0 Mio. EUR
- Vermögensschäden: 0,5 Mio. EUR
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsformular.
1. Referenzen des Bieters aus den letzten drei Jahren (Stichtag 01.09.2019) über vergleichbare Kanalreinigungs- und TV-Inspektionsarbeiten für Kanalnetze mit einer Länge von mindestens 15 km.
2. Anzahl fester Mitarbeiter*innen (jeweils im Durchschnitt der Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell), die im Bereich Kanalreinigung und TV-Inspektion tätig sind, gegliedert nach den Berufsgruppen Ingenieure, Meister, staatlich geprüfte Techniker und sonstige Fachkräfte. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsformular.
Zu 1.: Ein Bieter muss mindestens eine sämtlichen genannten Anforderungen genügende Referenz nachweisen, ansonsten gilt der Bieter als nicht hinreichend geeignet.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Ein Teil der Anlagen zum Leistungsverzeichnis (insbesondere nähere Informationen zum bestehenden Kanalnetz) werden interessierten Unternehmen nur gegen Abgabe einer vollständig ausgefüllten Verschwiegenheitserklärung über die Bieterkommunikation zur Verfügung gestellt. Das Muster der abzugebenden Verschiwegenheitserklärung ist über das Deutsche Vergabeportal abrufbar.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRTJL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland