FE 02.0463/2022/ARB - BIM-Implementierung im Bundesfernstraßenbau Referenznummer der Bekanntmachung: Z2sä-FE 02.0463/2022/ARB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 02.0463/2022/ARB - BIM-Implementierung im Bundesfernstraßenbau
FE 02.0463/2022/ARB - BIM-Implementierung im Bundesfernstraßenbau
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Der Masterplan BIM Bundesfernstraßen des BMDV verfolgt mit der Implementierung von Building Information Modeling (BIM) im Bereich der Bundesfernstraßen fünf strategische Ziele, unter anderem die bundesweite Harmonisierung und Standardisierung der BIM-Methode sicherzustellen. Um den Prozess der BIM-Implementierung zu unterstützen, werden sukzessive neue bundesweit einheitliche Rahmendokumente für die Projektbearbeitung mit BIM durch das BMDV veröffentlicht. Ein entsprechendes Rahmendokument zur Regelwerksanpassung an BIM im Bundesfernstraßenwesen existiert bislang nicht.
In enger Abstimmung mit Bund und Ländern soll dieses Projekt einen Beitrag zur Standardisierung von BIM im Bereich der Bundesfernstraßen leisten. Ziel ist es, konkrete Vorschläge zur Umsetzung bislang nur analog vorliegender Regelwerke im BIM-Kontext für die Praxis zu erarbeiten und die erforderlichen Grundlagen für ein bundesweit einheitliches Vorgehen hierbei als Entscheidungsgrundlage für das BMDV bereitzustellen. Dies erfordert eine zentrale, harmonisierte und standardisierte Einführung eines BIM-Glossars und einer Modellierungsnotation sowie die Beschreibung der zu nutzenden Umgebung für das Daten- und Informationsmanagement dieser Regelwerke. Auf dieser Grundlage wird das Rahmendokument „Regelwerksanpassung an BIM“ erstellt.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Anforderung Nachzuweisen durch
(Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
Kenntnisse und Erfahrung in der Durchführung und Abwicklung von F+E-Projekten. mindestens zwei abgeschlossene Projekte aus den letzten drei Jahren.
Kenntnisse und Erfahrung bei der Anwendung von BIM im Lebenszyklus im Bereich von Bundesfernstraßen. mindestens zwei abgeschlossene Projekte aus den letzten drei Jahren.
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.