6002346761-BwDLZ Bruchsal-Nutzung ziv. Simulationszentrum Referenznummer der Bekanntmachung: 6002346761-BwDLZ Bruchsal
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]359
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
6002346761-BwDLZ Bruchsal-Nutzung ziv. Simulationszentrum
Nutzung eines zivilen Simulationszentrums zur Sanitätsausbildung mit und ohne externe Ausbilder und der anlassbezogenen Ausbildung von Operatoren
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Abschluss einer Rahmenvereinbarung auf vier Jahre.
Für diverse Ausbildungsmodule 1.168 Nutzungsstunden im Vertragszeitraum.
Ausbildung Operator 10 Teilnehmer im Vertragszeitraum.
Zusätzlich 80 h im gesamten Vertragszeitraum für Koordination und Strukturierung/Umstrukturierung der Ausbildungsmodule.
Zusätzlich mobile Trainingsteams mit mobiler Technik für Auswertung und Simulation als Option für 80 h im Vertragszeitraum.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen
Lizenz/Eignungsnachweis als Operator:
Nachweis über "NATO SOF COMBAT MEDICAL SIMULATION AND TCCC INSTRUCTOR COURSE (MED-05-C-14)" am NSHQ
ODER
Nachweis der Qualifizierung als Operator an einem Simulationszentrum zur eigenständigen Bedienung der Simulationsinfrastruktur.
- Eigenerklärung, dass die Bereitstellung von einem Simulationszentrum oder einem separaten Simulations- und Auswertebereich während der Nutzungszeit exklusiv für den Nutzer sichergestellt wird.
- Eigenerklärung, dass zum Vertragsbeginn die Möglichkeit besteht mit Bundeswehr Hubschrauber im Rahmen der Ausbildung ohne externen Genehmigungsweg anlanden zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit