FE 03.0595/2020/IRB - Verkehrsverträgliche Behelfsverkehrsführungen für hochbelastete Autobahnen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mü-FE 03.0595/2020/IRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 03.0595/2020/IRB - Verkehrsverträgliche Behelfsverkehrsführungen für hochbelastete Autobahnen
FE 03.0595/2020/IRB - Verkehrsverträgliche Behelfsverkehrsführungen für hochbelastete Autobahnen
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Der Ausbau-, Instandsetzungs- und Erneuerungsbedarf des Bundesautobahnnetzes erfordert auch zukünftig die Einrichtung von zahlreichen Arbeitsstellen längerer Dauer (AlD). Die Einrichtung von Behelfsverkehrsführungen an 6-streifigen Autobahnen wird zunehmen. Solche Arbeitsstellen stellen in der Regel einen erheblichen Eingriff in den Verkehr mit Auswirkungen auf den Verkehrsablauf und die Verkehrssicherheit dar. Anders als bei 4-streifigen Autobahnen sind hier i. d. R. keine Verkehrsführungen mit vollständiger Überleitung auf die Gegenfahrbahn unter Aufrechterhaltung aller Fahrsteifen möglich. Im Rahmen des Projekts FE 01.0176/2011/HRB „Verkehrsablauf und Verkehrssicherheit an Arbeitsstellen auf Autobahnen unter unterschiedlichen Randbedingungen“ wurden die Auswirkungen verschiedener Verkehrsführungen auf den Verkehrsablauf und die Verkehrssicherheit untersucht. Jedoch konnten Behelfsverkehrsführungen auf 6-streifigen Autobahnen nur in geringem Umfang berücksichtigt werden. Belastbare Ergebnisse liegen für diese Autobahnen daher nicht vor.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, die offengebliebenen Fragestellungen des FE 01.0176 zu schließen und hochbelastete, insbesondere 6-streifigen Autobahnen hinsichtlich Verkehrsablauf (Kapazitäten und q-V-Diagramme) und Verkehrssicherheit (Unfallraten und Unfallkostenraten) zu untersuchen.
Dazu sind allgemeingültige Aussagen zu Verkehrsablaufs- und Verkehrssicherheitskennziffern für Behelfsverkehrsführungen bzw. für sich aus Behelfsverkehrsführungen ergebende, richtungsbezogene Merkmalsgruppen (bezüglich Ausführung/Gestaltung) herzuleiten, welche künftig für die Planung von entsprechenden Arbeitsstellen herangezogen werden können. Darauf aufbauend sind Empfehlungen zu entwickeln, welche Behelfsverkehrsführungen in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten aus verkehrlicher Sicht bevorzugt gewählt werden sollten.
Die Forschungsergebnisse sollen die Ergebnisse aus dem FE 01.0176 validieren bzw. ergänzen und unmittelbar in das Verkehrsanalysesystem und die Fortschreibung des „Leitfaden Arbeitsstellenmanagement auf Bundesautobahnen“ einfließen.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Kenntnisse und praktische Erfahrung in der Durchführung von Kapazitätsanalysen, nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 1)
Kenntnisse und praktische Erfahrung in der Durchführung von Unfallanalysen, nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 2)
Kenntnisse und praktische Erfahrung in der Durchführung von Erhebungen empirischer Verkehrsdaten in Arbeitsstellen auf BAB, nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 3)
Kenntnisse und praktische Erfahrung im Einsatz mikroskopischer Verkehrsflusssimulationen, nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 4)
Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung, nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (Eigenerklärung 1)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.