Stadtwerke Trossingen - Klärschlammverwertung 2023-2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 2397
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trossingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78647
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swtro.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Trossingen - Klärschlammverwertung 2023-2027
Abtransport und thermische Verwertung von mechanisch entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Trossingen.
Kläranlage Trossingen, 78647 Trossingen
Abtransport und thermische Verwertung von mechanisch entwässertem Klärschlamm mit rd. 21 % TR für die Laufzeit von fünf Jahren. Jahrestonnage rd. 1.000 t MEKS.
Es ist möglich, den Vertrag unter gleichbleibenden Konditionen um ein weiteres Kalenderjahr zu verlängern, wenn der Vertrag nicht fristgerecht mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Vertragsende gekündigt wird; Verlängerung maximal bis 31.12.2028.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer hat mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärungen über die durchschnittliche jährliche Arbeitnehmer des Bieters und die Zahl seines Leitungspersonals in den letzten drei Jahren.
- Eintragung in das Berufsregister
- Zuverlässigkeit als Bewerber
- Anmeldung zur Berufsgenossenschaft
Der Auftragnehmer hat mit dem Angebot einzureichen:
- Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nennung von drei in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen)
- Auskunft über die Beantragung, Eröffnung oder Ablehnung eines Insolvenzverfahrens
- Erklärung zur Liquidation
- Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
Da der Klärschlamm zwingend thermisch verwertet werden muss, hat der Auftragnehmer auf Verlangen bzw. bei Vertragsabschluss vorzulegen:
- aktuelle Anlieferungsvereinbarung bzw. Genehmigung der Verwertungsanlage(n)
Der Auftragnehmer hat mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz
Der Auftragnehmer hat vor Auftragserteilung folgende Versicherungen nachzuweisen:
- Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall
- Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall
Abschnitt IV: Verfahren
Jedele und Partner GmbH 70565 Stuttgart
Der Eröffnungstermin ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frühestens nach Ablauf des fünfjährigen Festlaufzeitvertrages Mitte/Ende des Jahres 2024.
1) Die Unterlagen sind elektronisch in Textform einzureichen.
2) Fragen zur Bewerbung sind in Textform ausschließlich über die Vergabe-Plattform zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/