ExWoSt - Vitales und leistungsfähiges Stadtgrün für die klimaresiliente Innenentwicklung - mit Boden, Wasser und Freiraum klimaoptimiert umgehen Referenznummer der Bekanntmachung: 10.04.04-22.030

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=474087
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=474087
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ExWoSt - Vitales und leistungsfähiges Stadtgrün für die klimaresiliente Innenentwicklung - mit Boden, Wasser und Freiraum klimaoptimiert umgehen

Referenznummer der Bekanntmachung: 10.04.04-22.030
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Städte wachsen weiterhin, nicht nur im Innenbereich, sondern mittlerweile erneut und verstärkt am Stadtrand und im Umland. Nach wie vor gilt jedoch der Grundsatz der Innen- vor Außenentwicklung, auch unter den Bedingungen des Klimawandels. So nehmen die Freiräume im Innenbereich durch Bebauung weiter ab, und die verbleibenden Freiräume stehen unter stärkerem Nutzungsdruck. Dabei sind nach Erkenntnissen der bundes-weiten Baulandumfrage 2020/2021 trotz verstärktem Wohnungsbau auch im Innenbereich weiterhin zahlreiche Freiflächen vorhanden. Für eine klimaresiliente Innenentwicklung, die vor Hitze, Trockenheit und Starkregen schützen soll, müssen diese Freiräume gleichzeitig mehr Leistungen für Wasserrückhalt, vitales und leistungs-fähiges Stadtgrün und letztlich für die urbane Lebensqualität erbringen. Daher bedarf es für diese Freiflächen und den zugrundeliegenden Stadtböden und deren Bodenwasserhaushalt klimaoptimierter Konzepte und Lösungen. Zudem fordert die Neue Leipzig Charta der Stadtentwicklung (Nov 2020) „Gut gestaltete und unterhal-tene sowie vernetzte grüne und blaue Infrastrukturen“ als „Grundlage für ein gesundes Lebensumfeld“, wozu - wo möglich - naturbasierte Lösungen zählen.

Insbesondere die verdichteten Stadtquartiere sind zunehmend mit den Folgen von Klimaextremen, großer Hitze, anhaltenden Trockenperioden und Starkregen konfrontiert. Meist sind es die Folgen von Katastrophenereignissen, die einem Umdenken nach neuen Konzepten und verbindlichen Regeln für einen resilienten Stadtumbau Nachdruck verleihen. Dabei werden oftmals graue Lösungen des Regenwasserrückhalts propagiert (Bau von Zisternen, größere Rückhaltebecken, mehr Zwischenspeicher, Einbau von Rückstauelementen), obwohl diese dem natürlichen Wasserhaushalt weiter Wasser entziehen, welches dringend für die Grundwas-serneubildung, die Wasserversorgung des Stadtgrüns und die Verdunstung benötigt wird. Auch stellt sich die Frage, ob das insbesondere in einigen Regionen stark fluktuierend anfallende Regenwasser die Grundlast der Wasserversorgung für ein vitales Stadtgrün und deren Ökosystemleistungen bilden kann und sollte oder ob nicht vielmehr andere Wasserquellen (z.B. Grau- und Klarwasser) eine stärkere Rolle einnehmen sollten. Ein klimaoptimierter Umgang mit Stadtböden und Wasser sind wesentliche Bestandteile einer klimaresilienten Stadtentwicklung und Voraussetzung für eine leistungsfähige grüne Infrastruktur mit vitalem Stadtgrün.

Ein wichtiges Ziel des Forschungsprojektes ist es, Erkenntnisse zur Bedeutung von Stadtböden und deren Funktionen sowie eines veränderten Umgangs mit Wasser als Voraussetzung für vitales Stadtgrün und deren Ökosystemleistungen zu gewinnen. Von besonderem Interesse ist daher, wie die Wasserspeicherfähigkeit von Stadtböden als wesentliches Element einer wassersensiblen Stadtentwicklung sowie die biologische Boden-vielfalt erhöht werden können. Zweck ist es, ein dauerhaft vitales Stadtgrün und deren Ökosystemleistungen für Mensch und Umwelt zu sichern. Dabei geht es sowohl um naturbasierte, technische und planerische sowie verhaltensbezogene Konzepte eines klimaoptimierten Umgangs mit Boden und Wasser als auch um dessen Umsetzung. Im Fokus stehen naturbasierte und, wo dies nicht möglich ist, technische Lösungen unter den jeweiligen räumlichen Rahmenbedingungen und damit auch das Flächen- und Freiraummanagement zur Umsetzung der Erkenntnisse. Somit steht a) die Analyse der Ressourcen funktionsfähiger, lebendiger Böden und ausreichender Wasserverfügbarkeit für vitales und leistungsfähiges Stadtgrün im Fokus und b) deren räumliche Erfordernisse und planerische Sicherung, also mehr Klimaresilienz durch eine grün-blaue Infrastruktur mit klimaresilientem Flächen- und Freiraummanagement zu schaffen. Somit richtet sich die Ausschreibung auch an Arbeits- und Bietergemeinschaften mit unterschiedlichen fachlichen Kompetenzfeldern.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 277 310.92 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

siehe "Leistungsbeschreibung"

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 277 310.92 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2022
Ende: 31/10/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

siehe "Leistungsbeschreibung"

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

siehe "Eignungskriterien"

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/09/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/09/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/08/2022

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