Feuerwehrgerätehaus Bad Münstereifel, Planung Technische Gebäudeausrüstung, Leistungsphasen 1 bis 9 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-VgV-002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Münstereifel
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53902
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/186
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-muenstereifel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehrgerätehaus Bad Münstereifel, Planung Technische Gebäudeausrüstung, Leistungsphasen 1 bis 9
Honoraranfrage für die Ingenieurleistungen Planung der Technischen Gebäudeausrüstung für die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Sanierung, Ergänzung und Aufstockung des Feuerwehrgerätehauses in Bad Münstereifel im Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe
Feuerwache Bad Münstereifel Kölner Straße 8 53894 Bad Münstereifel
Honoraranfrage für die Ingenieurleistungen Planung der Technischen Gebäudeausrüstung Leistungsphasen 1 - 9 für die Sanierung, Ergänzung und Aufstockung des Feuerwehrgerätehauses in Bad Münstereifel im Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe
Mit finanzieller Unterstützung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wurden aufgrund von Formfehlern aufgehoben und wird zu einen späteren Zeitpunkt neu ausgeschrieben.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYX0K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem
Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, kann jedoch nicht
später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe