Weitere Beratungsleistungen im Rahmen der Baulichen Entwicklungsplanung (BEP) am KIT Referenznummer der Bekanntmachung: 8301-1/325
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kit.edu
Abschnitt II: Gegenstand
Weitere Beratungsleistungen im Rahmen der Baulichen Entwicklungsplanung (BEP) am KIT
Gegenstand der Vergabe sind weitere Beratungsleistungen zur Aufstellung einer Baulichen Entwicklungsplanung (BEP) am KIT. Diese beinhaltet die Entwicklung von Verfahren und Prozessen, um die Erstellung und kontinuierliche Fortschreibung der mittel- und langfristigen baulichen Entwicklungsplanung zu gewährleisten.
Das Beschaffungsvorhaben baut auf den bisher erbrachten Leistungen der rheform Entwick-lungsManagement GmbH auf. Mit dem jetzt zu vergebenden Auftrag hat der Bieter bis 31.12.2022 (Zieltermin) einen ersten Entwurf der BEP vorzulegen, der dem KIT als Vorlage für die Regelprozesse am KIT dienen kann.
Weitere Details zur Leistungsbeschreibung siehe Anlage A "Leistungsbeschreibung".
Karlsruher Institut für Technologie Englerstraße 11, Geb. 11.40 76131 Karlsruhe
Gegenstand der Vergabe sind weitere Beratungsleistungen zur Aufstellung einer Baulichen Entwicklungsplanung (BEP) am KIT. Diese beinhaltet die Entwicklung von Verfahren und Prozessen, um die Erstellung und kontinuierliche Fortschreibung der mittel- und langfristigen bauli-chen Entwicklungsplanung zu gewährleisten.
Das Beschaffungsvorhaben baut auf den bisher erbrachten Leistungen der rheform EntwicklungsManagement GmbH auf. Mit dem jetzt zu vergebenden Auftrag hat der Bieter bis 31.12.2022 (Zieltermin) einen ersten Entwurf der BEP vorzulegen, der dem KIT als Vorlage für die Regelprozesse am KIT dienen kann.
Weitere Details zur Leistungsbeschreibung siehe Anlage A "Leistungsbeschreibung".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rheform.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin,dass der Gesamtauftragswert unter II.1.7) und V 2.4) nur als Platzhalter angegeben worden ist, weil es sich um ein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis des Auftragnehmers handelt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y036YKT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekam-
mer beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB.
Nach § 160 GWB gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-
traggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-
helfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-
satz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 161 GWB gilt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unver-
züglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat
einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Be-
gründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechts-
verletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten
sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland