Gebäudereinigung in 52 städtischen Objekten Referenznummer der Bekanntmachung: 30/65-2022-080
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 128-364761)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heinsberg
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52525
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.heinsberg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in 52 städtischen Objekten
Gebäudereinigung in 52 städtischen Objekten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
keine Nachweise erforderlich
Geforderte Nachweise:
"Umsatzerklärung - Firmenstruktur" (Bereich Umsatz), hier sind folgende Angaben zu machen: Umsatz gesamt und Umsatz, der mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist für die Jahre 2021, 2020 und 2019
"Erklärung zur Betriebs- bzw. Berufshaftpflicht-Versicherung" - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses eine Haftpflichtversicherung für Personenschäden, Sach- und Umweltschäden, Allmählichkeitsschäden, Schlüsselverlustschäden und Bearbeitungsschäden abzuschließen.
Die Deckungssummen müssen je Schadensfall mindestens betragen: Personenschäden 5.000.000 EURO, Sach- und Umweltschäden 5.000.000 EURO, Allmählichkeitsschäden 1.000.000 EURO, Schlüsselverlustschäden 100.000 EURO, Bearbeitungsschäden 500.000 EURO;
Der Bieter erklärt, dass eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe abgeschlossen ist und diese auch für den Zeitraum der Vertragslaufzeit Gültigkeit besitzt oder eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe derzeit nicht existiert, jedoch bis spätestens zum Termin des Leistungsbeginns abgeschlossen wird.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine wissentliche falsche Abgabe der Erklärungen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
Zur "Erklärung zur Betriebs- bzw. Berufshaftpflicht-Versicherung" gelten folgende Mindestanforderungen:
Die Deckungssummen müssen je Schadensfall mindestens betragen:
Personenschäden 5.000.000 EURO, Sach- und Umweltschäden 5.000.000 EURO, Allmählichkeitsschäden 1.000.000 EURO, Schlüsselverlustschäden 100.000 EURO, Bearbeitungsschäden 500.000 EURO
Geforderte Nachweise:
"Für die Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung"
Geforderte Nachweise:
"Für die Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung"
"Für die Leistung und Aufsicht vorgesehenes Personal"
"Umsatzerklärung - Firmenstruktur" (Bereich Firmenstruktur), hier sind folgende Angaben zu machen: Bieter, Hauptsitz, Zuständige Niederlassung, Mitarbeiterstruktur (Anzahl), Minijobber(innen), Mitarbeiter(innen) mit Steuerkarte, Davon ausgebildete Fachkräfte (m/w/d), Meister, Geselle, Reinigungs- und Hygienetechniker, Bachelor, Desinfektor, Sonstige Qualifikationen
"Referenzliste - Unterhaltsreinigung"- Angabe von mindestens drei bezüglich der zu erbringenden Leistungen, vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 3 Jahre.
Mindestkriterien für eine vergleichbare Referenz: 1. Auftraggeber mit Schulobjekten und Kindertagesstätten, 2. Nettoumsatz pro Jahr mindestens 100.000 EUR mit Leistungen in der Unterhalts- inkl. Grundreinigung
Bei den Referenzkunden 1-3 sind folgende Angaben zu machen: Auftraggeber, Anschrift des Auftraggebers, Ansprechpartner(in) des Auftraggebers, Telefonnummer, e-mail-Adresse, Auftragsbeginn/-dauer, Netto-Umsatz pro Jahr Unterhaltsreinigung, Netto-Umsatz pro Jahr Grundreinigung
"Eigenerklärung Arbeitssicherheit" - Das Unternehmen erklärt als Bieter oder Unterauftragnehmer, dass
1. es in dem Unternehmen eine Grundsatzerklärung der Unternehmensleitung zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz gibt;
2. die Verantwortung für den Arbeitsschutz geregelt ist;
3. die Beschaffung und Verteilung von neuen oder geänderten Arbeitsschutzvorschriften geregelt ist;
4. sichergestellt ist, dass die Mitarbeiter über neue oder geänderte Arbeitsschutzvorschriften in Kenntnis gesetzt werden und diese für sie einsehbar sind;
5. die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, in Besprechungen Ideen und Verbesserungsvorschläge zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz einzubringen;
6. regelmäßig Unterweisungen zur Einhaltung und Förderung der Arbeitssicherheit durchgeführt werden;
7. in dem Unternehmen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt, regelmäßig aktualisiert und vor Ort ausgelegt werden;
8. bei der Gefährdungsbeurteilung auftragsspezifische Risiken berücksichtigt werden;
9. sichergestellt ist, dass die Mitarbeiter über die für die Arbeiten erforderliche Qualifikation und Beauftragung verfügen;
10. sichergestellt ist, dass die Mitarbeiter bei der Leistungserbringung nur sichere Arbeitsmittel verwenden;
11. Prüfungen der Arbeitsmittel durchgeführt und dokumentiert werden;
12. die eingesetzten Subunternehmer die gleichen sicherheitstechnischen Voraussetzungen erfüllen wie der Betrieb und die Zusammenarbeit vor Ort geregelt ist;
13. gewährleistet ist, dass Schutzmaßnahmen zur Einhaltung der neuen Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für A-Staub (Auswahl und Kombination geeigneter Schutzmaßnahmen) auf der Baustelle zum Schutz der Mitarbeiter sowie zum Schutz Dritter vorgesehen sind;
14. die sicherheitstechnische Betreuung im Betrieb sichergestellt und dokumentiert ist und Sicherheitsbeauftragte in ausreichender Zahl bestellt sind;
15. für gefährliche Arbeiten Arbeitserlaubnisscheine vorhanden sind und eine extra Unterweisung der Mitarbeiter erfolgt;
16. für relevante Bereiche Betriebsanweisungen erstellt werden und die Mitarbeiter anhand der Betriebsanweisungen unterwiesen werden;
17. regelmäßig Betriebsbegehungen auf der Grundlage von Checklisten durchgeführt und die Erkenntnisse ausgewertet werden;
18. die Umsetzung von Rückmeldungen (Mängelmeldungen oder Verbesserungsvorschläge) sichergestellt ist;
19. die Beschäftigten im Bereich Erste Hilfe und Brandschutz unterwiesen sind und eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern sowie ein Verzeichnis von wichtigen Rufnummern vorhanden ist;
20. ein Betriebsarzt bestellt ist und die erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden.
Zur "Referenzliste Unterhaltsreinigung" gelten folgende Mindestanforderungen für vergleichbare Referenzen:
1. Auftraggeber mit Schulobjekten und Kindertagesstätten
2. Nettoumsatz pro Jahr mindestens 100.000 EUR mit Leistungen in der Unterhalts- inkl. Grundreinigung
Geforderte Nachweise:
"Eintragung in Handwerksrolle, Berufsregister oder Register der Industrie- und Handelskammer"
"Für die Leistung und Aufsicht vorgesehenes Personal"
Geforderte Nachweise:
"Eintragung in Handwerksrolle, Berufsregister oder Register der Industrie- und Handelskammer"