Sanitärinstallation, Neubau Lärmschutzriegel, Hauptfeuerwache Referenznummer der Bekanntmachung: 2020005026
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freiburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitärinstallation, Neubau Lärmschutzriegel, Hauptfeuerwache
Sanitärinstallation, Hauptfeuerwache.
Freiburg i. Br.
Hauptfeuerwache Freiburg, Neubau Lärmschutzriegel, Eschholzstraße 118, 79115 Freiburg.
Sanitärinstallation:
— Abwasserleitungen‚ DN 50—100, ca. 200 m; Wasserleitungen aus Edelstahl, DN 15-32, ca. 150 m,
— Wasserleitungen aus Verbundrohr. DN 15-25, ca. 100 m,
— Sanitärgegenstände aus Keramik, ca. 15 Stk; lnstallationswände ca. 5 m2,
— Dämmung teilw. mit Ummantelung‚ ca. 250 lfm; dezentrale WWB, 3 St.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Sanitärinstallation
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77656
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: siehe oben
Land: Deutschland
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 79247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Freiburg i.Br.
Sanitärarbeiten
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77656
Land: Deutschland
NT 3:
Erforderliches Material zur Erfüllung der Hauptleistung, dass bei der Ausschreibung
nicht enthalten war bzw. aufgrund der baulichen Begebenheiten zustätzlich erforderlich war.
Pos. 11.2 zusätzlicher Nutzerwunsch
Der Gesamtcharakter der Maßnahme wurde durch den Mehraufwand nicht verändert und konnte in Bezug auf die Gewährleistung nicht getrennt werden.