Energiebeschaffung Oppenau 2023 ff Referenznummer der Bekanntmachung: 22/276 Oppenau
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oppenau
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77728
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oppenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energiebeschaffung Oppenau 2023 ff
Lieferung von elektrischer Energie für Abnahmestellen der Stadt Oppenau
Oppenau
Lieferung elektrischer Energie an Abnahmestellen der Stadt Oppenau, im Einzelnen:
SLP-Abnahmestellen
- Oppenau Stadtverwaltung mit 67 Abnahmestellen und einem Verbrauch von 286.541 kWh HT und 73.563 kWh NT
- Oppenau Straßenbeleuchtung mit 27Abnahmestellen und einem Verbrauch von 66.478 kWh
RLM-Abnahmestellen:
- Oppenau Stadtverwaltung mit 3 Abnahmestellen und einem Verbrauch von 181.090 kWh
- Gemeindeverwaltungsverband Oberes Renchtal mit 1 Abnahmestelle und einem Verbrauch von 281.917 kWh
Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Lieferzeitraum beträgt 12 Monate mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein Jahr. Die Belieferung endet so spätestens am 31.12.2025.
Zweimalige einseitige Verlängerungsoption für die Kommune unter Berücksichtigung der Preisanpassungsklausel
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate seit Datum der EU-Bekanntmachung) für den Bieter und - sofern vorgesehen - Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
2. Erklärungen zu Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 Abs. 1 GWB
Der Bewerber ist zur Beachtung aller für ihn einschlägigen rechtlichen Vorgaben verpflichtet. Die Stadt prüft das Vorliegen von Ausschlussgründen nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben (vgl. die §§ 123 ff. GWB).
3. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen oder zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate).
4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen oder zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate).
5. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen oder zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate).
6. Nachweis der Anzeige nach § 5 EnWG.
Die Formularsammlung ist zu verwenden.
1. Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung für die Lieferphase mit den folgenden Mindesthöhen:
- für Personen- und Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR
- für Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
2. Erklärungen zu den Gesamtumsätzen und Umsätzen mit vergleichbaren Leistungen: Stromlieferung an Kommunen oder Einrichtungen und Unternehmen mit mehr als 70 Abnahmestellen in den letzten drei Kalenderjahren; Jahresabschlüsse der Jahre 2019 bis 2021, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Teilnehmer ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Die Formularsammlung ist zu verwenden.
1. Angaben über früher ausgeführte Leistungen im angefragten Bereich in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Tätigkeitszeitraum sowie des öffentlichen Auftraggebers vorzulegen, der dem jeweiligen Auftragsgegenstand entspricht oder mit diesen vergleichbar sind.
2. Erklärung über mindestens zwei ausführliche und gleichwertige Referenzen für die Stromlieferung in Form einer aussagekräftigen Darstellung. Dabei muss erkennbar sein, welche konkreten Leistungen der Bewerber oder der Eignungsgeber erbracht hat.
Gleichwertig ist die Referenz im Bereich der Stromlieferung, soweit eine Stromlieferung an eine Kommune oder eine Einrichtung bzw. ein Unternehmen mit mehr als 70 Abnahmestellen Strom nachgewiesen werden kann und so qualitativ und quantitativ der nachgefragten Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Die Formularsammlung ist zu verwenden.
Wahrung der Anforderungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue und Mindestlohngesetz - LTMG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Kommunen Achern, Kappelrodeck, Oppenau, Rheinau, Renchen, Sasbach und Sasbachwalden werden derzeit Beschaffungsverfahren für Energie durchgeführt. Die jeweiligen Bekanntmachungen werden derzeit parallel veröffentlicht. Es wird gebeten, auch die jeweils anderen Bekanntmachungen zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME6Y6X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx