Lieferung von Erdgas
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.esi-siegen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas
Lieferung von Erdgas für die Standorte des Entsorgungsbetriebes der Stadt Siegen
Lieferung von Erdgas für den Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen (ESi) Lieferung von ca.9.000.000 kWh/a zur KA Siegen RLM-Lieferstelle Lieferung von ca. 252.000 kWh/a zur KA Weidenau SLP-Lieferstelle Den Zuschlag erhält nach VgV § 58 das wirtschaftlichste Angebot. Für die Bewertung des wirtschaftlichsten Angebots wird der Wertungspreis (WP) herangezogen. Das wirtschaftlichste Angebot ist somit dasjenige mit dem niedrigsten Wertungspreis. Dieses erhält den Zuschlag.
Der Wertungspreis (WPGesamt) ergibt sich aus der Summe der Wertungspreise der einzelnen Titel gemäß Leis-tungsverzeichnis. Der Wertungspreis (WPT) je Titel berechnet sich aus der Summe der Produkte für die Lie-ferjahre 2023 und 2024.
Führen Ange¬bote zu derselben Summe des Wertungspreises, so gilt jeweils das Angebot als wirt-schaftlicher, bei dem die Abhängig¬keit des Wertungspreises vom Grundpreis am geringsten ist. Dies ist dann der Fall, wenn das Produkt der Grundpreise mit der Anzahl der Abnahmestellen am geringsten ist:
Sollten die oben genannten Kriterien von zwei oder mehr Angeboten identisch sein, so behält sich der Auftraggeber eine Entscheidung nach dem Losverfahren vor.
siehe Anlage Optionale Verlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zugelassen! Angebotsabgabe elektronisch in Textform! Eine Papierabgabe ist nicht zulässig!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsverfahren muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.