Lernplattformen für den Einsatz an Schulen in Baden-Württemberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/2983
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lmz-bw.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lernplattformen für den Einsatz an Schulen in Baden-Württemberg
Vergabe zur Beschaffung von Lernplattformen für den Einsatz an Schulen in Baden-Württemberg
Lernplattform zur Förderung der Lesekompetenz
Auftragsgegenstand ist eine Lernplattform zur Förderung der Lesekompetenz an den Schulen in Baden-Württemberg. Es sollen so viele Klassenstufen wie möglich mit der Lernplattform arbeiten können, mindestens jedoch 4 Jahrgangsstufen. Die Lernplattform hat lehrwerksunabhängiges Material und Zugriff auf Bücher und Lesetexte aus diversen Bereichen zu bieten. Der Auftragnehmer erbringt initiale Leistungen für die Implementierung, insbesondere die schnittstellenbasierte Anbindung der Lernplattform an die bestehende SESAM-Mediathek des LMZ. Die initialen Leistungen sind erforderlich, um die Nutzung der Lernplattform als Cloud-Lösung zu ermöglichen.
Hinsichtlich weiterer Details zu den Anforderungen an die Lernplattform wird auf die losspezifische Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Auftraggeber ist berechtigt die Leistungen nach Ablauf der Mindestvertragsdauer dreimal um jeweils ein weiteres Vertragsjahr zu verlängern (Verlängerungsoption).
Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr gemäß Ziff. II.2.7)
Lernplattform zur Förderung der Rechtschreibkompetenz
Auftragsgegenstand ist eine Lernplattform zur Förderung der Rechtschreibkompetenz für den Einsatz an Schulen in Baden-Württemberg. Es sollen so viele Klassenstufen wie möglich mit der Lernplattform arbeiten können, mindestens jedoch 4 Jahrgangsstufen. Die Lernplattform hat diverses lehrwerksunabhängiges Material, auch in interaktiver Form, zu bieten. Der Auftragnehmer erbringt initiale Leistungen für die Implementierung, insbesondere die schnittstellenbasierte Anbindung der Lernplattform an die bestehende SESAM-Mediathek des LMZ. Die initialen Leistungen sind erforderlich, um die Nutzung der Lernplattform als Cloud-Lösung zu ermöglichen.
Hinsichtlich weiterer Details zu den Anforderungen an die Lernplattform wird auf die losspezifische Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Auftraggeber ist berechtigt die Leistungen nach Ablauf der Mindestvertragsdauer dreimal um jeweils ein weiteres Vertragsjahr zu verlängern (Verlängerungsoption).
Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr gemäß Ziff. II.2.7)
Lernplattform für das Fach Mathematik
Auftragsgegenstand ist eine Lernplattform für den Mathematikunterricht in der weiterführenden Schule in Baden-Württemberg. Die Lernplattform für das Fach Mathematik richtet sich an Lernende ab der fünften Klasse bis zum Abschluss. Die Lernplattform hat lehrwerksunabhängiges, auch interaktives, Material zu bieten. Mathematische Themenbereiche werden kleinschrittig aufbereitet und dargeboten und dienen der Stärkung der fachlichen Kompetenzen, insbesondere der schwachen Schülerinnen und Schüler. Der Auftragnehmer erbringt initiale Leistungen für die Implementierung, insbesondere die schnittstellenbasierte Anbindung der Lernplattform an die bestehende SESAM-Mediathek des LMZ. Die initialen Leistungen sind erforderlich, um die Nutzung der Lernplattform als Cloud-Lösung zu ermöglichen.
Hinsichtlich weiterer Details zu den Anforderungen an die Lernplattform wird auf die losspezifische Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Auftraggeber ist berechtigt die Leistungen nach Ablauf der Mindestvertragsdauer dreimal um jeweils ein weiteres Vertragsjahr zu verlängern (Verlängerungsoption).
Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr gemäß Ziff. II.2.7)
Lernplattform für den Englischunterricht
Auftragsgegenstand ist eine Lernplattform für den Englischunterricht in der weiterführenden Schule in Baden-Württemberg. Es sollen so viele Jahrgangsstufen wie möglich mit der Lernplattform arbeiten können, mindestens jedoch 4 Jahrgangsstufen. Die Lernplattform hat lehrwerksunabhängiges, auch interaktives, Material zu bieten. Der Auftragnehmer erbringt initiale Leistungen für die Implementierung, insbesondere die schnittstellenbasierte Anbindung der Lernplattform an die bestehende SESAM-Mediathek des LMZ. Die initialen Leistungen sind erforderlich, um die Nutzung der Lernplattform als Cloud-Lösung zu ermöglichen.
Hinsichtlich weiterer Details zu den Anforderungen an die Lernplattform wird auf die losspezifische Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Auftraggeber ist berechtigt die Leistungen nach Ablauf der Mindestvertragsdauer dreimal um jeweils ein weiteres Vertragsjahr zu verlängern (Verlängerungsoption).
Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr gemäß Ziff. II.2.7)
Lernplattform für den Französischunterricht
Auftragsgegenstand ist eine Lernplattform für den Französischunterricht in der weiterführenden Schule in Baden-Württemberg. Es sollen so viele Klassenstufen wie möglich mit der Lernplattform arbeiten können, mindestens jedoch 4 Jahrgangsstufen. Die Lernplattform hat diverses lehrwerksunabhängiges, auch interaktives, Material zu bieten. Der Auftragnehmer erbringt initiale Leistungen für die Implementierung, insbesondere die schnittstellenbasierte Anbindung der Lernplattform an die bestehende SESAM-Mediathek des LMZ. Die initialen Leistungen sind erforderlich, um die Nutzung der Lernplattform als Cloud-Lösung zu ermöglichen.
Hinsichtlich weiterer Details zu den Anforderungen an die Lernplattform wird auf die losspezifische Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Auftraggeber ist berechtigt die Leistungen nach Ablauf der Mindestvertragsdauer dreimal um jeweils ein weiteres Vertragsjahr zu verlängern (Verlängerungsoption).
Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr gemäß Ziff. II.2.7)
Lernplattform zur Prüfungsvorbereitung
Auftragsgegenstand ist eine Lernplattform zur Prüfungsvorbereitung für möglichst viele Abschlüsse und Fächer. Die Lernplattform soll Übungsaufgaben und Hilfestellungen zur Prüfungsvorbereitung für so viele Abschlüsse und Fächer wie möglich bieten. Die Lernplattform hat diverses lehrwerksunabhängiges, auch interaktives, Material zu bieten. Der Auftragnehmer erbringt initiale Leistungen für die Implementierung, insbesondere die schnittstellenbasierte Anbindung der Lernplattform an die bestehende SESAM-Mediathek des LMZ. Die initialen Leistungen sind erforderlich, um die Nutzung der Lernplattform als Cloud-Lösung zu ermöglichen.
Hinsichtlich weiterer Details zu den Anforderungen an die Lernplattform wird auf die losspezifische Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Auftraggeber ist berechtigt die Leistungen nach Ablauf der Mindestvertragsdauer dreimal um jeweils ein weiteres Vertragsjahr zu verlängern (Verlängerungsoption).
Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr gemäß Ziff. II.2.7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bieter(bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
4. Die nachfolgend und die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014,
(5) Scientology-Schutzerklärung (L. Ron Hubbard ).
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen im Bereich digitaler Lernplattformen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Diese Erklärung ist im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen beschäftigten Vollzeitkräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021)
(2) Eigenerklärungen über Referenzprojekte
Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich digitaler Lernplattformen für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber ja/nein)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum
Nachweis von mindestens 1 geeigneten Referenzprojekt über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich digitaler Lernplattformen für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren.
Hinweis: Die Einreichung von mehr als drei Referenzen je Angebotsabgabe ist nicht erwünscht.
Die geforderten Mindestreferenzen müssen bei jeder Angebotsabgabe nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. Im Falle einer Angebotsabgabe für mehrere Lose ist die geforderte Mindestreferenz nicht für jedes Los separat vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
LTMG-Erklärung:
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
Erklärung zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz gemäß Art. 32 DSGVO:
Mit Angebotsabgabe hat der Bieter die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zu beschreiben, unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen. Es sind mindestens konkrete Maßnahmen hinsichtlich der grün in der Anlage zum Entwurf der Auftragsverarbeitungsvereinbarung markierten Anforderungen zu beschreiben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6Y09
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.