Erneuerung des Workflow-Managementsystems Referenznummer der Bekanntmachung: 60300-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Moers
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47441
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enni.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung des Workflow-Managementsystems
Vereinbarung zur Erneuerung des Workflow-Managementsystems
Die Geschäftsbereiche "Technik" sowie "Leitungsgebundene Aktivitäten und Vertrieb", die sich mit Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb der Netze, dem Störungsmanagement, Netzaus-baumanagement und Netzanschluss sowie dem Zählerwesen (für die Sparten Strom, Beleuchtung, Gas, Wasser, Wärme, Kanal, Straße) befassen, wurde ein Supportende für das aktuelle Workflow-Management System "TOMS" der Firma Asseco Berit angekündigt. Die Integration eines neuen, zentralen Workflow-Management-Systems in die bestehende Systemlandschaft im technischen Bereich sowie die Ausprägung von Schnittstellen mit den kaufmännischen Grundsystemen wird angestrebt.
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2027. Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung der Vertragsparteien bedarf. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber fünf Mal um ein Jahr verlängert werden (Gesamtlaufzeit somit maximal 10 Jahre). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Maßgabe der Bekanntmachung vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der vorgelegten Referenzen. Für die Bewertung wird eine vergleichende Prognose angestellt, welche (unternehmensbezogene) Qualität aufgrund der eingereichten Referenzen für die vorliegend zu vergebende Leistung zu erwarten ist.
Erweiterung des Systems auf die Bereiche Kanal und Straße.
Vgl. im Übrigen Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022.
(1) Darstellung der ausreichenden Finanzkraft und der ausreichenden Bonität des Bewerbers
durch die Vorlage geeigneter Nachweise z. B. Wirtschaftsauskunft, Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers (2019-2021) oder andere geeignete Nachweise, die für die Einschätzung der finanziellen Situation des Bewerbers relevant sein können.
(2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten drei Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
(3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungs-summe je Schadensereignis von mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versi-cherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
Zu Ziff. III.1.2) (2): Der Umsatz des Unternehmens im geforderten Segment muss mindestens 500.000,00 EUR/Jahr betragen.
(1) Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren und dem laufenden Geschäftsjahr jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte, gegliedert nach Beschäftigten (gesamt), Projektleiter, Service-Mitarbeiter, Software-Entwickler, Berater.
(2) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/ einschlägigen Referenzen des Unternehmens aus den drei abgeschlossenen Geschäftsjahren und dem laufenden Geschäftsjahr, soweit sie mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe der folgenden Informationen:
- Beschreibung des Leistungsgegenstands (insbesondere die Beschreibung solcher Leistungen, aus welchen hervorgeht, dass der Bewerber über Kenntnisse im Bereich Energiewirtschaft/ dt. Versorgerprozesse (Verteilnetzbetreiber) verfügt; Leistungen, die vergleichbare Schnittstellen bzw. Funktionalitäten betreffen; vergleichbare erfolgreich angebundene Systeme)
- Wert des Auftrags
- Erbringungszeitpunkt/ -zeitraum
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten.
Zu Ziff. III.1.3) (2): Es muss mindestens eine einschlägige Referenz benannt werden, aus der hervorgeht, dass der Bewerber Kenntnisse im Bereich Energiewirtschaft/ dt. Versorgerprozesse (Verteilnetzbetreiber) aufweist.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleih-unternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, mit dem Angebot die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) akzeptieren müssen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD4D4NK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.