Universität Hohenheim - 5G Campusnetzwerk Ihingerhof (Infrastruktur) Referenznummer der Bekanntmachung: UH_2022-0078
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart-Hohenheim
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70599
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-hohenheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universität Hohenheim - 5G Campusnetzwerk Ihingerhof (Infrastruktur)
Erstellen eines 5G Campusnetzwerkes am Ihingerhof (Infrastruktur)
Universität Hohenheim - Inst. 403, Ihinger Hof, 71272 Renningen
Erstellen eines 5G Campusnetzwerkes am Ihingerhof (Infrastruktur)
In Gruppe 6 des Leistungsverzeichnisses gibt es 9 optionale Positionen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist zwingend einzureichen:
- Basis-Unternehmensdarstellung
- Drei (3) Referenzen
- Fragebogen Eignungsprüfung
- Ggf. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder Zertifikat einer Präqualifizierungsdatenbank
- Informationen zum geforderten Wertungsschema)
- Referenzen mit Projektbeschreibung (siehe auch Nr. 2.1)
- Datenblatt Antennen (siehe auch Nr. 2.25)
- Konzept zur funktionalen und Datensicherheit (siehe auch Nr. 2.38)
- Für den Fragebogen Nr. 2 müssen die entsprechenden Kommentare abgegeben werden!
- Liste der Eigenschaften und KPIs in den Statusinformationen (siehe auch Nr. 2.40
- Digitale Dokumentation des Gesamtsystems (siehe auch Nr. 2.42)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die folgende gesetzliche Regelung und die darin vorgesehene mögliche Frist für die Stellung eines Nachprüfungsantrags wird hingewiesen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB):
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge