Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen über die Anmietung von Ersatzfahrzeugen für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in fünf Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 22/Ersatzfahrzeuge Sanitätsdienst/01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen über die Anmietung von Ersatzfahrzeugen für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in fünf Losen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen gem. DIN 1789 (beschreibt die Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausstattung und somit für alle Staaten der EU und der Europäischen Freihandelszone im bodengebundenen Rettungsdienst den einheitlichen Mindeststandard im Hinblick auf die Konstruktion, die Prüfmethoden, das Betriebsverhalten und die Ausrüstung von Rettungsdienstfahrzeugen) für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgenden Losen:
Los 1: Intensivtransportwagen LKW
Los 2: Notarzteinsatzfahrzeug VAN
Los 3: Notarzteinsatzfahrzeug SUV
Los 4: Notarztwagen Transporter
Los 5: Rettungstransportwagen Transporter
Je Los sollen mit möglichst vielen Anbietern Rahmenvereinbarungen geschlossen werden.
Intensivtransportwagen LKW (LKW ITW)
Nutzer der Fahrzeuge sind die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm, Berlin, Hamburg, Westerstede und Koblenz. Der jeweilige Bereitstellungsort wird mit Auftragserteilung mitgeteilt.
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört die Bereitstellung des losspezifischen Ersatzfahrzeuges für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgenden Bundeswehrkrankenhäusern:
- Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz, Rübenacher Str. 170, 56072 Koblenz
- Bundeswehrkrankenhaus Ulm, Oberer Eselsberg 40, 89081 Ulm
- Bundeswehrkrankenhaus Berlin, Scharnhorststraße 13, 10115 Berlin
- Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, Lesserstraße 180, 22049 Hamburg
- Bundeswehrkrankenhaus Westerstede, Lange Straße 38, 26655 Westerstede
Der Bieter hat in der losspezifischen Anlage Preisblatt die Möglichkeit, sein Angebot für jeden Standort abzugeben. Ob ein Angebot für den jeweiligen Standort abgegeben wird, gibt der Bieter in der Anlage Preisblatt in Spalte "D" an.
Die Bereitstellung beinhaltet für alle Lose die Anlieferung, die Einweisung, die Abholung und die kostenlose Abwicklung aller gesetzlich notwendigen Prüfungen am Fahrzeug sowie an den darin befindlichen Geräten.
Alle Kosten, die nicht in den losspezifischen Anlagen "Zuschläge und Gebühren" anzugeben sind, müssen vom Bieter in den Grundpreis einkalkuliert werden. Dies betrifft beispielsweise auch die Kosten für eine Endreinigung bzw. Desinfektion der Fahrzeuge nach der Nutzung durch den Auftragnehmer. Die Berechnung weiterer, nicht in der Ausschreibung beschriebener Gebühren wird vom Auftraggeber nicht akzeptiert.
Die Anmietdauer durch die BwFuhrparkService GmbH kann von einem Tag bis hin zu 365 Tagen betragen.
Die Ersatzgestellung muss zwingend innerhalb der jeweils angegebenen Reaktionszeiten erfolgen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit der Vertrag spätestens am 31.10.2026 endet.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder. Der unter Ziffer II.2.6 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses (Los 1) dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
Notarzteinsatzfahrzeug Van (NEF Van)
Nutzer der Fahrzeuge sind die Bundeswehrkrankenhäuser Berlin und Hamburg. Der jeweilige Bereitstellungsort wird mit Auftragserteilung mitgeteilt.
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört die Bereitstellung des losspezifischen Ersatzfahrzeuges für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgenden Bundeswehrkrankenhäusern:
- Bundeswehrkrankenhaus Berlin, Scharnhorststraße 13, 10115 Berlin
- Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, Lesserstraße 180, 22049 Hamburg
Der Bieter hat in der losspezifischen Anlage Preisblatt die Möglichkeit, sein Angebot für jeden Standort abzugeben. Ob ein Angebot für den jeweiligen Standort abgegeben wird, gibt der Bieter in der Anlage Preisblatt in Spalte "D" an.
Die Bereitstellung beinhaltet für alle Lose die Anlieferung, die Einweisung, die Abholung und die kostenlose Abwicklung aller gesetzlich notwendigen Prüfungen am Fahrzeug sowie an den darin befindlichen Geräten.
Alle Kosten, die nicht in den losspezifischen Anlagen "Zuschläge und Gebühren" anzugeben sind, müssen vom Bieter in den Grundpreis einkalkuliert werden. Dies betrifft beispielsweise auch die Kosten für eine Endreinigung bzw. Desinfektion der Fahrzeuge nach der Nutzung durch den Auftragnehmer. Die Berechnung weiterer, nicht in der Ausschreibung beschriebener Gebühren wird vom Auftraggeber nicht akzeptiert.
Die Anmietdauer durch die BwFuhrparkService GmbH kann von einem Tag bis hin zu 365 Tagen betragen.
Die Ersatzgestellung muss zwingend innerhalb der jeweils angegebenen Reaktionszeiten erfolgen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit der Vertrag spätestens am 31.10.2026 endet.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder. Der unter Ziffer II.2.6 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses (Los 2) dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
Notarzteinsatzfahrzeug SUV (SUV NEF)
DE Nutzer der Fahrzeuge sind die Bundeswehrkrankenhäuser Koblenz und Ulm. Der jeweilige Bereitstellungsort wird mit Auftragserteilung mitgeteilt.
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört die Bereitstellung des losspezifischen Ersatzfahrzeuges für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgenden Bundeswehrkrankenhäusern:
- Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz, Rübenacher Str. 170, 56072 Koblenz
- Bundeswehrkrankenhaus Ulm, Oberer Eselsberg 40, 89081 Ulm
Der Bieter hat in der losspezifischen Anlage Preisblatt die Möglichkeit, sein Angebot für jeden Standort abzugeben. Ob ein Angebot für den jeweiligen Standort abgegeben wird, gibt der Bieter in der Anlage Preisblatt in Spalte "D" an.
Die Bereitstellung beinhaltet für alle Lose die Anlieferung, die Einweisung, die Abholung und die kostenlose Abwicklung aller gesetzlich notwendigen Prüfungen am Fahrzeug sowie an den darin befindlichen Geräten.
Alle Kosten, die nicht in den losspezifischen Anlagen "Zuschläge und Gebühren" anzugeben sind, müssen vom Bieter in den Grundpreis einkalkuliert werden. Dies betrifft beispielsweise auch die Kosten für eine Endreinigung bzw. Desinfektion der Fahrzeuge nach der Nutzung durch den Auftragnehmer. Die Berechnung weiterer, nicht in der Ausschreibung beschriebener Gebühren wird vom Auftraggeber nicht akzeptiert.
Die Anmietdauer durch die BwFuhrparkService GmbH kann von einem Tag bis hin zu 365 Tagen betragen.
Die Ersatzgestellung muss zwingend innerhalb der jeweils angegebenen Reaktionszeiten erfolgen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit der Vertrag spätestens am 31.10.2026 endet.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder. Der unter Ziffer II.2.6 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses (Los 3) dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
Notarztwagen Transporter (TR NAW)
Nutzer der Fahrzeuge sind die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm und Hamburg. Der jeweilige Bereitstellungsort wird mit Auftragserteilung mitgeteilt.
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört die Bereitstellung des losspezifischen Ersatzfahrzeuges für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgenden Bundeswehrkrankenhäusern:
- Bundeswehrkrankenhaus Ulm, Oberer Eselsberg 40, 89081 Ulm
- Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, Lesserstraße 180, 22049 Hamburg
Der Bieter hat in der losspezifischen Anlage Preisblatt die Möglichkeit, sein Angebot für jeden Standort abzugeben. Ob ein Angebot für den jeweiligen Standort abgegeben wird, gibt der Bieter in der Anlage Preisblatt in Spalte "D" an.
Die Bereitstellung beinhaltet für alle Lose die Anlieferung, die Einweisung, die Abholung und die kostenlose Abwicklung aller gesetzlich notwendigen Prüfungen am Fahrzeug sowie an den darin befindlichen Geräten.
Alle Kosten, die nicht in den losspezifischen Anlagen "Zuschläge und Gebühren" anzugeben sind, müssen vom Bieter in den Grundpreis einkalkuliert werden. Dies betrifft beispielsweise auch die Kosten für eine Endreinigung bzw. Desinfektion der Fahrzeuge nach der Nutzung durch den Auftragnehmer. Die Berechnung weiterer, nicht in der Ausschreibung beschriebener Gebühren wird vom Auftraggeber nicht akzeptiert.
Die Anmietdauer durch die BwFuhrparkService GmbH kann von einem Tag bis hin zu 365 Tagen betragen.
Die Ersatzgestellung muss zwingend innerhalb der jeweils angegebenen Reaktionszeiten erfolgen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit der Vertrag spätestens am 31.10.2026 endet.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder. Der unter Ziffer II.2.6 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses (Los 4) dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
Rettungstransportwagen Transporter (TR RTW)
Nutzer der Fahrzeuge sind die Bundeswehrkrankenhäuser Berlin und Koblenz. Der jeweilige Bereitstellungsort wird mit Auftragserteilung mitgeteilt.
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört die Bereitstellung des losspezifischen Ersatzfahrzeuges für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgenden Bundeswehrkrankenhäusern:
- Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz, Rübenacher Str. 170, 56072 Koblenz
- Bundeswehrkrankenhaus Berlin, Scharnhorststraße 13, 10115 Berlin
Der Bieter hat in der losspezifischen Anlage Preisblatt die Möglichkeit, sein Angebot für jeden Standort abzugeben. Ob ein Angebot für den jeweiligen Standort abgegeben wird, gibt der Bieter in der Anlage Preisblatt in Spalte "D" an.
Die Bereitstellung beinhaltet für alle Lose die Anlieferung, die Einweisung, die Abholung und die kostenlose Abwicklung aller gesetzlich notwendigen Prüfungen am Fahrzeug sowie an den darin befindlichen Geräten.
Alle Kosten, die nicht in den losspezifischen Anlagen "Zuschläge und Gebühren" anzugeben sind, müssen vom Bieter in den Grundpreis einkalkuliert werden. Dies betrifft beispielsweise auch die Kosten für eine Endreinigung bzw. Desinfektion der Fahrzeuge nach der Nutzung durch den Auftragnehmer. Die Berechnung weiterer, nicht in der Ausschreibung beschriebener Gebühren wird vom Auftraggeber nicht akzeptiert.
Die Anmietdauer durch die BwFuhrparkService GmbH kann von einem Tag bis hin zu 365 Tagen betragen.
Die Ersatzgestellung muss zwingend innerhalb der jeweils angegebenen Reaktionszeiten erfolgen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit der Vertrag spätestens am 31.10.2026 endet.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder. Der unter Ziffer II.2.6 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses (Los 5) dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gültig für alle Lose:
- Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
(siehe Vergabeunterlagen, losspezifisches Angebotsformular Ziffer 2)
Gültig für alle Lose:
- Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt und Produkthaftpflicht mit den folgenden Versicherungssummen:
-- Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 10 Mio. EUR
-- Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
(siehe Vergabeunterlagen, losspezifisches Angebotsformular Ziffer 2)
Gültig für Los 1:
- Eigenerklärung zu Gesamtjahresumsatz und Jahresumsatz im Bereich Vermietung von Rettungsfahrzeugen in Deutschland in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Mindestjahresumsatz von 100.000,00 bezogen auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes
(siehe Vergabeunterlagen, losspezifisches Angebotsformular Ziffer 2)
Gültig für Los 2:
- Eigenerklärung zu Gesamtjahresumsatz und Jahresumsatz im Bereich Vermietung von Rettungsfahrzeugen in Deutschland in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Mindestjahresumsatz von 50.000,00 bezogen auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes
(siehe Vergabeunterlagen, losspezifisches Angebotsformular Ziffer 2)
Gültig für Los 3:
- Eigenerklärung zu Gesamtjahresumsatz und Jahresumsatz im Bereich Vermietung von Rettungsfahrzeugen in Deutschland in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Mindestjahresumsatz von 50.000,00 bezogen auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes
(siehe Vergabeunterlagen, losspezifisches Angebotsformular Ziffer 2)
Gültig für Los 4:
- Eigenerklärung zu Gesamtjahresumsatz und Jahresumsatz im Bereich Vermietung von Rettungsfahrzeugen in Deutschland in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Mindestjahresumsatz von 120.000,00 bezogen auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes
(siehe Vergabeunterlagen, losspezifisches Angebotsformular Ziffer 2)
Gültig für Los 5:
- Eigenerklärung zu Gesamtjahresumsatz und Jahresumsatz im Bereich Vermietung von Rettungsfahrzeugen in Deutschland in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Mindestjahresumsatz von 225.000,00 bezogen auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes
(siehe Vergabeunterlagen, losspezifisches Angebotsformular Ziffer 2)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die Vergabestelle beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) und beim Bundesamt für Justiz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die Vergabestelle beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) und beim Bundesamt für Justiz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUR1D0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §
134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.