TK-Anlagen (Interimsvergabe) Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 15.17 - 9915/22/VV : 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
TK-Anlagen (Interimsvergabe)
Lieferung, Installation und Wartung von Hybrid TK-Systemen /
Unified Communication Systemen
Die Leistung besteht aus einem Los.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Telekommunikation zählt zu den sog. Kritischen Infrastrukturen. Es bestehen daher äußerst dringliche, zwingende Gründe auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge, die eine kurzfristige Vergabe erforderlich machen. Die Neuausschreibung der Rahmenvereinbarung bzw. Leistung kann nicht im geplanten zeitlichen Rahmen abgeschlossen werden. Eine Ausschreibung für Telekommunikationsanlagen kann aufgrund der dafür vorgesehenen vergaberechtlichen Fristen und der Planungsdauer für Anschlussmigrationen auch nicht in der für die sofortige Ablösung durch einen anderen Netz- und Dienstbetreiber benötigten Kurzfristigkeit erfolgen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TK-Anlagen (Interimsvergabe)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walddorfhäslach
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 72141
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.