Monitoring und Evaluierung für das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-035
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wirtschaft.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Monitoring und Evaluierung für das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027
Die Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 (EU) 2021/1060 (Dachverordnung bzw. Dach-VO), (EU) 2021/1058 (EFRE-Verordnung) und (EU) 2021/1056 (JTF-Verordnung) sehen für die neue Förderperiode 2021-2027 umfangreiche Berichts-, Monitoring- und Evaluierungspflichten vor.
Die EFRE/JTF-Verwaltungsbehörde (im Folgenden: VB) im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, zur Unterstützung ihrer Aufgaben im Monitoring und in der Evaluierung des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 einen externen Dienstleister zu beauftragen.
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf
Im Folgenden werden die Bereiche und die Aufgaben des Auftragnehmers beschrieben. Detaillierte Beschreibungen der einzelnen Aufgaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
1. Monitoring
In der Förderperiode 2021-2027 definieren die Artikel 16 bis 18 sowie 41 bis 43 der Dach-VO die wesentlichen Anforderungen an das Monitoring. Die im EFRE/JTF-Programm festgelegten Output- und Ergebnisindikatoren dienen dazu, die Ergebnisorientierung zu stärken und die Erfolge nachhalten zu können. Darüber hinaus werden sie auch für Kommunikationszwecke genutzt. Sie sind im gesamten Verlauf der Förderperiode zu erfassen, auszuwerten und regelmäßig an die Europäische Kommission zu übermitteln. Angesichts der im Vergleich zur Förderphase 2014-2020 gestiegenen europäischen Anforderungen an die Berichtspflichten sollen die Verfahren so konzipiert werden, dass der Aufwand für die Zuwendungsempfänger bzw. die Zuwendungsempfängerinnen und die Verwaltung möglichst geringgehalten, eine hohe Datenqualität gewährleistet und eine schnelle Auswertung der Daten ermöglicht wird. In der Förderphase 2021-2027 ist davon auszugehen, dass deutlich über 15.000 Vorhaben bewilligt werden (Vergleichswert 2014-2020: rund 11.230 Vorhaben).
Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber bei der Erfüllung der gestiegenen Anforderungen unterstützen.
a) Fortschreibung des Monitoringsystems
b) Erstellung, Pflege und fortlaufende Optimierung der Monitoringbögen
c) Qualitätssicherung der Monitoringdaten/Plausibilitätsprüfung
d) Aufbereitung der Monitoringdaten für die kontinuierliche Berichterstattung
e) Überwachung der Zielerreichung
f) Erstellung zentraler Stichtagsberichte
g) Unterstützung bei der Beantwortung von Anfragen, Prüfungen und zusätzlichen Auswertungen für die EU-Kommission (KOM), des Bundes und des Landes
2. Evaluierung
Die spezifischen Evaluierungen für das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 sind gemäß Artikel 44 VO (EU) 2021/1060 auf Grundlage eines Evaluierungsplanes durchzuführen. Die Programmbewertung ist bis zum 30. Juni 2029 abzuschließen.
a) Erstellung eines Evaluierungsplans für den EFRE/JTF NRW 2021-2027
b) Durchführung von spezifischen Evaluierungen
c) Erstellung von Evaluierungsberichten
d) Bewertungen durch die EU-Kommission bzw. den Bund
3. Durchführung von Jours fixes und Workshops
a) Monatliche Jours fixes
b) Workshops zur laufenden Bewertung im Monitoring
c) Workshops zu den Evaluationen
4. Publizitätsanforderungen
Die Kernergebnisse aus den zu erstellenden Berichten für das Monitoring und die spezifischen Evaluierungen sowie den laufenden Bewertungen/Auswertungen sollen für Kommunikationszwecke genutzt werden. Der Auftragnehmer entwickelt ein kurzes inhaltli-ches Konzept im Sinne eines Kommunikationspakets, in welchem er darstellt, welche Ergebnisse der Evaluierung und des Monitorings öffentlichkeitswirksam eingesetzt werden können. Er bereitet die Ergebnisse zielgruppenspezifisch und anschaulich auf (u.a. in Form von Präsentationen, Informationen für Bürgerinnen und Bürger, Fallbeispielen z.B. für open.nrw). Die Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber.
5. Qualitätsmanagement
Während der gesamten Vertragslaufzeit wird ein kontinuierliches Qualitätsmanagement gemäß dem mit dem Angebot vorzulegenden Qualitätsmanagementkonzept durch den Auftragnehmer vorausgesetzt. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass alle Teil- und Endergebnisse, die dem Augtraggeber vorgelegt werden, inhaltlich korrekt und - falls zutreffend - technisch funktionsfähig sind. Ebenso werden die Berichte und Auswertungen auf ihre inhaltliche, grammatikalische und sprachliche Richtigkeit vom AN überprüft. Der Auftrganehmer kann auf etwaige Rückfragen zum Qualitätsmanagement die Überprüfung der Richtigkeit und Funktionsfähigkeit lückenlos nachweisen. Ein entsprechendes Qualitätsmanagementkonzept ist dem Angebot beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe der Programmumsetzung bis zu zwei zusätzliche Bewertungsstudien zu beauftragen, deren Inhalte sich im Verlauf des Auftragszeitraums ergeben. Die Rahmenbedingungen der zusätzlichen Studien entsprechen denen unter Ziffer II. 2 b) und c) der Leistungsbeschreibung. Der Preis für eine zusätzliche Bewertungsstudie ist zu kalkulieren (wobei von einem vergleichbaren Aufwand wie für die in der Leistungsbeschreibung skizzierten spezifischen Evaluationen 2 bis 5 auszugehen ist) und im Angebot separat auszuweisen.
2021DE16FFPR002
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bieters (nicht älter als 1 Jahr)
a) Mindestens eine Referenz, nicht älter als 3 Jahre, über Fachkompetenz im Bereich der EU-Strukturpolitik - vorzugsweise im EFRE.
b) Mindestens eine Referenz, nicht älter als 3 Jahre, die eine hohe Kompetenz im Monitoring und Berichtswesen belegt.
c) Mindestens eine Referenz, nicht älter als 3 Jahre, über Erfahrungen im Bereich von Wirkungs- und Verfahrensevaluierungen.
Bei Bietergemeinschaften werden die Nachweise grundsätzlich - soweit einschlägig - von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gefordert. Bei den Nachweisen zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Nachweis bezogen auf die jeweilige Teilleistung zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYNC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland