Landkreis Freudenstadt - Europaweite Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Freudenstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2185
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Freudenstadt
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-freudenstadt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Freudenstadt - Europaweite Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Freudenstadt
Der Landkreis Freudenstadt schreibt die Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen im Gebiet des Landkreises Freudenstadt im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens aus.
Freudenstadt
Der Landkreis Freudenstadt schreibt die Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen im Gebiet des Landkreises Freudenstadt im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens aus.
Der zukünftige Auftragnehmer übernimmt hierbei die Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) des Landkreises. Sicherheitsdienstleistungen werden sowohl im Objektschutz als auch im Revierdienst erbracht. Zum Inhalt der Sicherheitsdienstleistungen gehören insbesondere folgenden Dienstleistungen:
- Durchführung von Kontrollgängen auf dem Gelände und in den Gebäuden der Flüchtlingsunterkünfte;
- Abwehr von Gefahren durch Personen oder Sachen;
- Unverzügliche Meldung von Mängeln und Schäden an Gegenständen oder Gebäuden des Landkreises;
- Überwachung der Einhaltung der Brand- und Unfallverhütungsvorschriften durch die Bewohner;
- Überwachung der Einhaltung der Nutzungsordnung der Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises durch die Bewohner;
- Alarmierung der Feuerwehr bei Auslösen von Rauchwarnmeldern bzw. einer Brandmeldeanlage sowie die Einleitung der Evakuierung des Gebäudes;
- Kontrolle von Besuchern und Abweisung unberechtigter Personen;
- Durchführung von Zimmerkontrollen;
- Zeitnahe und vollständige Dokumentation aller relevanten Vorfälle im Wachbuch, welches dem Landkreis auf Verlangen zur Verfügung zu stellen ist;
- Weitergabe von Anfragen der Bewohner oder Besucher an die Mitarbeiter des Landkreises, sofern diese nicht beantwortet werden können.
Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Flüchtlingszahlen kann der Umfang der zu erbringenden Leistungen schwanken. Dabei kann die Bewachung einzelner Objekte vollständig entfallen. Zudem können auch neue Objekte hinzukommen. Dies wird in der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertragsentwurf entsprechend berücksichtigt.
Weitere Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
1. Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens
- EUR 5 Mio. für Personenschäden,
- EUR 2,5 Mio. für Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Verstöße gegen Datenschutz),
- EUR 2,5 Mio. für Umwelthaftpflichtschäden,
- EUR 250.000,00 für das Abhandenkommen bewachter Sachen und
- EUR 250.000,00 für Bearbeitungs- beziehungsweise Tätigkeitsschäden
zu schließen.
Hinweis der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
1. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich (2019, 2020, 2021) sind.
2. Nachweis einer gültigen und aktuellen Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem)
oder
Nachweis einer gültigen und aktuellen Zertifizierung gemäß DIN 77200 (Geprüfte Qualität für Sicherheitsdienstleistungen).
3. Vorlage von Referenzen
zu 3. "Referenzen": Der Bieter hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen:
- Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens zwei Referenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlings-/Asylbewerberunterkünfte mit einem 24-Stunden/7-Tage-Dienst (Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst) über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten aus den letzten drei Jahren (die Leistung muss zumindest teilweise ab 01.01.2019 erbracht worden sein).
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über das Referenzprojekt müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags;
- kurze Beschreibung des Leistungsumfangs;
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner;
- Zeitraum der Leistungserbringung;
- Angaben, ob das/die Objekt(e) mit einem 24-Stunden/7-Tage-Dienst (Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst) bewacht wurden.
Ferner kann optional folgendes Dokument eingereicht werden:
- Angabe, ob ein Schreiben des Auftraggebers vorliegt, das die ordnungsgemäße / zu-verlässige Erbringung der Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen bestätigt.
Die Vorlage von mehr als insgesamt 2 Referenzen ist nicht erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRTNF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17. Februar 2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage