Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit Referenznummer der Bekanntmachung: Z36-04814-12/022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit
Für seine Öffentlichkeitsarbeit benötigt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Unterstützung bei der Konzeption und Durchführung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen durch externe Dienstleister.
Im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit informiert das BMG die Bürgerinnen und Bürger über alle Themen, die zu den von ihm verantworteten Politikbereichen gehören. Die Informations- und Aufklärungsmaßnahmen werden zielgruppengerecht aufbereitet und über geeignete Medienkanäle verbreitet. Die Kommunikation erfolgt über Print- und digitale Medien (crossmediale Kommunikationsstrategie).
Informations- und Aufklärungsmaßnahmen
Der Auftragnehmer erbringt die notwendigen Leistungen zur Realisierung von Informations- und Aufklärungsmaßnahmen sowie zur Steuerung aller dazu erforderlichen Gewerke selbstständig und in eigener Verantwortung. Hierzu zählen insbesondere:
- Beratung, Planung, Durchführung und Weiterentwicklung von Informationsmaßnahmen,
- Abwicklung (einschl. Überwachung) von Mediaschaltungen,
- Gewährleistung der Erfolgskontrolle bei den durchgeführten Maßnahmen,
- Unterstützung bei der Entwicklung einer Kommunikationsstrategie,
- Unterstützung bei der Entwicklung und Realisierung von Evaluations- und Monitoring-Konzepten,
- Unterstützung bei der Entwicklung, Gestaltung und Realisierung von Anwendungen für mobile Betriebssysteme (z. B. Apps u. E-Books).
Die AUFTRAGGEBERIN erhält drei Verlängerungsoptionen:
- Sie kann den Vertrag zunächst bis zum 31.10.2024 verlängern. Dieses erste Optionsrecht kann die Auftraggeberin durch einseitige Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin bis zum 31.05.2024 ausüben.
- Sie kann den Vertrag erneut bis zum 31.10.2025 verlängern. Dieses zweite Optionsrecht kann die Auftraggeberin durch einseitige Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin bis zum 31.05.2025 ausüben
- Sie kann den Vertrag nochmals bis zum 31.10.2026 verlängern. Dieses dritte Optionsrecht kann die Auftraggeberin durch einseitige Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin bis zum 31.05.2026 ausüben
Publikationen
Der Auftragnehmer erbringt die notwendigen Leistungen für die Erstellung und Aktualisierung von Publikationen sowie zur Steuerung aller erforderlichen Gewerke für den Erstellungsprozess einer Publikation inklusive Umsetzung selbstständig und in eigener Verantwortung. Hierzu zählen insbesondere folgende Teilleistungen:
- Vorbereitung und Konzeption
- Umsetzung
- Projektmanagement und Administration
- Qualitätsmanagement und Controlling
Die AUFTRAGGEBERIN erhält drei Verlängerungsoptionen:
- Sie kann den Vertrag zunächst bis zum 31.10.2024 verlängern. Dieses erste Optionsrecht kann die Auftraggeberin durch einseitige Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin bis zum 31.05.2024 ausüben.
- Sie kann den Vertrag erneut bis zum 31.10.2025 verlängern. Dieses zweite Optionsrecht kann die Auftraggeberin durch einseitige Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin bis zum 31.05.2025 ausüben
- Sie kann den Vertrag nochmals bis zum 31.10.2026 verlängern. Dieses dritte Optionsrecht kann die Auftraggeberin durch einseitige Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin bis zum 31.05.2026 ausüben
Veranstaltungen
Der Auftragnehmer erbringt die notwendigen Leistungen zur Realisierung von Veranstaltungen und Dialogformaten sowie zur Steuerung aller dazu erforderlichen Gewerke selbstständig und in eigener Verantwortung. Hierzu zählen insbesondere folgende Teilleistungen:
- Vorbereitung von Veranstaltungen
- Durchführung von Veranstaltungen
- Nachbereitung von Veranstaltungen
Die AUFTRAGGEBERIN erhält drei Verlängerungsoptionen:
- Sie kann den Vertrag zunächst bis zum 31.10.2024 verlängern. Dieses erste Optionsrecht kann die Auftraggeberin durch einseitige Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin bis zum 31.05.2024 ausüben.
- Sie kann den Vertrag erneut bis zum 31.10.2025 verlängern. Dieses zweite Optionsrecht kann die Auftraggeberin durch einseitige Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin bis zum 31.05.2025 ausüben
- Sie kann den Vertrag nochmals bis zum 31.10.2026 verlängern. Dieses dritte Optionsrecht kann die Auftraggeberin durch einseitige Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin bis zum 31.05.2026 ausüben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de