Wartungsverträge für Beatmungsgeräte und Narkosegeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0026-AJ-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungsverträge für Beatmungsgeräte und Narkosegeräte
Vollwartungsvertrag für Beatmungsgeräte der Firma Löwenstein Medical und Teilwartungsvertrag für spezifizierte Beatmungs- und Narkosegeräte der Firma Löwenstein Medical und AIRcon.
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen, Franziskushospital Aachen Morillenhang 27 52074 Aachen
Vollwartungsvertrag für Beatmungsgeräte der Firma Löwenstein Medical
Der Vollwartungsvertrag muss mindestens folgende Kriterien erfüllen (KO-Kriterien):
Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) gemäß MPG/MPBetreibV müssen Bestandteil des
Vollwartungsvertrages sein.
Messtechnische Kontrollen (MTK) gemäß MPG/MPBetreibV müssen Bestandteil des Vollwartungsvertrages
sein.
Die Durchführung der erforderlichen Wartungsarbeiten, die im Zusammenhang mit der Inspektion
notwendig sind, muss Bestandteil des Vollwartungsvertrages sein.
Der Austausch von Ersatz- und Verbrauchsteilen, die laut Herstellerangaben bei der Wartung regelmäßig zu
wechseln sind, muss Bestandteil des Vollwartungsvertrages sein.
Die Durchführung der Instandsetzung aufgrund von Schäden ohne Fremdeinwirkung (z.B. Bauteilausfall), die
zur Wiederherstellung des Sollzustandes erforderlich sind, muss Vertragsbestandteil im Vollwartungsvertrag
sein.
Ein Softwareupdate beseitigt gemeldete Störungen oder ist eine vorbeugende Maßnahme, um Störungen zu
vermeiden.
Die Aufstellung der zu wartenden Geräte entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
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Teilwartungsvertrag für spezifizierte Beatmungs- und Narkosegeräte der Firma Löwenstein Medical und AIRcon.
Der Teilwartungsvertrag muss mindestens folgende Kriterien erfüllen (KO-Kriterien):
Ausgeschrieben werden soll ein Teilwartungsvertrag für die Instandhaltung folgender Gerätetypen:
Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) gemäß MPG/MPBetreibV müssen Bestandteil des
Teilwartungsvertrages sein.
Messtechnische Kontrollen (MTK) gemäß MPG/MPBetreibV müssen Bestandteil des Teilwartungsvertrages
sein.
Die Durchführung der erforderlichen Wartungsarbeiten, die im Zusammenhang mit der Inspektion
notwendig sind muss Bestandteil des Teilwartungsvertrages sein.
Ein Softwareupdate beseitigt gemeldete Störungen oder ist eine vorbeugende Maßnahme, um Störungen zu
vermeiden.
Die Aufstellung der zu wartenden Geräte entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen
Einzureichende Unterlagen:
- Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Nachweis über die bezahlte Haftpflichtversicherung. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.
Einzureichende Unterlagen:
- VgV - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die dargestellten Leistungen sollen der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 402
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
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Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)
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Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYD8D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de