Architektenleistung (Verkehrsplanung): Neugestaltung und Sanierung Innenstadt und Marktplatz unter den Aspekten Barrierearmut und Denkmalschutz in Nideggen - Stadt Nideggen Referenznummer der Bekanntmachung: ND02/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niederzier
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52382
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.niederzier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistung (Verkehrsplanung): Neugestaltung und Sanierung Innenstadt und Marktplatz unter den Aspekten Barrierearmut und Denkmalschutz in Nideggen - Stadt Nideggen
Benötigt werden Planungs- und Ingenieurleistungen für die Neugestaltung und Sanierung der Innenstadt und des Marktplatzes unter den Aspekten Barrierearmut und Denkmalschutz in Nideggen
Leistungsumfang: Objektplanung für Verkehrsanlagen Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß § 47 i.V.m. Anlage 13 Nummer 13.1 HOAI
Stadt Nideggen 52385 Nideggen Der Erfüllungsort bezieht sich auf den historischer Ortskern der Stadt Nideggen, innerhalb einer 1401 m umfassenden Stadtmauer.
1. Ausgangssituation und Projektbeschreibung
Die Stadt Nideggen erhält im Rahmen der Förderung Investitionen in Nationale Projekte des Städtebaus 2021 für ihr Projekt "Denkmallandschaft Nideggens Tore" eine Zuwendung in Höhe von rund 3,8 Millionen Euro. Dazu kommt noch ein 10%iger Eigenanteil, sodass das Projektvolumen insgesamt rund 4,2 Millionen Euro beträgt. Hiervon entfallen auf den Bereich der Innenstadt und des Marktplatzes ca. 2,6 Millionen Euro Baukosten (inkl. Nebenkosten, Planungskosten und Mehrwertsteuer), womit etwa 5.500m2 Verkehrsfläche unter der Prämisse der Barrierearmut, des Denkmalschutzes und der Aufenthaltsqualität saniert werden sollen. Der Landschaftsverband Rheinland steht für die Beratung bei der denkmalgerechten Weiterentwicklung der Innenstadt zur Verfügung.
Der historische Ortskern Nideggens liegt innerhalb einer 1401m umfassenden Stadtmauer. Die dortigen öffentlichen Flächen bieten derzeit wenig Aufenthaltsqualität und sind insbesondere für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, wenig attraktiv bzw. nicht funktionsgerecht ausgestaltet. Die zum Marktplatz führenden Hauptachsen (Zülpicher Straße, Bahnhofstraße, Graf-Gerhard-Straße) weisen derzeit kein barrierearmes Kopfsteinpflaster auf. Anliegende, auch öffentlich zugängliche Gebäude, wie bspw. der Einzelhandel und die Gastronomie, sind nicht barrierefrei zugänglich. Der Marktplatz markiert mit seiner prägnanten Linde den historischen Ortsmittelpunkt. Stand Heute ist er aber dominiert vom fließenden und ruhenden PKW-Verkehr und bietet keine ausreichende Aufenthaltsqualität. Von daher gilt es insbesondere im und um den historischen Ortskern, also auch entlang der Stadtmauer, Defizite in Bezug auf die Aufenthaltsqualität und die Vermittlung des historischen Erbes Nideggens abzubauen, um die Stadt zukunftsfähig zu entwickeln. Der Tourismus als wichtigster Wirtschaftsfaktor in Nideggen wird somit gestärkt.
Die Pflasterung im Innenstadtbereich ist in die Jahre gekommen und in vielen Abschnitten nicht mehr verkehrssicher. Die dringend erforderliche Erneuerung erfolgt zugleich unter der Prämisse der Barrierearmut, um die Innenstadt auch in der Mobilität eingeschränkten Besuchern zugänglich zu machen. Der neugestaltete Marktplatz soll später den Besuchern eine angemessene Aufenthaltsqualität bieten. Dafür sollen insbesondere Parkplätze rund um die Linde zurückgebaut werden - lediglich eine geringe Anzahl an PKW-Stellflächen sollen im Rahmen einer Hol- und Bringzone vorgehalten werden. Sämtliche Anlieger im Innenstadtbereich sollen möglichst barrierefrei an die öffentlichen Flächen angeschlossen werden. Aufgrund dieser Vorgaben muss schon in der Planung eine enge Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland: Amt für Denkmalpflege und der Inklusionsbeauftragten des Kreis Düren erfolgen. Die Neugestaltung der Innenstadt und des Marktplatzes umfasst die Flächen innerhalb des Stadtmauerrings. Dazu gehören neben dem Markt die Zülpicher Straße hin zum Zülpicher Tor, die Graf-Gerhard-Straße hin zum Dürener Tor sowie die Bahnhofsstraße hin zum Brandenberger Tor.
Das Projekt muss gemäß den Förderbestimmungen bis spätestens zum 31.12.2025 vollständig abgeschlossen sein.
2. Leistungsbild der Planungsleistung
Es werden die folgenden Planungsleistungen in insgesamt drei Leistungsstufen beauftragt. Weitere Einzelheiten zu der stufenweisen Beauftragung ergeben sich aus dem Planervertrag. In den jeweiligen Leistungsphasen werden jeweils alle Grundleistungen gem. HOAI beauftragt. Der Auftraggeber behält sich die Option vor besondere Leistungen, je nach Erfordernis zu beauftragen.
2.1 Leistungsstufe 1
Grundleistungen des Leistungsbildes für Verkehrsanlagen (gem. §47 HOAI), Leistungsphasen 1 bis 4. Diese sind von Anfang 2023 bis zum 30.06.2023 durchzuführen.
2.2 Leistungsstufe 2 (optionale Beauftragung)
Grundleistungen des Leistungsbildes für Verkehrsanlagen (gem. §47 HOAI), Leistungsphasen 5 bis 7. Voraussichtlich sind diese von Anfang 2024 bis zum Ende des dritten Quartals 2024 durchzuführen.
2.3 Leistungsstufe 3 (optionale Beauftragung)
Grundleistungen des Leistungsbildes für Verkehrsanlagen (gem. §47 HOAI), Leistungsphasen 8 bis 9. In der Leistungsphase 8 wird zusätzlich die besondere Leistung "Örtliche Bauüberwachung" mit allen Unterpunkten gefordert. Die Leistungsphase 8 soll bis zum dritten Quartal 2025 abgeschlossen sein. Verbindliches Enddatum der Projektlaufzeit ist der 31.12.2025.
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den Teilnahmebedingungen erfüllen, werden bis zu fünf Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Dies gilt nicht, sofern weniger als fünf geeignete Bewerber vorhanden sind.
Die Stadt Nideggen behält sich in diesem Fall die Aufforderung von weniger als fünf Bewerbern zur Angebotsabgabe vor.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Stadt Nideggen diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der in der Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb (Anlage 1.06.02) genannten Auswahl- und Bewertungskriterien.
Erreichen nach Auswertung der Referenzen mehr als 5 Bewerber des Teilnahmewettbewerbs die Höchstzahl, der in den Bewertungskriterien zu vergebenden Bonuspunkte, so werden diese Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die angegebene Höchstzahl 5 dadurch überschritten wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Erklärung zu Ausschlusstatbeständen gemäß §§ 123, 124 GWB (§ 48 VgV)
Die geforderte ausgefüllte Eigenerklärung zu Ausschlusstatbeständen gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 521) muss dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Der Bewerber muss die angefragten Leistungen in der Bundesrepublik Deutschland ausüben dürfen (§ 44 VgV).
Eine Bestätigung der Berufszulassung durch die entsprechende Berufskammer ist dem Teilnahmeantrag beizulegen, z.B. Eintragung in die Architekten-/ Ingenieurkammer.
Eigenerklärung zum Umsatz für Leistungen im Bereich Verkehrsplanung gem. § 47 HOAI der letzten drei Geschäftsjahre
Bei Planungsgemeinschaften wird die addierte Umsatzzahl gewertet.
Vorlage einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
bzw.
Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird und dem Auftraggeber ein entsprechender Nachweis unaufgefordert vor Zuschlagerteilung vorgelegt wird.
Geforderter Mindestjahresumsatz: EUR 300.000,00
Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
- für Personenschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. Euro
- für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1 Millionen Euro
für jeden Versicherungsfall.
Dem Teilnahmeantrag ist eine Bestätigung aus dem Jahr 2022 beizulegen.
bzw. Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird und dem Auftraggeber ein entsprechender Nachweis unaufgefordert vor Zuschlagerteilung vorgelegt wird.
Referenzen
Dem Teilnahmeantrag sind Referenzen für Planungsleistungen im Bereich Planung von Verkehrsanlagen Teil 3 Objektplanung Abschnitt 4 §§ 45 ff. HOAI 2021 beizulegen, sofern sie die Mindestanforderungen kumulativ erfüllen. Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. (Siehe Anlage 1.06.02 - Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb).
Berufserfahrung Projektleitung
Eigenerklärung, dass über geeignete Projektleiter verfügt wird, welche über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren im Bereich der Planung von Verkehrsanlagen Teil 3 Objektplanung Abschnitt 4 §§ 45 ff. HOAI 2021 verfügen.
Hinweis:
Die namentliche Nennung des Projektleiters (Bewertung Qualität und Erfahrung) wird erst in Phase 2 - mit der Angebotsabgabe -gefordert.
Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Eigenerklärung)
Angaben zum Durchschnitt der qualifizierten Mitarbeitenden (inkl. Büroinhaber/-in), einschließlich freier Mitarbeitenden die nachweislich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zur Verfügung standen.
Als qualifizierte Mitarbeitende gelten Architekt oder M.A./M.Arch oder B.A./ B.Arch.; Dipl.-Ing. (Uni/FH) oder M.Sc/M.Eng oder B.Sc./B.Eng. Architektur, Bauingenieurwesen, Städteplaner oder vergleichbare Fachrichtung, Technische Zeichner und Techniker
Technische Ausrüstung (Eigenerklärung)
Erklärung, dass über die technische Ausrüstung, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (z.B. AVA-Software mit GAEB-Schnittstelle) verfügt wird.
Durch den Bewerber/ die Planungsgemeinschaft ist mind. eine Referenz zu benennen, die nachfolgende Mindestkriterien erfüllt:
1. Planungsleistungen im Bereich Planung von Verkehrsanlagen Teil 3 Objektplanung Abschnitt 4 HOAI 2021;
gemäß Anlage 13 HOAI, 13.2 "Innerörtliche Straßen und Plätze" und/ oder "Plätze, Verkehrsflächen"
2. Honorarzone III bis V
3. Mindestens Durchführung der LPH 2 - 6 gem. § 47 HOAI
4. Fertigstellung und Abnahme in den letzten 10 Kalenderjahren (31.07.2012 - 01.08.2022)
5. Baukosten von mind. 1,0 Mio EUR brutto (KG 500)
Hinweise:
- Die Referenz(en) ist/ sind gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV in Form einer Liste zu benennen.
- Bewerber haben mindestens 1 Referenz vorzulegen, welche die o.g. Mindestanforderungen erfüllen, ansonsten erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. Unabhängig von der Anzahl der eingereichten Referenzen werden maximal 3 gewertet.
- Es werden Bonuspunkte vergeben, diesbezüglich wird auf die Anlage 1.06.02. - Wertungsmatrix Teilnahmeantrag verwiesen.
Berufserfahrung Projektleitung
Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren im Bereich der Planung von Verkehrsanlagen Teil 3 Objektplanung Abschnitt 4 §§ 45 ff. HOAI 2021
Qualifizierte Mitarbeiter
Als qualifizierte Mitarbeitende gelten Architekt oder M.A./M.Arch oder B.A./ B.Arch.; Dipl.-Ing. (Uni/FH) oder M.Sc/M.Eng oder B.Sc./B.Eng. Architektur, Bauingenieurwesen, Städteplaner oder vergleichbare Fachrichtung, Technische Zeichner und Techniker
Der Bewerber muss die angefragten Leistungen in der Bundesrepublik Deutschland ausüben dürfen (§ 44 VgV).
Eine Bestätigung der Berufszulassung durch die entsprechende Berufskammer ist dem Teilnahmeantrag beizulegen, z.B. Eintragung in die Architekten-/ Ingenieurkammer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadt Nideggen erhält im Rahmen der Förderung Investitionen in Nationale Projekte
des Städtebaus 2021 für ihr Projekt "Denkmallandschaft Nideggens Tore" eine Zuwendung.
Mit Abschluss dieses Vertrages überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die folgenden Leistungsphasen für die Planungsleistungen im Bereich Planung von Verkehrsanlagen Teil 3 Objektplanung Abschnitt 4 §§ 45 ff. HOAI 2021:
a.) Mit Vertragsabschluss werden die Leistungsphasen 1-4 als erste Stufe beauftragt
b.) Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen (LPH 5-7 und LPH 8-9) erfolgt optional -jeweils untergliedert nach den jeweiligen Leistungsphasen nach der HOAI.
Voraussichtlicher weiterer Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
1. Angebotsphase I (indikativ)
Das voraussichtlich in der 45. Kalenderwoche 2022 einzureichende Angebot muss verbindlich erklärt werden. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
2. Bietergespräche:
Nach Einreichung der Angebote werden diese geprüft. Basierend auf der Prüfung werden voraussichtlich in der 48. Kalenderwoche 2022 Bietergespräche mit allen zugelassenen Bietern geführt.
Die ausgewählten Bieter werden zu den Bietergesprächen eingeladen.
3. Angebotsphase II
Nach Abschluss der Bietergespräche erfolgt voraussichtlich in der 49. Kalenderwoche 2022 die Aufforderung zur Vorlage des finalen Angebots. Mit der Aufforderung zu dieser finalen Angebotsabgabe wird die Vergabestelle den Bietern die unter Berücksichtigung der bis dahin erzielten Verfahrensergebnisse ggf. überarbeiteten und für die Angebotslegung zu berücksichtigenden Verdingungsunterlagen zuleiten.
Sofern die Verdingungsunterlagen nicht geändert wurden, darf sich die im finalen Angebot genannte Gesamtvergütung gegenüber der im indikativen Angebot genannten Gesamtvergütung nicht erhöhen. Im Falle einer Erhöhung hat der Bieter nachzuweisen, dass diese auf den vorstehend genannten Änderungen der Verdingungsunterlagen beruht.
Im Übrigen gelten die Regelungen für das indikative Angebot bzgl. Nachunternehmern, Bietergemeinschaften, Zuschlags- und Bindefrist, Form und Inhalt des Angebotes für das finale Angebot entsprechend. Analog zum Vorgehen beim indikativen Angebot erfolgt auch die Bewertung der finalen Angebote nach der Wertungsmatrix.
4. Abschlussphase/ Zuschlagserteilung
Die Vergabestelle beabsichtigt nach Auswertung der finalen Angebote eine abschließende Zusammenstellung sowie Paraphierung aller Vertragsunterlagen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, in der 01. Kalenderwoche 2023 das Angebot auszusuchen, das auf der Grundlage der Verhandlungsergebnisse und der vorgegebenen Auftragskriterien die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Anschließend wird die Vergabestelle die Mitteilung nach § 134 GWB an alle beteiligten Bieter versenden, in der die Zuschlagserteilung angekündigt wird.
5. Angebotsauswertung/ Bewertungsmatrix für die Auftragsvergabe
Nach Eingang der Angebote erfolgt durch die Vergabestelle eine Auswertung der Angebote. Dabei werden die folgenden Zuschlagskriterien zugrunde gelegt:
Zuschlagskriterium Maximale Punkte
Qualität des Konzepts zur Leistungserbringung 40 %
Qualität des Personal- und Qualitätskonzepts 20 %
Honorar 40%
Die angebotenen Honorare sind in das beiliegende Honorarformblatt einzutragen und mit dem Angebot einzureichen. Die Form der Honorarermittlung ist dem Angebot beizufügen.
Mit dem Angebot ist eine nachvollziehbare Darstellung der Herangehensweise an das Projekt sowie eine nachvollziehbare Darstellung der Umsetzungsstrategie des Bieters einzureichen.
Aus beiden Darstellungen soll deutlich werden, dass sich der Bieter mit den Besonderheiten des Projektes und dessen Durchführung auseinandergesetzt hat.
Bewertet werden im Vergleich der Angebote untereinander die Qualität, die Plausibilität und die Verständlichkeit der Darstellungen mit Blick auf die besonderen Anforderungen des hier ausgeschriebenen Auftrages bzw. Projektes
6. Ausführungszeitraum
Der Ausführungszeitraum für die Leistungen beginnt unmittelbar nach Beauftragung, voraussichtlich in der 04. Kalenderwoche 2023. Die Leistungsphasen 1 bis 4 sind bis zum 30.06.2023 durchzuführen.
Die (optional zu beauftragenden) Leistungsphasen 5 bis 7 sind voraussichtlich von Anfang 2024 bis zum Ende des dritten Quartals 2024 durchzuführen.
Die (optional zu beauftragende) Leistungsphase 8 soll bis zum dritten Quartal 2025 abgeschlossen sein. Verbindliches Enddatum der Projektlaufzeit ist der 31.12.2025. Leistungsphase 9 erfolgt im Anschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YBDYYBL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzuwollen, vergangen sind