Generalsanierung Ostflügel Realschule Calw - Fachplanung Technische Ausrüstung AG1-5+8
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Calw
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 75365
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.calw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Ostflügel Realschule Calw - Fachplanung Technische Ausrüstung AG1-5+8
Die Heinrich Immanuel Perrot Realschule wurde in den Jahren 1964-1967 geplant und gebaut.
Der zu sanierenden Ostflügel der Realschule ist ein einspänniger Gebäuderiegel mit vier Geschossen und einem über einer Betondecke aufgesetzten Satteldach mit geringer Neigung. Talseitig sind alle vier Geschosse mit natürlichem Tageslicht über Fenster versorgt, Hangseitig sind drei Geschosse mit Fenstern belichtet, das Untergeschoss erhält einen Tageslichtanteil über vorgesetzte Lichtschächte.
Das Gebäude hat eine Gesamtlänge von 61,50 m bei einer Baubreite von circa 11,00 m. Die Gebäudehöhe über Grund beträgt circa 17,2 m bis zum First. Die BGF beträgt rund 2. 900 qm.
In den vergangenen Jahren wurden teilweise kostenintensive, bauunterhalterische Maßnahmen durchgeführt, um die Betriebsbereitschaft zu erhalten. Teile hiervon, wie z.B. Fensteranlagen der Ostseite sollen erhalten bleiben. Inwieweit weitere neuzeitliche Bauteile erhalten bleiben können wird im Rahmen der Planung geklärt.
Folgende Maßnahmen sollen im Zuge der anstehenden Sanierung ausgeführt werden:
— Sanierung der Gebäudehülle (Fassaden und Dach),
— Austausch von bauzeitlichen Fenstern,
— Brandschutztechnische und konstruktive Ertüchtigung tragender Konstruktionen,
— Sanierung notwendiger Fluchttreppen,
— Erneuerung der haustechnischen Anlagen Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär, MSR (auf Stand der Technik),
— Ergänzung Brandmeldeanlage,
— Herstellung der Barrierefreiheit durch Einbau/Anbau einer Aufzugsanlage,
— Sanierung aller inneren Oberflächen,
— Erneuerung betriebstechnischer Einbauten für Fachräume.
.
Die Gesamtbaukosten der Maßnahme betragen brutto ca. 8,4 Mio. € inkl. eines für die Bauzeit in Schulnähe zu errichtenden Provisoriums zur Unterbringung der Schulklassen.
Die Gesamtbaumaßnahme ist in einem Bauabschnitt in den Jahren 2023 - 2024 vorgesehen. Mit der Planung soll unmittelbar im Anschluss an das Vergabeverfahren begonnen werden.
Ein Sanierungskonzept wurde bereits vom Architekturbüro 21-arch aus Stuttgart erstellt. Dieses ist zwingend zu übernehmen und Grundlage für die weitere Planung. (Das Sanierungskonzept wird in der zweiten Stufe zur Verfügung gestellt).
Heinrich Immanuel Perrot Realschule Im Entenschnabel 6 75365 Calw
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021, Anlagengruppen 1-5+8, Leistungsphasen 2 - 9.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalsanierung Ostflügel Realschule Calw - Fachplanung Technische Ausrüstung AG1-5 + 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nagold
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 72202
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.