Generalsanierung Bohnenberger Grundschule Calw-Altburg - Gebäudeplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Calw
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 75365
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.calw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Bohnenberger Grundschule Calw-Altburg - Gebäudeplanung
Generalsanierung eines denkmalgeschützten Altbaus von 1923 mit kleineren Um- und Anbauten zwischen 1940 und 1995.
Bei dem zu sanierenden Gebäude handelt es sich um ein Bauwerk mit 2 Vollgeschossen, einem Untergeschoss und einem ausgebauten Dachgeschoss mit Krüppelwalmdach.
Die Nettofläche des denkmalgeschützten Altbaus beträgt rund 1.000 qm (BGF ca. 1.150 qm).
Folgende Maßnahmen sollen im Zuge der anstehenden Sanierung ausgeführt werden:
- Erneuerung der Gebäudehülle bestehend aus Dach, Fassade und Fenstern,
- Erneuerung der gesamten haustechnischen Einrichtungen (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro),
- ergänzende brandschutztechnische Aufrüstung und Anpassung,
- Ein- bzw. Anbau eines Aufzugs zur Herstellung der Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen,
- Erneuerung aller Innenausbauten und Oberflächen (Decke, Wand, Fußboden, etc.).
Alle Maßnahmen werden gemäß aktuell geltendem Stand der Technik ausgeführt.
Das Gebäude wurde seit Errichtung 1923 wiederholt teilsaniert und durch Anbauten erweitert.
Alle vorgesehenen Maßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Denkmalamt.
Vorgezogene Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz waren zur dauerhaften Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Einrichtung unaufschieblich und sind bereits erfolgt. Diese beinhalten die Errichtung eines vorschriftsmäßigen Fluchttreppenturms an der Giebelseite des Gebäudes sowie die Sanierung dieses Teils der Fassade und kleinere Beiarbeiten im Gebäudeinneren.
Die Schulerweiterung von 1998-1999, bestehend aus 4 Klassenräumen, Sanitärbereich und einer Eingangshalle ist im Wesentlichen im Bereich von Anschlussarbeiten Neu/Alt betroffen, bzw. zur Vereinheitlichung der haustechnischen Installationen (Verteilungen, Steuerung, IT-Netzwerk, etc.) Die Maßnahme muss im laufenden Schulbetrieb umgesetzt werden. Hierfür werden auf einem noch festzulegenden Standort auf dem Gelände der Schule, oder in unmittelbarer Nähe, provisorische Schulräume zu errichten sein.
Die Gesamtbaukosten der Maßnahme betragen brutto ca. 3,9 Mio. Euro inkl. Provisorien.
Die Gesamtbaumaßnahme ist in einem Zuge in den Jahren 2023-2024 abzuwickeln. Mit der Planung soll unmittelbar im Anschluss an das Vergabeverfahren begonnen werden.
Bohnenberger Grundschule Calw-Altburg Schwarzwaldstraße 57 75365 Calw
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2021, Leistungsphasen 2 - 9.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalsanierung Bohnenberger Grundschule Calw-Altburg - Gebäudeplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.