RV Windows-Applikationen (Teil 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-53
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/zim
Abschnitt II: Gegenstand
RV Windows-Applikationen (Teil 2)
Das Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) gehört zu den größten und renommiertesten medizinischen Zentren in Deutschland. Jedes Jahr werden in seinen Fachkliniken circa 80.000 Patienten voll- und teilstationär und mehr als 1.000.000 Patienten ambulant betreut.
Die Ausschreibung ist im Zentrum für Informations- und Medizintechnik (ZIM) der Uniklinik Heidelberg angesiedelt und dort in der Abteilung "Betriebswirtschaftliche und Klinische Anwendungen" (BKA).
Die vorliegende Ausschreibung konzentriert sich auf den Bereich der medizinisch-technischen Applikationen auf Windows-Basis. Sie umfasst die Unterstützung des vorhandenen Personals bei der Betreuung und Administration bestehender Windows-Applikationen (synonym Win-Applikation), insbesondere bei "Peaks" und im Falle von Spezialanwendungen (vgl. Kap. 2.2 der Anlage "B2 Leistungsbeschreibung").
Teil der Ausschreibung sind ebenso neue Projektvorhaben im Windows-Umfeld. So sollen in den nächsten Jahren Projekte in den folgenden Bereichen umgesetzt werden:
- Aufbau und Weiterentwicklung von Diensten und Lösungen im medizinischen und administrativen Bereich im Rahmen der strategischen Positionierung
- IT-Infrastrukturservices, d.h. der Planung, des Aufbaus und des Betriebs von anwendungsunabhängiger IT-Infrastruktur
- Implementierung von Basisdiensten und Web-Anwendungen
Für die Erbringung dieser Leistungen werden max. drei Rahmenvereinbarungspartner gesucht, mit denen eine Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von Fachkräften und/oder Spezialisten abgeschlossen wird. Im konkreten Einzelfall erfolgen Einzelaufträge gemäß §21 VgV. Hierzu müssen die Rahmenvereinbarungspartner die vom Auftraggeber geforderten Qualifikationen und Erfahrungen nachweisen und die erforderlichen Fachkräfte bzw. Spezialisten zu den vorgegebenen Zeitplänen beibringen können.
Universitätsklinikum Heidelberg - Zentrum für Informations- und Medizintechnik Im Neuenheimer Feld 130.3 69120 Heidelberg In Absprache mit dem Auftraggeber werden Arbeiten auch Remote zugelassen.
Die vorliegende Ausschreibung konzentriert sich auf den Bereich der medizinisch-technischen Applikationen auf Windows-Basis. Sie umfasst die Unterstützung des vorhandenen Personals bei der Betreuung und Administration bestehender Windows-Applikationen (synonym Win-Applikation), insbesondere bei "Peaks" und im Falle von Spezialanwendungen (vgl. Kap. 2.2 der Anlage "B2 Leistungsbeschreibung").
Teil der Ausschreibung sind ebenso neue Projektvorhaben im Windows-Umfeld. So sollen in den nächsten Jahren Projekte in den folgenden Bereichen umgesetzt werden:
- Aufbau und Weiterentwicklung von Diensten und Lösungen im medizinischen und administrativen Bereich im Rahmen der strategischen Positionierung
- IT-Infrastrukturservices, d.h. der Planung, des Aufbaus und des Betriebs von anwendungsunabhängiger IT-Infrastruktur
- Implementierung von Basisdiensten und Web-Anwendungen
Für die Erbringung dieser Leistungen werden max. drei Rahmenvereinbarungspartner gesucht, mit denen eine Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von Fachkräften und/oder Spezialisten abgeschlossen wird. Im konkreten Einzelfall erfolgen Einzelaufträge gemäß §21 VgV. Hierzu müssen die Rahmenvereinbarungspartner die vom Auftraggeber geforderten Qualifikationen und Erfahrungen nachweisen und die erforderlichen Fachkräfte bzw. Spezialisten zu den vorgegebenen Zeitplänen beibringen können. Ausschreibungsgegenstand
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von maximal drei Rahmenvereinbarungen mit Bietern, die das im Einzelfall benötigte und per sog. Miniwettbewerb (siehe auch §21 VgV) ausgeschriebene Personal zur Verfügung stellen können.
Die Bieter müssen daher im Rahmen dieser Ausschreibung nachweisen, dass Sie für die erforderlichen Aufgabenbereiche und Kompetenzstufen das Personal bereitstellen können.
Der Gegenstand der Ausschreibung lässt sich grob in drei Bereiche gliedern:
1. Unterstützung bei Leitung und Umsetzung von Projektvorhaben im Windows-Umfeld ("Projektservices")
2. Systembetreuung vorhandener Spezialapplikationen im Windows-Umfeld (laufender Betrieb)
3. IT-Unterstützung bei der Umsetzung von Projektvorhaben im Forschungsumfeld
Leistungsumfang
In der Rahmenvereinbarung werden die vertraglichen und finanziellen Rahmenbedingungen festgelegt. Die Leistungsvergabe erfolgt über Einzelauftrage, die über sog. "Miniwettbewerbe" (siehe § 21 VgV Rahmenvereinbarungen) vergeben werden.
Zuschlagskriterium in den einzelnen Miniwettbewerben gemäß VgV wird vorrangig die Erfüllung der in dieser Unterlage definierten Leistungskriterien (siehe auch Kap. 6 der anlege "B2 Leistungsbeschreibung") sein, die sich aus der Qualifikation und Erfahrung mit der im Miniwettbewerb ausgeschriebenen Leistung ergibt.
Leistungen können von einem Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft erbracht werden. Es gibt keine Losaufteilung. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Die Leistungsbeschreibung dient dazu die Anforderungen vorzugeben, die der Bieter mit seinem Angebot zu erfüllen hat. Die erforderlichen Unterstützungs- und Realisierungs- sowie Betriebsleistungen sind Gegenstand einer Ausschreibung auf Basis der Vergabeverordnung (VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV Windows-Applikationen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wels
NUTS-Code: AT312 Linz-Wels
Postleitzahl: 4600
Land: Österreich
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse: http://www.x-tention.at
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXRAYD6YDDH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.