2022-0229 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Teilprojekt Kultushafen - Prüfingenieurleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0229
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0229 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Teilprojekt Kultushafen - Prüfingenieurleistung
Erbringung von Prüfingenieurleistungen als "staatlich anerkannte Sachverständige" durch die Auf-tragnehmerin für die Prüfung der Standsicherheit bei folgender Maßnahme des Auftraggebers:
Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Teilprojekt Kultushafen
Statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken des Wasserbaus
(hier: Spundwand- und Kanalbau)
Die Leistungen werden im Namen und für Rechnung der
Stadt Duisburg
Umweltamt - 31-02 IGA2027
Friedrich-Wilhelm-Straße 96
47051 Duisburg
beschafft.
Stadt Duisburg - Umweltamt - 31-02 IGA2027 Friedrich-Wilhelm-Str. 96 47051 Duisburg
Die Leistungen umfassen:
- Prüfung der rechnerischen Nachweise der Standsicherheit für die Ausführungsplanung,
- Prüfung der zugehörigen Ausführungszeichnungen und Konstruktionszeichnungen in statischer, konstruktiver und wirtschaftlicher Hinsicht,
- Prüfung von rechnerischen Nachweisen der Standsicherheit der Nachrechnung gemäß BWA-Merkblatt TbW, 2016,
- Prüfung der Werkstattzeichnungen des Stahl-/Metallbaus sowie Ausführungszeichnungen mit hohem erforderlichen Detaillierungsgrad,
- Prüfung aller statischen Berechnungen und Ausführungszeichnungen (inkl. Werkstattzeich-nungen) für alle Montage-, Transport-, Bau- und Rückbauzustände,
- Einbindung des Prüfingenieurs in die Phase der Erstellung der Entwurfsplanung/-unterlagen,
- Mitwirken bei der Prüfung des technischen Wertes der Nebenangebote der eingegangenen Angebote der Ausschreibung in der LPH 7 HOAI,
- Stichprobenhafte Kontrollen während der Bauausführung und die Erteilung von Bescheini-gungen gemäß § 68 Absatz 8 und § 84 Absatz 4 BauO NRW und
- Einbindung des Prüfingenieurs in die Phase der Baudurchführung.
1.3 Detaillierte Angaben zum Leistungsumfang und zum Gegenstand des Projekts enthält das Formblatt 2002 "Leistungsverzeichnis/-beschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ingenieurpartn. Karvanek-Ebenau-Höffer mbB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.karvanek-ebenau.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYDJC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.