Qualifizierungssystem für Photovoltaik-Dachflächenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: K36C/16082022A

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-muenster.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRJ9WZ1/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRJ9WZ1
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Qualifizierungssystem für Photovoltaik-Dachflächenanlagen

Referenznummer der Bekanntmachung: K36C/16082022A
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09332000 Sonnenenergieanlage
09331200 Photovoltaische Solarmodule/Solarzellen
45261215 Solarzellendachdeckarbeiten
09300000 Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Gesamte Bundesrepublik Deutschland.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung, Errichtung, Zertifizierung und Inbetriebnahme von Photovoltaik-Dachflächenanlagen in Deutschland als Generalunternehmer (GU). Die PV-Anlagengröße belaufen sich auf ca. 50kWp bis ca. 500kWP. Wobei erfahrungsgemäß die meisten PV-Anlagen eine Größe zwischen ca. 100 kWp und ca. 250 kWp haben, sowie vereinzelte PV-Anlagen eine Größe jenseits von 1 MWp erreichen können.

Es kommen fast ausschließlich Flachdächer zum Einsatz.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Beginn: 15/08/2022
Ende: 15/08/2027
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Das Formular "Teilnahmeantrag" ist bei der oben genannten Kontaktstelle per Mail anzufordern, kann aber alternativ auch heruntergeladen werden. Daraufhin wird das vorgenannte Formular mit den Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen, ebenfalls per Mail zugeschickt. Vom Interessenten ist hierfür eine Mailadresse anzugeben. Der Teilnahmeantrag ist dann beim Auftraggeber einzureichen. Fehlen Unterlagen in einem Teilnahmeantrag, behält sich der Auftraggeber eine Nachforderung unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder

unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in die deutsche Sprache übersetzte Form (vereidigter Dolmetscher) vorzulegen und deren Gleichwertigkeit

nachzuweisen.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Nach Eingang wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers mit allen Unterlagen, Nachweisen und Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft und damit eine grundsätzliche Eignung des Bewerbers festgestellt bzw. nicht festgestellt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Rahmenvereinbarungen / weitere Bedarfe werden während der Dauer des Qualifizierungssystems ohne weitere Veröffentlichung ausgeschrieben und im Verhandlungsverfahren vergeben. Der Auftraggeber behält sich den Abschluss von Rahmenverträgen mit mehreren Bietern vor. Bei der Ausschreibung der Rahmenvereinbarungen / weiteren Bedarfe behält sich der Auftraggeber im Rahmen des Verhandlungsverfahrens vor, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Bekanntmachungs-ID: CXPWYRJ9WZ1

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird.

Hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:

"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit.

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/08/2022

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