Ausbau Kanalquartier Adenauerallee, Kanal- und Straßenbau Referenznummer der Bekanntmachung: VOB/EU/22/015
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sh-hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau Kanalquartier Adenauerallee, Kanal- und Straßenbau
Die Stadt Hamm schreibt im Rahmen einer gemeinsamen gelegentlichen Vergabe den Kanal- und Straßenbau anlässlich des Ausbaus des Kanalquartiers Adenaueralle europaweit aus.
Adenauerallee Adenauerallee 59065 Hamm Höhe Münsterstraße bis Schule (Gymnasium Hammonense)
Die Arbeiten für die Stadt Hamm umfassen unter anderem die Beseitigung von ca. 5.800 m² vorhandener Oberflächen einschließlich Unterbau, die Herstellung von ca. 3.800 m² ungebundener Tragschichten in Fahrbahnen, die Herstellung von ca. 2.300 m² ungebundener Tragschichten in Geh- und Radwegen, Fahrbahnflächen bituminös, Tragschicht, Binder und Decke ca. 3.350 m², Entwässerungsrinnen 1 und 2-reihig ca. 700 m, Abläufe ca. 22 Stück, Regenwasserkanal DN 300 Beton ca. 165 m, Bordsteine ca. 650 m, Geh- und Radwegflächen/Zufahrten in Betonsteinpflaster ca. 2.150 m², Grünflächen und Baumscheiben ca. 1.000 m².
Die Arbeiten für den Lippeverband umfassen unter anderem:
5 Schachtbauwerke, 130 m Entwässerungskanal PE 355-450, Erneuerung von 1 Hausanschluss für eine Schule.
Baubeginn: August 2022
Ausführungsfrist: 310 Arbeitstage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausbau Kanalquartier Adenauerallee, Kanal- und Straßenbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59075
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde.
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(1.2) Erklärungen des Bieters (Vordruck)
(1.3) Eigenerklärung zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht (Vordruck 6_VgV_Eigenerklärung_Bezug zu Russland).
(1.4) Bei Bildung von Bietergemeinschaften:
(1.4.1) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(1.4.2) Der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
(1.4.3) Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen.
(1.5) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(1.5.1) Bei Eignungsleihe: Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Erklärungen des Bieters (Vordruck)
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde.
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(2.2) RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau". Ersatzweise kann ein Überwachungsvertrag mit einer anerkannten unabhängigen Prüfstelle (z.B. Gütegemeinschaft "Güteschutz-Kanalbau") für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden.
(2.3) Nachweis über die Qualifikation des Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen (MVAS 99)
(3) Sonstige Hinweise:
(3.1) Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise
beibringen, soweit die den Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bieter in dem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDBV5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.