Vertrag über eine Lieferung von Holzpellets und Holzhackschnitzeln für alle Abnahmestellen der Einkaufsgemeinschaft Lörrach Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/08-EKLörrach_Energieholz
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.loerrach-landkreis.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://david.berlin/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE300 Berlin
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://david.berlin/
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag über eine Lieferung von Holzpellets und Holzhackschnitzeln für alle Abnahmestellen der Einkaufsgemeinschaft Lörrach
Energieholzlieferung frei Abnahmestelle für eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren mit einer beiderseitigen Option, den Vertrag zwei mal um jeweils ein weiteres Lieferjahr bis maximal bis zum 30.09.2027 zu verlängern. Der jährliche Gesamtbedarf beträgt:
- Los 1: Lieferung von Holzpellets an 16 Heizzentralen mit einem Umfang von ca. 720t/a und
- Los 2: Lieferung von Holzhackschnitzel inklusive Ascheentsorgung an 4 Heizzentralen mit einem Umfang von ca. 10 GWh/a.
Die zu beliefernden Heizentralen liegen im Landkreis Lörrach:
- Stadt Weil am Rhein,
- Stadt Schopfheim,
- Stadt Rheinfelden,
- Landkreis Lörrach
- Kliniken des Landkreises Lörrach.
Lieferung Holzpellets
Lieferung von Holzpellets an 16 Heizzentralen mit einem Umfang von ca. 720t/a.
Die Heizentralen liegen im Landkreis Lörrach:
Holzhackschnitzel
Lieferung von Holzhackschnitzel inklusive Ascheentsorgung an 4 Heizzentralen mit einem Umfang von ca. 10 GWh/a.
Die Heizentralen liegen im Landkreis Lörrach.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJH6Y4N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de