Beschaffung von COVID-19 Antigen-Tests für die Justizvollzugsanstalten in NRW ab dem 20.09.2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 546/12 E - Z28.7
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Castrop-Rauxel
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 44581
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jva-castrop-rauxel.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von COVID-19 Antigen-Tests für die Justizvollzugsanstalten in NRW ab dem 20.09.2022
Die Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen sind ab dem 20.09.2022 mit COVID-19 Antigen-Schnelltests und COVID-19 Antigen-Selbsttests zum Nachweis einer Corona-Virusinfektion zu beliefern.
Antigen-Tests zur professionellen Anwendung ("Schnelltests")
JVA Castrop-Rauxel Zentralstelle für das Beschaffungswesen im Justizvollzug Lerchenstraße 44581 Castrop-Rauxel zu beliefern sind alle Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Testsysteme sind aufgeführt in der vom Gesundheitssicherheitsausschuss der Europäischen Union beschlossenen Gemeinsamen Liste von Corona-Antigen-Schnelltests, die auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts unter www.pei.de/sars-cov-2-ag-tests abrufbar ist.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt zu entnehmen.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Angaben der veröffentlichten Angebotsunterlagen.
Es ist eine monatliche Verlängerung über die Mindestvertragslaufzeit hinaus möglich (ab 20.12.2022). Der Vertrag endet ohne Kündigung spätestens am 19.03.2022.
Antigen-Tests zur Eigenanwendung ("Selbsttests")
JVA Castrop-Rauxel Zentralstelle für das Beschaffungswesen im Justizvollzug Lerchenstraße 44581 Castrop-Rauxel zu beliefern sind alle Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Testsysteme sind CE-gekennzeichnet und tragen die vierstellige Kennnummer einer Benannten Stelle. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt zu entnehmen.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Angaben der veröffentlichten Angebotsunterlagen.
Es ist eine monatliche Verlängerung über die Mindestvertragslaufzeit hinaus möglich (ab 20.12.2022). Der Vertrag endet ohne Kündigung spätestens am 19.03.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen (Vordruck 521 EU)
Eigenerklärung Sanktionen (Formular 523 EU)
Es wird erwartet, dass der Bieter bzw. Auftragnehmer bereits COVID-19 Antigen-Schnelltests und/oder Selbsttests entsprechend dieses Vergabeverfahrens an mindestens zwei öffentliche Auftraggeber im vergleichbaren Umfang vertrieben hat. Unternehmen, auf die dies nicht zutrifft, werden wegen Nichteignung von der Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Auf Grund der noch immer dynamischen Pandemieentwicklung und neuer Bestimmungen ist ein schnellstmöglicher Vertragsabschluss erforderlich. Die Vergabefristen müssen entsprechend kurz gehalten werden. Der Aufwand zur Angebotserstellung ist gering.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unklarheiten sind ausschließlich über das Vergabeportal zu klären!
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDGYY5D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland