Beschaffung und Installation von Photovoltaik-Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-28
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Installation von Photovoltaik-Anlagen
Das Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) beabsichtigt, auf den Dächern verschiedener Gebäude des Klinikums Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung zu installieren. Die Photovoltaik-Anlagen dienen der Energieversorgung der klinikeigenen Einrichtungen und der vor-Ort installierten Ladesäulen. Das UKHD geht im Sinne einer wirtschaftlichen Beschaffung von einer Gesamtleistung der zu installierenden Anlagen von mindestens 4000 kWp aus.
Die Beschaffung umfasst die komplette betriebsfertige Planung, Zähl- und Messkonzept, Lieferung und Montage der Photovoltaik-Anlage einschließlich der Verlegung der Verkabelung bis zu den Zähler- /Wandlerschränken bzw. bis zur jeweilig geplanten Trafostation. Bestandteil der Beschaffung sind auch die Lieferung der DC-seitigen Verkabelung, aller erforderlichen Verlegesysteme von den Modulen zu den Wechselrichtern, sowie der AC-seitigen Messeinrichtung inkl. aller Komponenten für das Einspeisemanagement nach EEG und die Anlagenzertifizierung, sowie die Inbetriebnahme inkl. Koordination mit dem zuständigen Netzbetreiber.
Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 670 69120 Heidelberg potentiell gesamtes Gebiet (Campus) des Auftraggebers
Die Photovoltaik-Anlagen sind als Aufdach-Systeme (10 Grad Ost-West) zu planen und zu installieren. Die Installation verteilt sich je nach Konzept des späteren Auftragnehmers auf mehrere Dächer, insbesondere am Standort INF mit den Dächern der Frauen- und Kinderklinik, der neuen Chirurgie, der Medizin und des OMZ und dem Standort der Orthopädie in Heidelberg Schlierbach mit seinen Dächern.
Die PV-Anlagen sind durch den späteren Auftragnehmer gesamtheitlich anlagenübergreifend über die Standorte zu planen, auszuführen und zertifizieren zu lassen. Bei der Zertifizierung sind die Vorgaben der Bundesnetzagentur zu beachten wie z.B. die Anforderungen nach Redispatch 2.0. Bei der Planung sind zusätzlich die Vorgaben an den Brandschutz, die Einschränkungen und besonderen Anforderungen aufgrund des Flugbetriebs zu berücksichtigen. Die technischen Standards des Universitätsklinikums sind durch den späteren Auftragnehmer so zu planen, dass die PV-Übergabeverteilungen alle Schalt- und Schutzgeräte, die für den klinikübergreifenden Betrieb der PV-Anlagen erforderlichen Leistungen in Bezug auf die Anlagenzertifizierung und das Messkonzept beinhalten, so dass in den bestehenden Elektroverteilungen des Klinikums keine Umbaumaßnahmen erforderlich werden und dadurch jederzeit eine Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit des Klinikbetriebs gewährleistet wird.
Die zu installierende Anlage muss aus monokristallinen Modulen mit einem Wirkungsgrad größer als 21% bestehen, dem Befestigungssystem als Flachdachsystem mit Beschwerung unter Berücksichtigung der statischen Vorgaben, den erforderlichen Anschlüssen, den Wechselrichtern und Hauptverteilern, den Zähler- und Wandlerschränken, der Übergabe an die Niederspannungsverteilung und allen sonstigen notwendigen Systemkomponenten (z.B. Feuerwehrschalter, Fernüberwachung, Fernabschaltung, Einbindung Blitzschutz, Vorrichtung für Schnittstellen für SPS und Direktvermarktung).
Zum Auftragsumfang des späteren Auftragnehmers gehören zudem das Einholen aller notwendiger Genehmigungen und Anträge (Statik, Eintragung im Marktstammdatenregister, Antrag auf Netzanschluss/Einspeiseantrag beim Netzbetreiber) und die Vorbereitungen für den Anschluss an die Nieder- und Mittelspannung je nach Anforderung und Möglichkeiten. Ebenfalls ist eine Wartungsleistung der Anlage über einen Zeitraum von voraussichtlich 10 Jahren vorgesehen.
Die Leistungsgarantien müssen in den ersten 10 Jahren mindestens 90 % und in den Jahren 11 bis 25 80 % betragen.
Ein Anspruch des zukünftigen Auftragnehmers auf die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf allen Dächern des Klinikums wird durch Zuschlagserteilung nicht begründet.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Erweiterung des Auftrags in Form der Beschaffung und Installation zusätzlicher Photovoltaik-Anlagen auf weiteren Flächen des Auftraggebers in den kommenden Jahren ohne die Durchführung eines weiteren Vergabeverfahrens vorzunehmen.
Zusätzliche Angabe zu "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems":
Bei der angegebenen Laufzeit von 120 Monaten handelt es sich um den voraussichtlichen Zeitraum des ebenfalls als Teil der Beschaffung vorgesehenen Wartungsvertrags.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576:
Eigenerklärung
(von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Folgende Eigenerklärung:
"Wir erklären,
dass keiner unserer leitenden Mitarbeiter nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, insbesondere ist keiner unserer leitenden Mitarbeiter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden"
Folgende Eigenerklärungen:
"Wir erklären,
- dass über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und das Unternehmen sich auch nicht in Liquidation befindet,
- dass wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialabgaben und Steuern ordnungsgemäß nachkommen."
- Angabe Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und Anzahl Mitarbeiter der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt:
Ich erkläre/Wir erklären, dass
meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt
bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2
MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat
der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt
wird.
- ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen
eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren
Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann
dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen,
dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
- ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen
die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig
sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
ausführen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf
dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
- mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten
bereitzuhalten haben,
- zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/
unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
- bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns
beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die
Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns
beauftragten
Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser
Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen
und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben
des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den
durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, welche die für die Leistungserbringung notwendige Leistungsfähigkeit nachweisen können. Hierzu ist der Nachweis folgender Erfahrungen in Form von Referenzen vorzulegen:
- Erfahrung bei der Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Sonderbauten
- Erfahrung bei der Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern mit Technikaufbauten
- Erfahrung bei der Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, die im unmittelbaren Einflussbereich von Hubschraubereinflugschneisen liegen
- Errichtung von Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 500 kWp
Es ist zulässig, jede dieser vier Anforderungen durch eine separate Referenz zu erfüllen oder aber mehrere oder alle dieser vier Anforderungen mit einer gemeinsamen Referenz zu erfüllen. In jedem Falle müssen alle vier Anforderungen durch Referenzen erfüllt sein (MINDESTANFORDERUNG).
Nachweis folgender Erfahrungen in Form von Referenzen:
- Erfahrung bei der Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Sonderbauten
- Erfahrung bei der Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern mit Technikaufbauten
- Erfahrung bei der Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, die im unmittelbaren Einflussbereich von Hubschraubereinflugschneisen liegen
- Errichtung von Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 500 kWp
Es ist zulässig, jede dieser vier Anforderungen durch eine separate Referenz zu erfüllen oder aber mehrere oder alle dieser vier Anforderungen mit einer gemeinsamen Referenz zu erfüllen. In jedem Falle müssen alle vier Anforderungen durch Referenzen erfüllt sein (MINDESTANFORDERUNG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von
Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YDY5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx