Hardware Feldrechner und GNSS-Empfänger Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Datenverarbeitung+_LZfD_
Abschnitt II: Gegenstand
Hardware Feldrechner und GNSS-Empfänger
Im Bereich der Bodenschätzung werden die Sachdaten derzeit im Außendienst noch analog in Papierform erfasst und im Innendienst in eine Microsoft Access-basierte Datenbank (FESCH) übertragen. Bodenschätzungsflächen werden analog auf Papierkarten gezeichnet und angepasst. Diese Arbeitsweise soll nun durch eine zeitgemäße digitale Arbeitsweise ab-gelöst werden.
Im Rahmen eines Digitalisierungsprojektes wurden die analogen Feldschätzungsbücher be-reits fast vollständig in FESCH erfasst, ein neues softwarebasiertes GIS-System zur digitalen Bearbeitung der Bodenschätzungsdaten (Sachdaten und geographische Darstellung) wird eingeführt und die analogen Bodenschätzungskarten werden digitalisiert. Folglich müssen zukünftig die Bodenschätzungsdaten im Außendienst digital mittels Feldrechner erfasst werden können.
Um eine hohe Messgenauigkeit bei der Erfassung der Bodenschätzungsobjekte sicher zu stellen, müssen die Feldrechner durch genaue GNSS-Empfänger für die Aufnahme im Außendienst ergänzt werden.
Ziel ist es die Bodenschätzungsdaten mit den Feldrechnern im Außendienst mit höchster Messgenauigkeit zu erfassen, im Innendienst weiter zu bearbeiten und anschließend die aktualisierten Bodenschätzungsdaten der Vermessungsverwaltung zur Verfügung zu stellen.
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe benötigt daher für die Finanzämter zur digitale Erfassung der Bodenschätzungsdaten im Außendienst Feldrechner. Nach einem umfassenden Proof of Concept (PoC) hat man sich dabei für das Produkt Dell Latitude 7220 Rugged i5 entschieden. Hinsichtlich der GNSS-Empfänger besteht keine Präferenz, sofern die Anforderungen, die an das Produkt gestellt werden, erfüllt sind.
Hinweis: Der Auftraggeber beabsichtigt, die beschafften Geräte in Leasing zu über-führen.
Feldrechner
76133 Karlsruhe
Anforderungen Feldrechner laut C1 Kriterienkatalog sowie Leistungsbeschreibung
Für Feldrechner
60 Ersatz-Akkus (Dell Acc Primary Battery) inkl. Garantien
30 Adapter/Zubehör zu Kfz-Aufladung der Akkus (Dell Acc Primary Battery) inkl. Garantien
30 Transporttasche inkl. Garantien
für GNSS-Empfänger
30 Adapter/Zubehör zu Kfz-Aufladung inkl. Garantien
30 Vorrichtung zur sicheren Befestigung am Feldrechner inkl. Garantien
GNSS-Empfänger
76133 Karlsruhe
Anforderungen zu GNSS-Empfänger laut C1 Kriterienkatalog sowie Leistungsbeschreibung
Für Feldrechner
60 Ersatz-Akkus (Dell Acc Primary Battery) inkl. Garantien
30 Adapter/Zubehör zu Kfz-Aufladung der Akkus (Dell Acc Primary Battery) inkl. Garantien
30 Transporttasche inkl. Garantien
für GNSS-Empfänger
30 Adapter/Zubehör zu Kfz-Aufladung inkl. Garantien
30 Vorrichtung zur sicheren Befestigung am Feldrechner inkl. Garantien
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe A ruggserv GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seligenstadt
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63500
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.a-ruggserv.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Kompetenztem GIS GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Lobenstein
NUTS-Code: DEG0K Saale-Orla-Kreis
Postleitzahl: 07356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://ktgis.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YYM0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Datenverarbeitung+_LZfD_