Stadt Vlotho -Vlothoer Wirtschaftsbetriebe -Lieferung granulierter Aktivkohle (GAK) Referenznummer der Bekanntmachung: 60-VGV-O-VL 1/2022 ZV 84/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Vlotho -Vlothoer Wirtschaftsbetriebe -Lieferung granulierter Aktivkohle (GAK)
Stadt Vlotho -Vlothoer Wirtschaftsbetriebe; Ertüchtigung der Kläranlage Vlotho und Ausbau zur Spurenstoffelimation -3.BA, Los 2 Lieferung und Einbau granulierter Aktivkohle (GAK) zur Spurenstoffelimation
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Stadt Vlotho -Vlothoer Wirtschaftsbetriebe; Ertüchtigung der Kläranlage Vlotho und Ausbau zur Spurenstoffelimation -3.BA, Los 2 Lieferung granulierter Aktivkohle (GAK) zur Spurenstoffelimation Zur Elimination von Spurenstoffen wird aktuell auf der Kläranlage Vlotho eine sog. vierte Reinigungsstufe errichtet. Dabei wird die alte nicht mehr erforderliche Biofiltrationsanlage (Biofor-Anlage) teilweise rückgebaut und die verbleibenden Bauteile zur Spurenstoffelimination umgebaut. Das Bauwerk ragt rd. 4,3 m über die angrenzende Geländeoberkante (GOK) hinaus und ist über einen seitlich angeordneten Treppenaufgang begehbar. Die Spurenstoffelimination soll mittels kontinuierlich gespülter Filtration über granulierte Aktivkohle (GAK) erfolgen. Die Anlage verfügt über zwei Filterkammern / -straßen, bestehend aus je sechs kontinuierlich gespülten Filtereinsätzen / -modulen vom Typ Nordic Water DynaCarbon in Betonbauweise. Die Grundfläche einer Filterkammer beträgt rd. 7,02 x 4,00 m. Zur Befüllung der Kammern verfügt das Bauwerk seitlich über eine Edelstahlleitung DN 100 mit beidseitiger Rohrkupplung vom Typ Storz-A. Die Lieferung und die Einbringung der granulierten Aktivkohle ist im vorliegenden LV nach Filterstraßen getrennt ausgeschrieben, allerdings findet eine gemeinsame Erstbefüllung beider Straßen statt. Dies ist bei der Kalkulation des Transportes entsprechend zu berücksichtigen. Informativ liegen entsprechende Ausführungspläne der Spurenstoffelimination und ein Lageplan der Kläranlage dieser Ausschreibung bei. Hinweis labortechnische Begleitung und Bereitstellung GAK: Wie in den nachfolgenden Positionen und im Lastenheft beschrieben, wird im Rahmen der Angebotsauswertung die angebotene granulierte Aktivkohle labortechnisch untersucht. Die diesbezüglich im Lastenheft beschriebenen Informationen sind bei der Kalkulation der nachfolgenden Positionen zwingend zu berücksichtigen. Hinweis Angebotsauswertung: Wie im Kapitel 2 des Lastenhefts beschrieben, wird im Rahmen der Angebotsauswertung für das vorliegende Los neben dem Angebotspreis auch das maximal Speichervermögen der angebotenen Aktivkohle berücksichtigt. Die diesbezüglich im Lastenheft beschriebenen Informationen sind bei der Kalkulation der nachfolgenden Positionen zwingend zu berücksichtigen. Wesentliche Aufgabe und Lieferumfang: Das Los 2 des 3. Bauabschnittes (3.BA-2) umfasst im Wesentlichen die folgende Leistung:• Lieferung und Einbau von 2 x 78 m³, d.h. insgesamt rd. 156 m³, bzw. rd. 70 to granulierter Aktivkohle (GAK) zur Adsorption von Mik-roschadstoffen aus biologisch gereinigtem kommunal geprägtem Abwasser.• Bereitstellung und postalischer Versand von 5,0 Liter der angebotenen GAK für labortechnische Untersuchungen im Rahmen des Vergabeverfahrens.• Dokumentation, etc.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45139
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48157
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.