Rahmenvertrag externe Unterstützung für XSL-FO Referenznummer der Bekanntmachung: Z42-2022-0078
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itzbund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag externe Unterstützung für XSL-FO
Rahmenvertrag über externe Unterstützungsleistungen im Bereich XSL-FO
Es werden externe Unterstützungsleistungen für die Erstellung von Druckwerken mithilfe XSL-FO benötigt. Über die gesamte Vertragslaufzeit von 48 Monaten beträgt die geschätzte Gesamtmenge der Unterstützungsleistungen 200 Personentage bzw. 1600 Stunden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
EA 5: Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist nach seiner Eigenerklärung in der Anlage "Anschreiben und Bietererklärung" gegeben.
EA 6: Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters - auch über den Zeitraum der geplanten Auftragsabwicklung - ist nach den vorgelegten Unterlagen
und sonstigen vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln.
EA 7: Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung des bietenden Unternehmens beizufügen, aus der das Leistungsspektrum sowie der Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens hervorgehen. Darüber hinaus werden in der Unternehmensdarstellung Ausführungen zur technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie die Ausstattung des Unternehmens zur Ausführung des Auftrages erwartet. Bei Bietergemeinschaften und/oder bei der Beteiligung von Nachunternehmen muss die vorgesehene Aufgabenteilung der beteiligten Unternehmen beschrieben werden und für jedes sich beteiligende Unternehmen eine Unternehmensdarstellung eingereicht werden.
Die Unternehmensdarstellung muss es der Auftraggeberin ermöglichen, ein umfassendes Bild des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zu gewinnen und ist eine der Grundlagen zur Feststellung der Eignung. Aus der Unternehmensdarstellung muss hervorgehen, dass der Bieter im Hinblick auf die ausgeführten Aspekte bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zur Leistungserbringung geeignet ist.
EA 8: Die Darstellung ist auf max. drei DIN A4 Seiten, 11 Pkt.-Schriftgröße, einfacher Zeilenabstand (je Unternehmensdarstellung) zu beschränken. Der Bieter hat in Anlage "Unternehmensreferenzen" nachzuweisen, dass er innerhalb der letzten drei Geschäftsjahren mindestens drei Referenzprojekte durchgeführt hat, die mit den Leistungsgegenstand im Bereich "XSL-FO" (entsprechend der Anlage "Leistungsbeschreibung") vergleichbar sind.
Eine Vergleichbarkeit mit dem Leistungsgegenstand im Bereich "XSL-FO" ist dann gegeben, wenn der Gegenstand der Leistungserbringung, insbesondere die Weiterentwicklung und Pflege des bestehenden XSL-Stylesheets (entsprechend der Anlage "Leistungsbeschreibung") umfasst und das Projektende innerhalb der letzten drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der hiesigen Auftragsbekanntmachung liegt. Insbesondere sind nachfolgende Anforderungen nachzuweisen:
• Kenntnisse bei der Anpassung der bestehenden Stylesheets,
• Kenntnisse bei der Umsetzung von neuen Anforderungen insbesondere an Druck und Layout und
• Kenntnisse bei der Anpassung von Serverprogrammen im Umfeld des Renderprozesses.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.