A 8 Karlsruhe-München - 6-streifiger Ausbau - Sachverständiger Tunnelbau Referenznummer der Bekanntmachung: A.03012.00.116/118
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A 8 Karlsruhe-München - 6-streifiger Ausbau - Sachverständiger Tunnelbau
Los 1: Tunnel Himmelsschleife inkl. Voreinschnitte - Sachverständiger Tunnelbau
Los 2: Tunnel Drackenstein inkl. Voreinschnitte - Sachverständiger Tunnelbau
Stufe 1: während der OBPL HOAI § 43 LPH teilw. 5 und 6 sowie TWPL HOAI § 51 LPH 6 und Voreinschnitte TWPL HOAI § 51 LPH 4-6 (Ausschreibung)
Stufe 2 optional während OBPL HOAI § 43 gesamte LPH 5 und LPH 8 (Ausführungsplanung und Bauausführung) sowie TWPL HOAI § 51 LPH 4+5
Tunnel Himmelsschleife inkl. Voreinschnitte - SVT
Tunnel Himmelsschleife: Bergrücken zwischen Filstal und Gosbachtal
Die BAB A8 Karlsruhe - München teilt sich im Streckenabschnitt Mühlhausen - Hohenstadt in zwei verschiedene Äste; zum einen in einen Albaufstieg und zum anderen in einen Albabstieg. Die Streckenführung entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen sowie dem aktuellen Regelwerk. Dies führt dazu, dass es im täglichen Verkehrsgeschehen zu häufigen Staus kommt, vor allem auf der Aufstiegstrasse, weil die Steigung den Schwerverkehr derart fordert, dass die allgemeine Verkehrsgeschwindigkeit reduziert wird. Auf der Abstiegstrasse ist es ebenfalls notwendig, die Geschwindigkeit zu reduzieren, um die Gefahr des Auffahrens zu verhindern.
Um diese Situation zu verbessern, wurde bereits 2004 die Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau in diesem Abschnitt beantragt. Nachdem bereits drei Planänderung erfolgten, liegen die Planungsunterlagen der vierten Planänderung derzeit zur Einsicht in den Anliegergemeinden aus.
Die künftige Strecke ist ca. 7,5 km lang und hat eine durchgehende Steigung von ca. 3,5%.
Der Bergrücken zwischen Filstal und Gosbachtal wird auf ca. 1.200 m Länge mit dem Tunnel Himmelsschleife unterquert. Mit dem Tunnel Drackenstein mit ca. 1700 m Länge wird die Albhochfläche erreicht. Verbunden werden beide Tunnel über die Gosbachtalbrücke.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind (je Los):
Stufe 1: Tunnelbautechnische Beratung in allen Belangen zur Erstellung der Ausschreibung (während OBPL LPH teilw. 5 und 6 sowie TWPL LPH 6 bzw. TWPL LPH 4-6 für die Voreinschnitte)
- Prüfung der Entwurfsunterlagen als Grundlage für die Ausschreibung
- Durchsicht der vorliegenden Baugrundgutachten mit Einarbeitung in die Ausschreibung
- Durchsicht vorliegender weiterer einschlägiger Gutachten (z.B. Erschütterungs- und Sprenggutachten) mit Einarbeitung in die Ausschreibung
- Beratung bei der Erstellung der Ausschreibung hinsichtlich aller geotechnischen Belangen und tunnelbautechnischer Fragen
- Schlussdurchsicht der Ausschreibung
Optional Stufe 2: Tunnelbautechnische Beratung in allen geotechnischen Belangen während der Ausführung (während OBPL LPH 5 und 8 bzw. TWPL LPH 4 und 5)
- Beantwortung von Anfragen des Auftragnehmers hinsichtlich der Baugrundparameter und der Auslegung der Ausschreibungsvorgaben
- Beratung und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zur Umplanung bei Antreffen unerwarteter Gebirgsverhältnisse oder bei Auftreten technischer Probleme
- Laufende Bewertung von Messergebnissen, gegebenenfalls Veranlassung von erforderlichen Maßnahmen und zusätzlichen Kontrollen
- Teilnahme an Baustellenbesprechungen und -begehungen.
Tunnelbautechnische Beratung in allen geotechnischen Belangen während der Ausführung (während OBPL LPH 5 und 8 bzw. TWPL LPH 4 und 5)
Tunnel Drackenstein inkl. Voreinschnitte - SVT
Tunnel Drackenstein: Albhochfläche
Die BAB A8 Karlsruhe - München teilt sich im Streckenabschnitt Mühlhausen - Hohenstadt in zwei verschiedene Äste; zum einen in einen Albaufstieg und zum anderen in einen Albabstieg. Die Streckenführung entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen sowie dem aktuellen Regelwerk. Dies führt dazu, dass es im täglichen Verkehrsgeschehen zu häufigen Staus kommt, vor allem auf der Aufstiegstrasse, weil die Steigung den Schwerverkehr derart fordert, dass die allgemeine Verkehrs-geschwindigkeit reduziert wird. Auf der Abstiegstrasse ist es ebenfalls notwendig, die Geschwindigkeit zu reduzieren, um die Gefahr des Auffahrens zu verhindern.
Um diese Situation zu verbessern, wurde bereits 2004 die Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau in diesem Abschnitt beantragt. Nachdem bereits drei Planänderung erfolgten, liegen die Planungsunterlagen der vierten Planänderung derzeit zur Einsicht in den Anliegergemeinden aus.
Die künftige Strecke ist ca. 7,5 km lang und hat eine durchgehende Steigung von ca. 3,5%.
Der Bergrücken zwischen Filstal und Gosbachtal wird auf ca. 1.200 m Länge mit dem Tunnel Himmelsschleife unterquert. Mit dem Tunnel Drackenstein mit ca. 1700 m Länge wird die Albhochfläche erreicht. Verbunden werden beide Tunnel über die Gosbachtalbrücke.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind (je Los):
Stufe 1: Tunnelbautechnische Beratung in allen Belangen zur Erstellung der Ausschreibung (während OBPL LPH teilw. 5 und 6 sowie TWPL LPH 6 bzw. TWPL LPH 4-6 für die Voreinschnitte)
- Prüfung der Entwurfsunterlagen als Grundlage für die Ausschreibung
- Durchsicht der vorliegenden Baugrundgutachten mit Einarbeitung in die Ausschreibung
- Durchsicht vorliegender weiterer einschlägiger Gutachten (z.B. Erschütterungs- und Sprenggutachten) mit Einarbeitung in die Ausschreibung
- Beratung bei der Erstellung der Ausschreibung hinsichtlich aller geotechnischen Belangen und tunnelbautechnischer Fragen
- Schlussdurchsicht der Ausschreibung
Optional Stufe 2: Tunnelbautechnische Beratung in allen geotechnischen Belangen während der Ausführung (während OBPL LPH 5 und 8 bzw. TWPL LPH 4 und 5)
- Beantwortung von Anfragen des Auftragnehmers hinsichtlich der Baugrundparameter und der Auslegung der Ausschreibungsvorgaben
- Beratung und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zur Umplanung bei Antreffen unerwarteter Gebirgsverhältnisse oder bei Auftreten technischer Probleme
- Laufende Bewertung von Messergebnissen, gegebenenfalls Veranlassung von erforderlichen Maßnahmen und zusätzlichen Kontrollen
- Teilnahme an Baustellenbesprechungen und -begehungen.
Tunnelbautechnische Beratung in allen geotechnischen Belangen während der Ausführung (während OBPL LPH 5 und 8 bzw. TWPL LPH 4 und 5)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV].
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personen und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied getrennt beizufügen.
§ 46 (3) 2 VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Vergabeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Vergabeunterlagen gefordert.
Zu § 46 (3) 2 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Vergabeunterlagen).
Mindeststandard zu Referenzen und Qualitätssicherung:
"Sachverständiger Tunnelbau (SVT)":
- Der vorgesehene SVT muss über mindestens 18 Jahre Berufserfahrung im Tunnel- und/oder Spezialtiefbau verfügen
- Die Referenz-Projekte müssen aus der EU oder der CH stammen
- Die Referenz-Projekte müssen eine Tunnellänge von mindestens 400m besitzen
- Die Betreuung muss in der Rolle als SVT oder Stv. SVT oder Prüfingenieur während OBPL LPH 3, 5, 6 oder 8 gelaufen sein
"Stellvertreter Sachverständiger Tunnelbau (Stv. SVT)":
- Der vorgesehene Stv. SVT muss über mindestens 15 Jahre Berufserfahrung im Tunnel- und/oder Spezialtiefbau verfügen
- Die Referenz-Projekte müssen aus der EU oder der CH stammen
- Die Referenz-Projekte müssen eine Tunnellänge von mindestens 400m besitzen
- Die Betreuung muss in der Rolle als SVT oder Stv. SVT, Projektingenieur des SVT oder Prüfingenieur während OBPL LPH 3, 5, 6 oder 8 gelaufen sein
- Die Betreuungsdauer der Referenz-Projekte muss mindestens ein Jahr betragen haben.
Die Vergabe der Planungsleistung für die Tunnel THS und TDS sowie die Voreinschnitte und die Leistung "Sachverständiger Tunnelbau" an das gleiche Ingenieurbüro wird ausgeschlossen.
Die Vergabe des Sachverständigen Tunnelbau und des Prüfingenieurs an das gleiche Ingenieurbüro ist möglich, solange zwei verschieden Personen die jeweiligen Aufgaben übernehmen. Für den Stellvertreter gilt dies nicht d.h. der Prüfingenieur kann offiziell als Stellvertreter für den SVT fungieren
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3).
- Das Angebot ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- Wichtiger Hinweis: Das Angebot inkl. aller Angebotsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Angebotsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
- Die Angabe der zur Vertretung des Bieters berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an oder unterzeichnen mittels fortgeschrittener/m oder qualifizierter/m Signatur/Stempel.
- Weitere Informtionen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte den bereitgestellten Dateien (EU-Teilnahmebedingungen). Bitte beachten Sie im Anforderungsschreiben Teil C benannten Unterlagen für die Angebotsabgabe.Eine Nachforderung von Unterlagen, die sich auf die Zuschlagskriterien beziehen ist nicht möglich.
Verwenden Sie zur Angebotsabgabe bitte zwingend die von der Vergabestelle übermittelten Dateiformate (Word-Formulare / Excel-Tabellen) und fügen Sie diese ausgefüllt im selben Dateiformat dem Angebot bei. Laden Sie diese als Angebotsunterlagen gern als Zip-Datei hoch. Die Bereitstellung der Angebotsunterlagen in Form einzelner Dokumente ist zur besseren Auswertung der Angebote für den Auftraggeber erforderlich. Bitte vermeiden Sie außerdem bei der Angebotsabgabe das zurücksenden der nicht ausgefüllten Vergabeunterlagen (Formulare der Heftungen A, B und C) und der von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Pläne.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de