Rahmenvertrag externe Unterstützung Netzdienste DDI Referenznummer der Bekanntmachung: Z42-2022-0054
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itzbund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag externe Unterstützung Netzdienste DDI
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von zwei Rahmenverträgen für die Erbringung von Unterstützungsleistungen im Bereich der zentralen Netzdienste (DDI).
Die Ausschreibung ist hierfür unterteilt in zwei Lose:
- Los 1: Netzwerkmanagement / Zentrale Netzdienste (DDI) - Betrieb
- Los 2: Netzwerkmanagement / Zentrale Netzdienste (DDI) - Entwicklung
Die Rahmenverträge werden jeweils mit einer Laufzeit von vier Jahren ab 01.01.2023 geschlossen, wobei die konkret zu erbringenden Einzelleistungen im Wege von Einzelabrufen festgelegt werden. Einzelheiten sind den Rahmenverträgen nebst ihrer Anlagen zu entnehmen.
Der Bieter kann grundsätzlich Angebote für beide Lose abgeben, muss hierbei jedoch sicherstellen, dass bei Geboten auf beide Lose die jeweilige Anzahl an qualifizierten Fachkräften separat zur Verfügung steht.
Stundensätze für "DDI-Experte mit Schwerpunkt Betrieb" (Los 1)
Unterstützungsleistungen
- Los 1: Netzwerkmanagement / Zentrale Netzdienste (DDI) - Betrieb
Stundensätze für "DDI-Experte mit Schwerpunkt Entwicklung" (Los 2)
Unterstützungsleistungen
- Los 2: Netzwerkmanagement / Zentrale Netzdienste (DDI) - Entwicklung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
EA 1
Der Bieter hat alle in der Anlage "Anschreiben und Bietererklärung" geforderten Erklärungen bezüglich der Einhaltung von Rechtsvorschriften ohne Einschränkungen abgegeben.
EA 2
Es liegt keiner der in § 123 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
EA 3
Es liegt keiner der in § 124 GWB aufgeführten fakultativen Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
EA 4
Die Zuverlässigkeit und Rechtstreue des Bieters ist nach seinen Erklärungen, weiteren Angaben im Angebot und sonstigen vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln. Weiterhin liegen keine Ausschlussgründe gemäß den Erklärungen vor.
EA 5
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist nach seiner Eigenerklärung in der Anlage "Anschreiben und Bietererklärung" gegeben.
EA 6
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters - auch über den Zeitraum der geplanten Auftragsabwicklung - ist nach den vorgelegten Unterlagen und sonstigen vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln.
EA 7
Der Bieter hat in der Anlage "Umsätze und Mitarbeiteranzahl" nachgewiesen, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren einen durchschnittlichen projektbezogenen Netto-Jahresumsatz von mindestens 1.500.000 EUR erwirtschaftet hat.
Der Netto-Jahresumsatz ist dann projektbezogen, wenn er sich auf die dargestellten spezifischen Leistungsinhalte in den Bereichen Administration und Entwicklung im Netzinfrastrukturbereich, speziell im Bereich DDI, (entsprechend der Anlage "Leistungsbeschreibung") bezieht.
Im Falle einer Bietergemeinschaft liegt der o. g. projektbezogene Netto-Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre aller Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft vor.
Im Falle der Einbeziehung eines oder mehrerer Nachunternehmen(s) im Rahmen der Eignungsleihe ist der o. g. projektbezogene Netto-Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre des Bieters sowie des oder der Nachunternehmen(s) angegeben worden.
EA 8
Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung des bietenden Unternehmens beizufügen, aus der das Leistungsspektrum sowie der Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens hervorgehen. Darüber hinaus werden in der Unternehmensdarstellung Ausführungen zur technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie die Ausstattung des Unternehmens zur Ausführung des Auftrages erwartet.
Bei Bietergemeinschaften und/oder bei der Beteiligung von Nachunternehmen muss die vorgesehene Aufgabenteilung der beteiligten Unternehmen beschrieben werden und für jedes sich beteiligende Unternehmen eine Unternehmensdarstellung eingereicht werden.
Die Unternehmensdarstellung muss es der Auftraggeberin ermöglichen, ein umfassendes Bild des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zu gewinnen und ist eine der Grundlagen zur Feststellung der Eignung. Aus der Unternehmensdarstellung muss hervorgehen, dass der Bieter im Hinblick auf die ausgeführten Aspekte bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zur Leistungserbringung geeignet ist.
Die Darstellung ist auf maximal zwei DIN A4 Seiten, 11 Pkt.-Schriftgröße, einfacher Zeilenabstand (je Unternehmensdarstellung) zu beschränken.
EA 9
Der Bieter hat in der Anlage "Umsätze und Mitarbeiteranzahl" nachgewiesen, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren eine durchschnittliche Gesamtzahl der eigenen fest angestellten projektbezogenen Mitarbeiter von mindestens 8 hat.
Die aufgezählten Mitarbeiter sind dann projektbezogen, wenn sie für die dargestellten spezifischen Leistungsinhalte in den Bereichen Administration und Entwicklung im Netzinfrastrukturbereich, speziell im Bereich DDI, (entsprechend der Anlage "Leistungsbeschreibung") besonders qualifiziert sind.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.