Betrieb Informationssysteme Referenznummer der Bekanntmachung: DFG_2022_I-IM_EU1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb Informationssysteme
Betrieb, Entwicklung und Datenmanagement webgestützter Informationssysteme der DFG.
Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) Kennedyallee 40 53175 Bonn
Die Deutschen Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) fördert erkenntnisgeleitete Spitzenforschung. Durch ihre Förderung der gesamten Breite der Wissenschaft in Deutschland besitzt die DFG darüber hinaus eine besondere Verantwortung für die Gestaltung des deutschen Wissenschaftssystems.
Die DFG schreibt einen Rahmenvertrag mit vierjähriger Laufzeit über Betrieb, Entwicklung und Datenmanagement ihrer webgestützten Informationssysteme aus. Die stark genutzten Services informieren Wissenschaftler:innen, zentrale Stakeholdergruppen sowie die Öffentlichkeit im nationalen wie internationalen Umfeld über die DFG-Projektförderung und ihre Forschungsstandorte. Das Portfolio der zu betreuenden DFG-Infosysteme umfasst z.Zt. die Anwendungen GEPRIS extern (gepris.dfg.de), GEPRIS intern (nur im DFG Intranet verfügbar), GERiT (www.gerit.org) sowie das Portal für Forschungsinfrastrukturen RIsources (risources.dfg.de) und GEPRIS historisch (gepris-historisch.dfg.de).
Der Vertragspartner übernimmt die technische Betreuung der genannten Systeme. Darüber hinaus und insbesondere wird er gemeinsam mit dem Auftraggeber projektförmig die Anwendungen grundlegend weiterentwickeln. Innerhalb der Vertragslaufzeit sollen alle Services UX-bezogen modernisiert und auf eine einheitliche betriebsorganisatorische Basis gestellt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf einem ITIL-basierten Service- sowie belastbaren Konfigurations- und Entwicklungsmanagement, das eine wirtschaftliche, zielgruppenorientierte und nachhaltige Weiterentwicklung ermöglicht.
Zu den wichtigsten Kompetenzbereichen des Vertragspartners gehören: Technische und fachliche Expertise über webtechnologische Anwendungsentwicklung, Datenbank- und Suchtechnologie, Informations- und Datenmanagement, Betrieb, Support und Entwicklung webgestützter Anwendungen sowie Anforderungs-, Umsetzungs-, Konfigurations-, Dokumentations-, Sicherheits- und Projektmanagement. Er verfügt weiterhin über langjährige, praxiserprobte Erfahrungen in den Bereichen On-Premises- sowie Cloud-Infrastrukturen, webtechnologischer Anwendungsentwicklung, bedarfsorientiertem UX-Design sowie ITIL-basiertem Servicemanagement und Datenschutz. Darüber hinaus ist ausdrücklich erwünscht, dass der Vertragspartner seine fachliche Expertise in die entsprechenden Innovationsprojekte einbringt.
Eine detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands und der obligatorischen und optionalen Leistungen des Auftragnehmers sind dem Lastenheft (Anhang BW1) zu entnehmen.
Für jeden innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Erfahrungsbereiche erhält ein Bewerber je einen Punkt, max. jedoch drei Punkte pro Erfahrungsbereich. Es können max. 21 Punkte erzielt werden.
Erfahrungsbereiche:
1. Durch den Bewerber entwickelte webgestützte Anwendungen, die in Art und Ausführung den im Lastenheft beschriebenen Systemen und Aufgabenstellungen entsprechen (siehe Lastenheft Kapitel 1.1 und 1.2)
2. Durch den Bewerber im Linienbetrieb verwaltete webgestützte Anwendungen als On-Premise-Lösung
3. Durch den Bewerber im Linienbetrieb verwaltete webgestützte Anwendungen als Off-Premise-Lösung (Cloud-Lösung)
4. Entwicklung und Design von webbasierten Nutzungsschnittstellen, die in Art und Ausführung den im Lastenheft beschriebenen Systemen und Aufgabenstellungen entspricht (siehe Lastenheft Kapitel 1.1 und 1.2)
5. Erfahrungen in den oben beschriebenen Bereichen a) bis d) des Datenmanagements
6. Erfahrungen im klassischen Projektmanagement
7. Erfahrungen im agilen Projektmanagement
In die Punktebewertung fließen höchstens fünf aller eingereichten Referenzen ein. Der Auftraggeber wird die Referenzen nach der vom Bewerber im Unternehmerbogen vorgenommenen Nummerierung prüfen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB
b. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG
c. Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen)
d. Umsatzzahlen
Erklärung über den Gesamtumsatz innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Es sind Bruttoumsätze anzugeben.
e. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis einer bestehenden marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung, dass der Bewerber eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird (im Fall einer Eigenerklärung behält sich der Auftraggeber vor, noch vor der Zuschlagserteilung die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer Versicherung zu fordern).
Der Beleg/die Eigenerklärung ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft separat einzureichen.
f. Vorlage geeigneter Referenzen
Vorlage von mindestens zwei geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des Kunden und eines Ansprechpartners.
Eine Referenz fällt in den Dreijahreszeitraum, wenn der Auftrag in dem Zeitraum begonnen und im Wesentlichen (ca. 90 %) abgeschlossen worden ist.
Geeignet ist eine Referenz, die vergleichbar ist. Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn der Bewerber bereits praxiserprobte Erfahrungen in folgenden Bereichen nachweist:
(1) Betrieb webgestützter Anwendungen
o On-Premise- bzw.
o Off-Premise-Infrastruktur
(2) Datenmanagement
o Data Operations
Datentransformation, -extraktion, -qualität, -zugriffkontrolle,
-archivierung, SQL (u.a.), Betrieb von Datenbanken
o Information retrieval
Erschließen von komplexen Informationen (Texte, Daten etc.), Data Mining, Text Mining, Suchtechnologien
o Data Analytic
Sammeln, Organisieren und Speichern der Daten, um mittels Technologie und statistischen Analysen Trends zu ermitteln und Probleme zu lösen.
(3) Anwendungs- / Softwareentwicklung
(4) Anwendungsdesign (UX / UI)
(5) Klassisches bzw.
agiles Projektmanagement
In begründeten Fällen genügt als Unternehmensreferenz, wenn der Bewerber im Teilnahmeantrag belegt, dass das benannte Referenzprojekt ganz oder zu einem ganz überwiegenden Teil von einem Team erbracht worden ist, das im Zeitpunkt der Erbringung noch bei einem anderen Unternehmen angestellt war, nunmehr aber beim Bewerber beschäftigt ist.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich zu prüfen. Dazu kann er auch die benannten Ansprechpartner beim Kunden kontaktieren. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass der Auftraggeber zu einer solchen Kontaktaufnahme befugt ist. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich zur Beurteilung der Eignung.
1. Es sind mindestens zwei geeignete Referenzen vorzulegen.
2. Folgende Erfahrungsbereiche müssen jeweils durch ein oder mehrere geeignete Referenzen mindestens einmal abgedeckt worden sein:
a) Durch den Bewerber entwickelte webgestützte Anwendungen, die in Art und Ausführung den im Lastenheft beschriebenen Systemen und Aufgabenstellungen entsprechen (siehe Lastenheft Kapitel 1.1 und 1.2).
b) Durch den Bewerber im Linienbetrieb verwaltete webgestützte Anwendungen als On-Premise-Lösung.
c) Durch den Bewerber im Linienbetrieb verwaltete webgestützte Anwendungen als Off-Premise-Lösung (Cloud-Lösung)
d) Entwicklung und Design von webbasierten Nutzungsschnittstellen, die in Art und Ausführung den im Lastenheft beschriebenen Systemen und Aufgabenstellungen entspricht (siehe Lastenheft Kapitel 1.1 und 1.2)
e) Leistungen in den oben beschriebenen Bereichen a) bis d) des Datenmanagements
f) Durchführung im klassischen Projektmanagement
g) Durchführung im agilen Projektmanagement
Siehe 05 Rahmenvereinbarung "Support Informationssysteme" (Anhang BW2)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Beachten Sie bitte, dass es sich um ein zweistufiges Verfahren handelt. In dieser ersten Stufe, dem sog. Teilnahmewettbewerb, erhalten Sie die Möglichkeit, ihre Eignung darzustellen. Mit dieser Bekanntmachung wird zunächst diese erste Stufe eingeleitet.
Erst in der zweiten Stufe - Angebotsverfahren bzw. Bieterwettbewerb - werden die aus der ersten Stufe ausgewählten Unternehmen aufgefordert, Angebote einzureichen.
Sollten Sie sich bewerben, empfehlen wir, dass Sie sich vorsorglich bereits die Fristen für das Angebotsverfahren notieren:
Aufforderung zur Angebotsabgabe: Vorauss. 01.12.2022
Frist für Bieterfragen in der Angebotsphase: Vorauss. 11.01.2023, 12:00 Uhr
Frist für die Erstangebote: Vorauss. 18.01.2023, 12:00 Uhr
Präsentations- und Verhandlungstermine: Vorauss. in KW6 und KW7 /2023
Frist für die endgültigen Angebote: Vorauss. 22.03.2023
Voraussichtlichen Zuschlagsdatum: 24.04.2023
Angebotsbindefrist: 31.07.2023
Beginn der Leistung: Vorauss. ab 27.04.2023
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVX6YHR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: +9 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB.
Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.