Betrieb Informationssysteme Referenznummer der Bekanntmachung: DFG_2022_I-IM_EU1

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dfg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVX6YHR/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVX6YHR
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: e.V.
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschungsförderung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betrieb Informationssysteme

Referenznummer der Bekanntmachung: DFG_2022_I-IM_EU1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Betrieb, Entwicklung und Datenmanagement webgestützter Informationssysteme der DFG.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 2 030 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72220000 Systemberatung und technische Beratung
72240000 Systemanalyse und Programmierung
72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
72400000 Internetdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) Kennedyallee 40 53175 Bonn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Deutschen Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) fördert erkenntnisgeleitete Spitzenforschung. Durch ihre Förderung der gesamten Breite der Wissenschaft in Deutschland besitzt die DFG darüber hinaus eine besondere Verantwortung für die Gestaltung des deutschen Wissenschaftssystems.

Die DFG schreibt einen Rahmenvertrag mit vierjähriger Laufzeit über Betrieb, Entwicklung und Datenmanagement ihrer webgestützten Informationssysteme aus. Die stark genutzten Services informieren Wissenschaftler:innen, zentrale Stakeholdergruppen sowie die Öffentlichkeit im nationalen wie internationalen Umfeld über die DFG-Projektförderung und ihre Forschungsstandorte. Das Portfolio der zu betreuenden DFG-Infosysteme umfasst z.Zt. die Anwendungen GEPRIS extern (gepris.dfg.de), GEPRIS intern (nur im DFG Intranet verfügbar), GERiT (www.gerit.org) sowie das Portal für Forschungsinfrastrukturen RIsources (risources.dfg.de) und GEPRIS historisch (gepris-historisch.dfg.de).

Der Vertragspartner übernimmt die technische Betreuung der genannten Systeme. Darüber hinaus und insbesondere wird er gemeinsam mit dem Auftraggeber projektförmig die Anwendungen grundlegend weiterentwickeln. Innerhalb der Vertragslaufzeit sollen alle Services UX-bezogen modernisiert und auf eine einheitliche betriebsorganisatorische Basis gestellt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf einem ITIL-basierten Service- sowie belastbaren Konfigurations- und Entwicklungsmanagement, das eine wirtschaftliche, zielgruppenorientierte und nachhaltige Weiterentwicklung ermöglicht.

Zu den wichtigsten Kompetenzbereichen des Vertragspartners gehören: Technische und fachliche Expertise über webtechnologische Anwendungsentwicklung, Datenbank- und Suchtechnologie, Informations- und Datenmanagement, Betrieb, Support und Entwicklung webgestützter Anwendungen sowie Anforderungs-, Umsetzungs-, Konfigurations-, Dokumentations-, Sicherheits- und Projektmanagement. Er verfügt weiterhin über langjährige, praxiserprobte Erfahrungen in den Bereichen On-Premises- sowie Cloud-Infrastrukturen, webtechnologischer Anwendungsentwicklung, bedarfsorientiertem UX-Design sowie ITIL-basiertem Servicemanagement und Datenschutz. Darüber hinaus ist ausdrücklich erwünscht, dass der Vertragspartner seine fachliche Expertise in die entsprechenden Innovationsprojekte einbringt.

Eine detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands und der obligatorischen und optionalen Leistungen des Auftragnehmers sind dem Lastenheft (Anhang BW1) zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Für jeden innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Erfahrungsbereiche erhält ein Bewerber je einen Punkt, max. jedoch drei Punkte pro Erfahrungsbereich. Es können max. 21 Punkte erzielt werden.

Erfahrungsbereiche:

1. Durch den Bewerber entwickelte webgestützte Anwendungen, die in Art und Ausführung den im Lastenheft beschriebenen Systemen und Aufgabenstellungen entsprechen (siehe Lastenheft Kapitel 1.1 und 1.2)

2. Durch den Bewerber im Linienbetrieb verwaltete webgestützte Anwendungen als On-Premise-Lösung

3. Durch den Bewerber im Linienbetrieb verwaltete webgestützte Anwendungen als Off-Premise-Lösung (Cloud-Lösung)

4. Entwicklung und Design von webbasierten Nutzungsschnittstellen, die in Art und Ausführung den im Lastenheft beschriebenen Systemen und Aufgabenstellungen entspricht (siehe Lastenheft Kapitel 1.1 und 1.2)

5. Erfahrungen in den oben beschriebenen Bereichen a) bis d) des Datenmanagements

6. Erfahrungen im klassischen Projektmanagement

7. Erfahrungen im agilen Projektmanagement

In die Punktebewertung fließen höchstens fünf aller eingereichten Referenzen ein. Der Auftraggeber wird die Referenzen nach der vom Bewerber im Unternehmerbogen vorgenommenen Nummerierung prüfen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

a. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB

b. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG

c. Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

d. Umsatzzahlen

Erklärung über den Gesamtumsatz innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Es sind Bruttoumsätze anzugeben.

e. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung

Nachweis einer bestehenden marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung, dass der Bewerber eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird (im Fall einer Eigenerklärung behält sich der Auftraggeber vor, noch vor der Zuschlagserteilung die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer Versicherung zu fordern).

Der Beleg/die Eigenerklärung ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft separat einzureichen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

f. Vorlage geeigneter Referenzen

Vorlage von mindestens zwei geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des Kunden und eines Ansprechpartners.

Eine Referenz fällt in den Dreijahreszeitraum, wenn der Auftrag in dem Zeitraum begonnen und im Wesentlichen (ca. 90 %) abgeschlossen worden ist.

Geeignet ist eine Referenz, die vergleichbar ist. Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn der Bewerber bereits praxiserprobte Erfahrungen in folgenden Bereichen nachweist:

(1) Betrieb webgestützter Anwendungen

o On-Premise- bzw.

o Off-Premise-Infrastruktur

(2) Datenmanagement

o Data Operations

Datentransformation, -extraktion, -qualität, -zugriffkontrolle,

-archivierung, SQL (u.a.), Betrieb von Datenbanken

o Information retrieval

Erschließen von komplexen Informationen (Texte, Daten etc.), Data Mining, Text Mining, Suchtechnologien

o Data Analytic

Sammeln, Organisieren und Speichern der Daten, um mittels Technologie und statistischen Analysen Trends zu ermitteln und Probleme zu lösen.

(3) Anwendungs- / Softwareentwicklung

(4) Anwendungsdesign (UX / UI)

(5) Klassisches bzw.

agiles Projektmanagement

In begründeten Fällen genügt als Unternehmensreferenz, wenn der Bewerber im Teilnahmeantrag belegt, dass das benannte Referenzprojekt ganz oder zu einem ganz überwiegenden Teil von einem Team erbracht worden ist, das im Zeitpunkt der Erbringung noch bei einem anderen Unternehmen angestellt war, nunmehr aber beim Bewerber beschäftigt ist.

Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich zu prüfen. Dazu kann er auch die benannten Ansprechpartner beim Kunden kontaktieren. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass der Auftraggeber zu einer solchen Kontaktaufnahme befugt ist. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich zur Beurteilung der Eignung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Es sind mindestens zwei geeignete Referenzen vorzulegen.

2. Folgende Erfahrungsbereiche müssen jeweils durch ein oder mehrere geeignete Referenzen mindestens einmal abgedeckt worden sein:

a) Durch den Bewerber entwickelte webgestützte Anwendungen, die in Art und Ausführung den im Lastenheft beschriebenen Systemen und Aufgabenstellungen entsprechen (siehe Lastenheft Kapitel 1.1 und 1.2).

b) Durch den Bewerber im Linienbetrieb verwaltete webgestützte Anwendungen als On-Premise-Lösung.

c) Durch den Bewerber im Linienbetrieb verwaltete webgestützte Anwendungen als Off-Premise-Lösung (Cloud-Lösung)

d) Entwicklung und Design von webbasierten Nutzungsschnittstellen, die in Art und Ausführung den im Lastenheft beschriebenen Systemen und Aufgabenstellungen entspricht (siehe Lastenheft Kapitel 1.1 und 1.2)

e) Leistungen in den oben beschriebenen Bereichen a) bis d) des Datenmanagements

f) Durchführung im klassischen Projektmanagement

g) Durchführung im agilen Projektmanagement

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Siehe 05 Rahmenvereinbarung "Support Informationssysteme" (Anhang BW2)

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/09/2022
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 01/12/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Beachten Sie bitte, dass es sich um ein zweistufiges Verfahren handelt. In dieser ersten Stufe, dem sog. Teilnahmewettbewerb, erhalten Sie die Möglichkeit, ihre Eignung darzustellen. Mit dieser Bekanntmachung wird zunächst diese erste Stufe eingeleitet.

Erst in der zweiten Stufe - Angebotsverfahren bzw. Bieterwettbewerb - werden die aus der ersten Stufe ausgewählten Unternehmen aufgefordert, Angebote einzureichen.

Sollten Sie sich bewerben, empfehlen wir, dass Sie sich vorsorglich bereits die Fristen für das Angebotsverfahren notieren:

Aufforderung zur Angebotsabgabe: Vorauss. 01.12.2022

Frist für Bieterfragen in der Angebotsphase: Vorauss. 11.01.2023, 12:00 Uhr

Frist für die Erstangebote: Vorauss. 18.01.2023, 12:00 Uhr

Präsentations- und Verhandlungstermine: Vorauss. in KW6 und KW7 /2023

Frist für die endgültigen Angebote: Vorauss. 22.03.2023

Voraussichtlichen Zuschlagsdatum: 24.04.2023

Angebotsbindefrist: 31.07.2023

Beginn der Leistung: Vorauss. ab 27.04.2023

Bekanntmachungs-ID: CXP4YVX6YHR

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: +9 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB.

Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/08/2022

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