L-Bank - Europaweite Vergabe von Beratungsleistungen zur Konzeption und Implementierung eines Nachhaltigkeits-Datenhaushalts Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1154
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.l-bank.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
L-Bank - Europaweite Vergabe von Beratungsleistungen zur Konzeption und Implementierung eines Nachhaltigkeits-Datenhaushalts
Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Beratungsleistungen für die Konzeption und Implementierung eines Nachhaltigkeits-Datenhaushalts ("ESG-Datenintegration").
Die Beratungsleistungen sind in zwei Lose unterteilt:
- Los 1: Unterstützung bei der Konzeption und Implementierung eines Nachhaltigkeits-Datenhaushalts
- Los 2: Projekt-/Programmleitung eines Projekts/Programms zur Konzeption Implementierung eines Nachhaltigkeits-Datenhaushalts
Unterstützung bei der Konzeption und Implementierung eines Nachhaltigkeits-Datenhaushalts
Karlsruhe
Ziel des Beschaffungsvorhabens in Los 1 ist die Erweiterung der L-Bank-eigenen Systemlandschaft um einen Nachhaltigkeits-Datenhaushalt als zukunftsfähige und möglichst integrierte Lösung zur effizienten IT-Unterstützung der fachlichen Reportinganforderungen der L-Bank. Im Rahmen des Loses 1 des Beschaffungsvorhabens soll für den Auftraggeber eine begleitende, externe Unterstützung für das Anforderungs- und Änderungsmanagement beschafft werden.
Aus dem o.g. Projekt/Programmziel ergibt sich der folgende Leistungsumfang:
- Ermittlung und stetige Nachschärfung von Use Cases basierend auf den Stakeholderanforderungen der L-Bank, vor dem Hintergrund der sich anpassenden Rechtslage,
- Ermittlung Datenbedarfe zu diesen Use Cases,
- Analyse der Datenerhebung, Datentransformation, Datenspeicherung und des Reportings zu diesen Use Cases,
- Festlegung des fachlichen Ambitionsniveaus und hierauf basierend Ermittlung einer Zielarchitektur / Taget Operating Models,
- Unterstützung der zentralen IT bei der Implementierung in die betroffenen Systeme, insbesondere im Anforderungsmanagement (Entwicklungs-, Test und Freigabetätigkeiten werden hierdurch durch L-Bank-seitige Kapazitäten erbracht),
- laufende Unterstützung in der Anwendung der EU-Taxonomie bzw. alternativer ESG-Kennzahlen für die jeweils gültige Berichtslegung über die Geschäftsjahre 2022 und 2023 sowie weiterer Tätigkeiten zur Reportingfähigkeit z.B. hinsichtlich PRI, TCFD und Scope 3-Bilanzierung (vsl. nach PCAF),
- Sonstige bedarfsorientierte Leistungen im Zusammenhang des Projekts/Programms wie z. B. die Analyse und Verbesserung der vorhandenen Datenqualität, Vorbereitung von Kommunikationsmaßnahmen etc.
Aufgrund des volatilen rechtlichen Umfelds sowie sich derzeit allgemein abzeichnenden Entwicklungen z. B. von Dienstleistungen können weitere Elemente wie z. B. die Anbindung von Fremdsystemen wie einer ESG-Datenbank oder ggf. einer Cloud-Anwendung notwendig werden. Die Ausschreibung umfasst keine Datenverarbeitung außerhalb der Systeme der L-Bank (z.B. zur Analyse/Verbesserung der Datenqualität oder der Auswertung von un-strukturierten Daten). Sollten sich aus dem Projekt/Programm derartige Tätigkeiten ergeben, müssten diese gesondert angeboten und in einem eigenen (ggf. Auslagerungs-)Vertrag geregelt werden.
Der Vertrag kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Projekt-/Programmleitung eines Projekts/Programms zur Konzeption Implementierung eines Nachhaltigkeits-Datenhaushalts
Karlsruhe
Gegenstand der Leistungen von Los 2 ist die Projekt-/Programmleitung zur Leitung des unter Los 1 beschriebenen Vorgehens. Die bankinternen Vorgaben zum Projekt/Programmmanagement sind einzuhalten.
Es sind der externe Dienstleister (vgl. Los 1) sowie die Fachbereiche der Bank als interne Stakeholder und Fachexperten einzubinden. Das Projekt/Programm berichtet an einen Lenkungsausschuss zur Unterstützung der zügigen Entscheidungsfindung.
Der Vertrag kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Russland-Bezug.
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit vergleichbaren Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
(2) Aktueller Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit üblicher Deckungssumme oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen
(1) Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen aus den vergangenen drei Jahren (Ende der Leistungserbringung nicht vor dem 1. Januar 2020)
für Los 1: Nachweis von mindestens zwei Referenzen über die Beratung zur Einführung von ESG-Systemen bzw. zur Integration eines ESG-Datenhaushalts in bestehende Systeme oder über die Beratung im Umfeld der Analyse, Erhebung und Verarbeitung sowie Reporting von ESG-Daten.
für Los 2: Nachweis über Erfahrungen mit Projekten als Projektleitung in einem Umfang von mind. 1.000 Personentagen sowie insbesondere im Umfeld der Einführung/Anpassung von Business Intelligence-Systemen (zusammen mind. 200 Personentagen) sowie Erfahrung mit Projekten im Umfeld von Sustainable Finance bzw. ESG-Daten (zusammen mind. 200 Personentage). Die Erfahrungen können entweder durch eine Referenz, die sämtliche der vorgenannten Personentage abdeckt, nachgewiesen werden oder kumuliert durch bis zu vier Referenzen, die in Summe die vorgenannten Personentage umfassen.
Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist mit dem Angebot abzugeben (vgl. Angebotsformular).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRTGK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de