EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen für das Blockheizkraftwerk am Standort Kahlenberg, Ringsheim
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ringsheim
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77975
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zak-ringsheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen für das Blockheizkraftwerk am Standort Kahlenberg, Ringsheim
Der Zweckverband Abfallbehandlung Kahlenberg (ZAK) plant die Vergabe von Planungsleistungen (Ingenieurleistungen gemäß HOAI) für den Umbau des Blockheizkraftwerks (BHKW) am Standort Kahlenberg, Ringsheim.
Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform „subreport ELViS“ unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziffer I.3)) eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.
Bergwerkstraße 1,
77975 Ringsheim
Die zu erbringenden Planungsleistungen zur Erneuerung und Erweiterung der bestehenden BHKW-Anlage orientieren sich am Leistungsbild der HOAI. Hierbei sind insbesondere die Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 43 HOAI (Ingenieurbauwerke) zu erbringen.
Die Vergabe der zu erbringenden Leistungen erfolgt stufenweise (Stufe 1 bis LPH 4).
Zusätzlich sollen im Rahmen der Planung folgende Leistungen beauftragt werden:
• Erstellen von Leitungsbestandsplänen;
• Wirtschaftlichkeitsprüfung;
• Optional (mit Wertung): Örtliche Bauüberwachung.
Bei den Planungen ist zu berücksichtigen, dass die erneuerte und erweiterte Technologie in die bestehenden Systeme eingebunden werden muss (elektrotechnische, gastechnische und wärmetechnische Einbindung). Ziel ist es, dass die vorhandenen baulichen Anlagen möglichst unverändert weiterhin genutzt werden können. Zu beachten ist, dass bei der Neuinstallation und Erweiterung ein möglichst unterbrechungsfreier Weiterbetrieb aller vorhandenen Einrichtungen gewährleistet werden muss.
Nach Planungs- und Baufortschritt.
Sollten mehr als vier Bewerber die gesetzten Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt eine weitere Abschichtung der Bewerber anhand folgender Auswahlkriterien und Systematik:
Zur Abgabe eines Angebotes, werden vorrangig Bewerber (oder Bewerbergemeinschaften) aufgefordert mit einem Mindestumsatz von 1 Mio. EUR in jedem einzelnen der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019 bis 2021 (Auswahlkriterium 1) und welche zusätzlich als Auswahlkriterium 2 über mindestens eine Referenz über Leistungen der örtlichen Bauüberwachung (als Besondere Leistung gemäß Anlage 12.1 zur HOAI) in den Jahren 2018 bis August 2022 bei einem Anlagenbauprojekt verfügen. Die anzugebende Referenz (Eigenerklärung) muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang).
Hinweis: Die Auswahlkriterien 1 und 2 müssen beide erfüllt sein, damit ein Bewerber vorrangig berücksichtigt wird.
Sollten nicht mindestens vier Bewerber auch die gesetzten Auswahlkriterien erfüllen, werden aus der Gruppe der Bewerber, welche die Mindestkriterien erfüllen, weitere Bewerber hinzugelost, so dass die angestrebte Mindestzahl von vier Bewerbern für die zweite Stufe des Verhandlungsverfahrens gesichert ist.
Sollten mehr als vier Bewerber auch die gesetzten Auswahlkriterien erfüllen, erfolgt auch in diesem Fall eine Losentscheidung (§ 75 Abs. 6 VgV).
Örtliche Bauüberwachung (vgl. Ziff. II.2.4)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung;
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz.
- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens;
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- Eigenerklärung über die Anzahl des Fachpersonals;
- Eigenerklärung zu mindestens zwei Referenzen über die Durchführung von Planungsleistungen (Neubau/Umbau/Sanierung) für Blockheizkraftwerke.
- Eigenerklärung, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021) jeweils durchschnittlich mindestens drei Ingenieure im Bereich Anlagenplanung beim Bewerber beschäftigt waren;
- Eigenerklärung zu mindestens zwei Referenzen des Bewerbers über die Durchführung von Planungsleistungen (Neubau/Umbau/Sanierung) für Blockheizkraftwerke mit einer installierten Leistung von jeweils mindestens 1,5 MWel. Das jeweilige Projekt muss im Zeitraum 2017 bis 2022 abgeschlossen worden sein oder sich derzeit im Bau (LPH 8) befinden. Der beauftrage Leistungsumfang muss jeweils mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 der HOAI umfassen. Die Referenzen müssen diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang, installierte elektrische Leistung).
Die zu erbringenden Planungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild der HOAI
Einhaltung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben;
2. Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die in der Kurzinformation auf der Vergabeplattform „subreport ELViS" unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen bereitstehen (vgl. Ziffer I.3). Diese Kurzinformation enthält weitere Informationen;
3. Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform „subreport ELViS" an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens zum 05.09.2022 bei der oben genannten Stelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist;
4. Der vollständige den Vorgaben entsprechende Teilnahmeantrag (sowie ggf. gesonderte Erklärungen des Bewerbers) ist vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaften als PDF-Dokument einzuscannen und ausschließlich elektronisch in Textform über den entsprechenden Projektzugang auf „subreport ELViS" einzureichen (vgl. Ziffer I.3);
5. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, welche die geforderten Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegen (vgl. Ziffer III.1)), werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften nicht berücksichtigt;
6. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.