Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein, Avifaunistische Langzeituntersuchung Rheingau, Rhein-km 508,0-530,4 Referenznummer der Bekanntmachung: 3806E233.03/E/136-0000-5080
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47198
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-rhein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein, Avifaunistische Langzeituntersuchung Rheingau, Rhein-km 508,0-530,4
Für das Projekt Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein (AOMR) Teilabschnitt 1 „Rheingau / Inselrhein“ Rhein-km 508,00 bis 528,00 soll in den Jahren 2022 bis 2024 bzw, 2025 ein avifaunistisches Fachgutachten erstellt werden. Dieses beinhaltet die Erfassung von Brutvögeln sowie Zug- und Rastvögel von Rhein-km 508,00 (Budenheim bei Mainz) bis Rhein-km 530,40 (einschließlich Mäuseturminsel). Die Kartierung ist in einem ersten Schritt für zwei Jahre geplant und kann optional auf eine dritte Kartierperiode erweitert werden. Der unten angegebene geschätzte Gesamtwert bezieht sich auf eine zweijährige Kartierung:
Kartierung der Brutvögel in den Jahren 2023, 2024 und optional 2025:
Revierkartierung auf einer Fläche von ca. 1.215 ha
Linienkartierung auf einer Fläche von ca. 1.200 ha
Kartierung der Zug- und Rastvögel: 2022/2023, 2023/2024 und optional 2024/2025:
Raumnutzungsbeobachtungen auf einer Fläche von ca. 2.785 ha
Insgesamt sollen von 2022 bis 2024 bzw. 2025 Zwischenberichte, gegebenenfalls ein qualifizierter Zwischenbericht und ein Abschlussbericht (Fachgutachten) erstellt werden. Die Ergebnisse des Fachgutachtens sollen für die spätere Erstellung des UVP-Berichtes sowie die notwendigen Fachbeiträge zum Artenschutz, und zur FFH-Verträglichkeit sowie den Landschaftspflegerischen Begleitplan genutzt werden können. Gegebenenfalls wird der Untersuchungsumfang durch eine Plausibilitätskontrolle im späteren Verfahrensverlauf überprüft und aktualisiert.
Duisburg und Bingen
Das Vorhaben ist nach § 5 UVPG UVP-pflichtig entsprechend Anlage 1 zum UVPG, Nr. 14.2 Bau einer Bundeswasserstraße, die für Schiffe mit
(14.2.1) mehr als 1 350 t zugänglich ist.
Nach § 14 Bundeswasserstraßengesetz bedarf die Maßnahme der Planfeststellung.
Entsprechend UVPG sind die projektbedingten unmittelbaren und mittelbaren Auswir-kungen und Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter nach §
2 Abs. 1 UVPG zu unter-suchen. Das Ergebnis hat den Kriterien des § 16 UVPG für die Erstellung des UVP-Berichtes zu genügen.
Das avifaunistische Fachgutachten dient der Erstellung des UVP-Berichtes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein, Avifaunistische Langzeituntersuchung Rheingau, Rhein-km 508,0-530,4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hungen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35410
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.