Neubau KiTa Endingen
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Balingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72336
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.balingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.atrium-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau KiTa Endingen
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens:
Vergabe von Leistungen für die Objektplanung nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1, § 34 Leistungsbild Architektenleistungen, LPH 1 - 9.
Im Rahmen des VgV-Verfahrens soll ein Architekturbüro für den Neubau Kita Endingen ausgewählt werden.
Die Stadt Balingen beabsichtigt auf dem Grundstück Südweg im Teilort Endingen eines Neubau einer Ganztageskindergartens mit vier Gruppen für ca. 70 Kinder, Mehrzweckraum und Küche mit angrenzender Mensa zu errichten. Die Nutzungsfläche beträgt ca. 551 m². Die Gesamtkosten (KGR 200 bis 700) betragen ca. 5,0 Mio. Euro brutto.
2. Verfahrensablauf:
a) Teilnahmewettbewerb
Es ist vorgesehen, insgesamt 15 Teilnehmer für den nicht offenen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 zuzulassen. Hiervon werden 4 gesetzte Teilnehmer im Voraus festgelegt, diese brauchen sich dem Teilnahmewettbewerb nicht mehr zu stellen, die geforderten Kriterien werden erfüllt. Weitere 11 Teilnehmer werden über den öffentlichen Teilnahmewettbewerb ermittelt. Interessierte Büros können sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes mit den im Teilnahmeantrag geforderten Unterlagen um die Teilnahme am Realisierungswettbewerb bewerben. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wählt die die Stadt Balingen 11 geeignete Bewerber mit der höchsten Punktzahle aus, diese werden zusätzlich zu den 4 gesetzten Teilnehmern, zum Realisierungswettbewerb eingeladen. Bei gleicher Punktzahl der Bewerbungen entscheidet gemäß §75 Abs. 6 VgV das Los. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
b) Realisierungswettbewerb
Die Ausloberin wird einen der Preisträger, die Zustimmung des Gemeinderats vorausgesetzt, mit der weiteren Bearbeitung gemäß HOAI 2021 bis mindestens einschließlich LPH 5 beauftragen; die Beauftragung bis einschließlich LPH 9 wird angestrebt. Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, zur Erbringung der Architektenleistungen gemäß HOAI 2021 bis einschließlich LPH 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Falls notwendig, folgt eine Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses nach Vorgabe des Preisgerichts.
c) Verhandlungsverfahren
Die Ausloberin wird gemäß VgV mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln. Es werden hierzu die nachfolgenden Zuschlagskriterien herangezogen:
- Wettbewerbsergebnis / Gewichtung: 60%; - Entwicklungsmöglichkeiten Wettbewerb / Gewichtung: 15%; - Projektteam, Präsentation Referenzobjekt des Projektleiters / Gewichtung: 15%; - Gesamteindruck der Präsentation / Gewichtung: 10%.
Im Verhandlungsgespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie den Wettbewerbsentwurf vor. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt die höchste Punktzahl erreicht.
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden im Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt werden kann. Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43 Abs. 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel- und PDF- Datei zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Nachfolgende Kriterien werden für die Auswahl der Teilnehmer herangezogen:
1. Ausschlusskriterien (siehe Teilnahmeantrag)
- Fristgerechter Eingang der Bewerbung (es ist zwingend das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Teilnahmeantrag zu verwenden).
- Nachweis der beruflichen Qualifikation entsprechend III.2.1) dieser Bekanntmachung.
- Ggf. Nachweis der Unterschriftsberechtigung.
- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung Es reicht die Erklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über die geforderte Höhe abgeschlossen werden kann und wird.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen.
- Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
- Verpflichtungserklärung (nur bei Beteiligung von Subunternehmern).
2. Auswahlkriterien (siehe Teilnahmeantrag)
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
1) Umsatz § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV Unser Umsatz für Leistungen in der Objektplanung nach HOAI hat im angegebenen Zeitraum betragen:
Im Mittel 2019 - 2021:
- kleiner [Betrag gelöscht] EUR: 10 Punkte
- ab [Betrag gelöscht] EUR bis kleiner [Betrag gelöscht] EUR: 20 Punkte
- ab [Betrag gelöscht] EUR: 30 Punkte
2) Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2019 - 2021) Beschäftigten inkl. der Führungskräfte betrug:
- weniger als 2 Vollzeitbeschäftigte: 10 Punkte
- ab 2 Vollzeitbeschäftigen: 20 Punkte
- ab 3 Vollzeitbeschäftigen: 30 Punkte
3) Örtliche Präsenz während Planung und Bauausführung:
Reaktionszeit Projektleitung während der Planung:
- wenn < 12 Stunden sichergestellt werden kann: 20 Punkte
Reaktionszeit Projektleitung während der Bauausführung:
- Wenn < 2 Stunden sichergestellt werden kann: 20 Punkte
Referenzobjekt 1 und 2: gemäß Teilnahmeantrag
Die zuvor beschriebenen Referenzen müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Architekten gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die ARGE. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros oder des Auftraggebers mit einzureichen (weitere Informationen sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen).
Die vollständige ausgefüllte Bewerbungsunterlage mit Angabe der dort einzutragenden Punktzahl ist auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen.
Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen über die geforderten hinaus werden nicht gewertet. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los über die Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Abschluss der Wertung der Teilnahmeanträge unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen sowie fehlende Eintragungen in den Teilnahmeformularen nachzufordern.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten.Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen (siehe Punkt VI.3).
Abschnitt IV: Verfahren
Siehe Beurteilungskriterien Teil A der Auslobung (wird in der 2. Phase an die Bieter übermittelt).
Wettbewerbssumme gemäß RPW 2013 auf Basis der HOAI 2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist aktuell nachfolgende Terminschiene vorgesehen:
- Ausgabe Auslobung (Aufgabenstellung) 13.10.2022
- Kolloquium voraussichtlich 27.10.2022
- Abgabe Wettbewerbsarbeiten voraussichtlich KW 03/2023
- Abgabe Modell voraussichtlich voraussichtlich KW 04/2023
- Preisgerichtssitzung voraussichtlich 03.03.2023
- Auftragsgespräche voraussichtlich KW 14/2023
Teilnahmeberechtigung (siehe auch III.2.1):
Teilnahmeberechtigt sind Architekten. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - „Berufsanerkennungsrichtlinie“ - gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Teilnahmehindernisse sind in §4 Abs. 2 RPW beschrieben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
— soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
— bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland