Netzbetreiberausschreibung Glasfasernetz Stadtwerke Mühlacker GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 03273-21
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlacker
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 75417
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadtwerke-muehlacker.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Netzbetreiberausschreibung Glasfasernetz Stadtwerke Mühlacker GmbH
Die Stadtwerke Mühlacker GmbH sucht einen Pächter und Betreiber für ein nach der "Richtlinie zur "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26.04.2021 (nachfolgend: "Gigabit-RL") sowie der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (nachfolgend: "VwV Gigabitmitfinanzierung") im Betreibermodell gefördertes, noch zu errichtendes gigabitfähiges Glasfasernetz im Stadtgebiet der Stadt Mühlacker.
Die Stadtwerke Mühlacker GmbH sucht einen Pächter und Betreiber für ein nach der "Richtlinie zur "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26.04.2021 (nachfolgend: "Gigabit-RL") sowie der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (nachfolgend: "VwV Gigabitmitfinanzierung") im Betreibermodell gefördertes, noch zu errichtendes gigabitfähiges Glasfasernetz im Stadtgebiet der Stadt Mühlacker.
Der Konzessionsgeberin liegt bislang ein vorläufiger Förderbescheid des Bundes nach der Gigabit-RL vor, der den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist. Die Beantragung der Landesfördermittel beim Land Baden-Württemberg ist bereits erfolgt, die vorläufige Bewilligung steht noch aus. Der Netzbetreiber hat zu gewährleisten, dass sämtliche im vorläufigen sowie endgültigen Förderbescheid des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg niedergelegten Bestimmungen eingehalten werden.
Vergabeverfahren zur Suche nach einem Unternehmen, das die geförderten Glasfasernetze plant und errichtet, werden durch die Konzessionsgeberin gesondert durchgeführt.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (in Anlehnung an § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i. V. m. § 17 VgV) durchgeführt. Die Konzessionsgeberin behält sich ausdrücklich vor, bereits auf die Erstangebote zuzuschlagen und keine Verhandlungen zu führen.
- Kriterium: Monatliche Pacht je passivem FTTB/-H-Anschluss Typ „homes passed“ (20 %)
- Kriterium: Monatliche Pacht je passivem FTTB/-H-Anschluss Typ: „homes passively connected/homes prepared“ (10 %)
- Kriterium: Monatliche Pacht je aktivem Privatkundenanschluss FTTB-/H-Anschluss Typ „homes connected“ (10 %)
- Kriterium: Monatlicher Anteil am Netto-Umsatz aus aktiven Gewerbekundenanschlüssen und Anschlüssen von institutionellen Nachfragern (z.B. Schulen) (10 %)
- Kriterium: Netzbetriebskonzept (5 %)
- Kriterium: Open-Access-Konzept (5 %)
- Kriterium: Service-Level- und Entstörungskonzept (5 %)
- Kriterium: Inbetriebnahmezeit für fertiggestellte Baucluster (5 %)
- Kriterium: Vertriebs- und Marketingkonzept (5 %)
- Kriterium: Kundenservicekonzept (5 %)
- Kriterium: Höchstpreis für Endkundenprodukt mindestens 250/50 Mbit/s (Down-/Upstream) Privatkunden (10 %)
- Kriterium: Höchstpreis für Endkundenprodukt mindestens 300/100 Mbit/s (Down-/Upstream) Gewerbekunden (5 %)
- Kriterium: Höchstpreis für Endkundenprodukt mindestens 1000/1000 Mbit/s (Down-/Upstream) Gewerbekunden ( 5%)
Die Konzession läuft 10 Jahre und verlängert sich, wenn keine der Vertragsparteien kündigt, automatisch jeweils um ein Jahr für maximal 5 weitere Jahre (Höchstlaufzeit 15 Jahre). Der Vertrag läuft mindestens bis zum Ende des Zweckmittelbindungszeitraums, den der Bund bzw. das Land Baden-Württemberg in ihren Zuwendungsbescheiden angeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Fremdnachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als sechs Monate) [falls zutreffend auch für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft]
- Fremdnachweis über die Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze i. S. d. § 5 TKG (§ 6 TKG a. F.) bei der Bundesnetzagentur [falls zutreffend bei Bietergemeinschaften nur für eins der Mitglieder zu erbringen]
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular liegt bei) [falls zutreffend auch für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie für eignungsleihende Unternehmen zu erbringen]
- Eigenerklärung gem. Art. 5 k) Abs. 1 der VO (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates v. 08.05.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Formular liegt bei) [falls zutreffend auch für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie für eignungsleihende Unternehmen vorzulegen]
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, so muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorgelegt werden, wonach ihm dessen sachliche und/oder personelle Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen.
Bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit Ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie einer von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis ausgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Ein entsprechendes Formular ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre und den Umsatz im Bereich Netzbetrieb von Breitbandinfrastruktur für die letzten drei Geschäftsjahren (Formular liegt bei) [bei Bietergemeinschaften für die gesamte Bietergemeinschaft kumuliert anzugeben]
- Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5.000.000,- Euro sowie einer Deckungssumme von 3.000.000,- Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht bzw. im Falle der Bezugschlagung vor Beginn der Leistungserbringung abgeschlossen und nachgewiesen wird (Formular liegt bei) [bei Bietergemeinschaften im Namen der Bietergemeinschaft zu fertigen]
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, so muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorgelegt werden, wonach ihm dessen sachliche und/oder personelle Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen.
Bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit Ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie einer von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis ausgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Ein entsprechendes Formular ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
- Eigenerklärung zur Erbringung von mindestens zwei vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre ("Referenzen", Formular liegt bei). Die Leistung muss für einen Zeitraum von Mindestens 6 Monaten innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein. Eine Leistung ist mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn der Netzbetrieb die Versorgung von mind. 300 Endkunden über ein Glasfasernetz (FTTB oder FTTH) umfasste. Es werden folgende Angaben erwartet:
(1.) Name des Auftraggebers unter Benennung eines Ansprechpartners,
(2.) Beschreibung der Leistungserbringung,
(3.) Anzahl der über FTTB oder FTTH angeschlossenen Endkunden,
(4.) Betriebszeitraum,
(5.) Benennung der für wesentliche Leistungen eingebundenen Unterauftragnehmer (soweit zutreffend),
(6.) Beschreibung der durch die Unterauftragnehmer übernommenen wesentlichen Leistungen (soweit zutreffend).
Hinweis: Die Angabe eines Ansprechpartners ist verpflichtend, da eine Überprüfung der Referenz durch die Konzessionsgeberin sonst nicht möglich ist. Die Bieter tragen selbst die Verantwortung dafür, dass die Angabe personenbezogener Daten mit Einwilligung des Ansprechpartners erfolgt.
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, so muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorgelegt werden, wonach ihm dessen sachliche und/oder personelle Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen.
Bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit Ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie einer von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis ausgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Ein entsprechendes Formular ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Anzahl der Teilnehmer am Vergabeverfahren entsprechend § 13 Abs. 4 KonzVgV auf 3-5 Bieter zu beschränken. Bei der Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern finden folgende Kriterien Anwendung. Die maximale Gesamtpunktezahl eines Bewerbers beträgt 10 Punkte, wobei auf zwei Nachkommastellen gerundet wird.
(1) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (30 %, maximal 3 Punkte)
Bewertet werden der Gesamtumsatz (15 %) und der Umsatz im Bereich Netzbetrieb (15 %), wobei jeweils der durchschnittliche Jahresumsatz herangezogen wird. Die Höchstpunkzahl erhält jeweils der Bewerber mit dem höchsten durchschnittlichen Umsatz. Null Punkte erhält ein fiktiver Bewerber mit einem Viertel des höchsten durchschnittlichen Umsatzes. Alle Angebote darunter erhalten ebenfalls null Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Umsätze erfolgt mittels linearer Interpolation.
(2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (70 %, maximal 7 Punkte)
Für die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit sind allein die eingereichten Referenzen relevant. Bewertet wird die durchschnittliche Anzahl der über FTTB oder FTTH angeschlossenen Endkunden, wobei nur die insoweit besten zwei Referenzen berücksichtigt werden. Die Höchstpunkzahl erhält jeweils der Bewerber mit den meisten durchschnittlich angeschlossenen Endkunden. Null Punkte erhält ein fiktiver Bewerber mit einem Drittel der angeschlossenen Endkunden. Alle Angebote darunter erhalten ebenfalls null Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Umsätze erfolgt mittels linearer Interpolation.
Die Konzessionsgeberin ist verpflichtet, Aufträge nur an solche Unternehmen zu vergeben, welche die nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (LTMG) erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Absatz 1 bis 3 LTMG (Tariftreueerklärung) oder § 4 Absatz 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) mit dem Angebot abgeben. Die Abfrage der Erklärungen erfolgt mit der Abfrage der Angebote.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219260
Internet-Adresse: https://landgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/
Die Bieter sind verpflichtet, Beanstandungen des Verfahrens innerhalb der nachfolgend genannten Fristen, die an das Fristenregime des § 160 Abs. 3 GWB angelehnt sind, mindestens in Textform gegenüber der Konzessionsgeberin geltend zu machen. Ansonsten sind sie mit ihren Verfahrensbeanstandungen ausgeschlossen (Präklusion). Beanstandungen sind unzulässig, soweit
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einlegung des Rechtsmittels erkannt und gegenüber der Konzessionsgeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Konzessionsgeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Konzessionsgeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Konzessionsgeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammern nach §§ 155 ff. GWB ist vorliegend nicht eröffnet, da die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB Anwendung findet. Die Bieter haben daher den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten (OVG Weimar, Beschl. v. 19.07.2021, Az. 3 VO 352/21). Die Konzessionsgeberin weist darauf hin, dass teilweise auch von einer Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs ausgegangen wird (OVG Koblenz, Urt. v. 16.07.2021, Az. 6 A 10376/21).