Universitätsklinikum Münster - Gebäude 3800 Zentralklinikum - Brandschutzsanierung Gebäudeteil A+D - G57 Fassadenarbeiten A+D Referenznummer der Bekanntmachung: 606-G57
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm-im.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - Gebäude 3800 Zentralklinikum - Brandschutzsanierung Gebäudeteil A+D - G57 Fassadenarbeiten A+D
Fassadenarbeiten für das Projekt "Brandschutzsanierung Zentralklinikum Gebäudeteil A+D"
Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5 48149 Münster
ei dem Bauteil A + D handelt es sich um ein Gebäude in Stahlbeton-
Skelettbauweise. Das Gebäude umfasst insgesamt 7 überirdische Ebenen,
wobei die Ebenen 1, 3, 5 als normal beheizte Aufenthaltsräume genutzt werden
und die Ebenen 2, 4 und 6 niedrig beheizte Technik Bereiche darstellen.
Die bestehende Außenfassade wird aus brandschufztechnischen Gründen
komplett zurückgebaut und durch eine neue wärmegedämmte Hülle (hinterlüftete
Fassade) ersetzt.Darüber hinaus werden die gesamten Fensterflächen in dem Bereich erneuert. Die monotaktisch gegliederte Fassadenkonstruktion ist die optisch Weiterführung
der Fassade des IEZ und besteht im Wesentlichen aus Fensterbändern und
hinterlüfteten Aluminiumfassaden. Das Bekleidungsmaterial aus
Aluminiumblechkassetten ist pulverbeschichtet.
Die erforderliche Leistung besteht im Wesentlichen aus
ca. 715 m2 Prallglaskonstruktion mit Fensterbändern aus Aluminium
ca. 665 m2 Fensterbänder aus Aluminium
ca. 965 m2 hinterlüftete Aluminiumblechbekleidung
ca. 390 m2 Betonfertigteile
Bei 5 oder weniger Teilnahmeanträgen von geeigneten Bewerbern werden diese sämtlich zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Verfahren auch dann weiterzuführen, wenn nach der vorgenannten Prüfung weniger als 5 Bewerber verbleiben.
Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern erfolgt die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber auf der Basis der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Wertungsmatrix. Die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Für den Fall, dass auch nach einer Bewertung der Teilnahmeanträge mehr als 5 geeignete
Bewerber vorliegen, deren Teilnahmeantrag mit gleicher Punktzahl bewertet wurden, entscheidet das Los (s. § 75 Abs. 6 VgV).
Für die Auswertung der Teilnahmeanträge sollen 3 Referenzen mit dem Unterkriterium Herstellungskosten mit insgesamt 90 Punkten bewertet werden.
Die angeführten Referenzen müssen dabei folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Die Baumaßnahme muss fertiggestellt sein und die Fertigstellung muss nach dem 01.01.2016 erfolgt sein.
- Die Herstellungskosten der Fassade müssen mindestens 2.500.000 EUR (netto) betragen haben.
Zudem soll ein vorzulegendes Ausfallkonzept mit 75 Punkten, ein Terminplan mit 40 Punkten und ein Umweltmanagement mit 15 Punkten bewertet werden.
Nach der Auswertung der Teilnahmeanträge fordert der AG 5 Bewerber zur Angebotsabgabe auf. Nach Eingang der Erstangebote erfolgt eine Vorprüfung der Angebote.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf das wirtschaftlichste Erstangebot den Zuschlag zu erteilen, ohne zuvor hierüber zu verhandeln. Sofern der Auftraggeber eine Vorstellungs-/Verhandlungsrunde für zweckmäßig erachtet, wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen:
Die drei Bieter, welche nach den ermittelten Punktzahlen anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien die (drei) wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben, lädt der Auftraggeber zu Verhandlungen (nebst Angebotspräsentation) ein. Sofern nur ein oder zwei Bieter für den Zuschlag in Betracht kommen (z.B. aufgrund der Punktabstände oder aufgrund von Ausschlussgründen), werden nur diese/dieser zu Verhandlungen eingeladen. Alle anderen Bieter scheiden aufgrund der Abschichtungsentscheidung des Auftraggebers aus dem Verfahren aus (Abwicklung des Verfahrens in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen).
Maßgebende Kriterien für die Vorprüfung und die abschließende Angebotswertung und Zuschlagsentscheidung sind:
- Qualifikation des Projektteams, gewichtet mit 30 %
- Qualität des Projektkonzepts hinsichtlich der Methoden und Vorgehensweisen, gewichtet mit 40 %
- Honorarangebot gewichtet mit 30 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 1 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 2 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die Teilnehmer haben einen Mindestjahresumsatz mit Fassadenarbeiten in Höhe von 7,5 Mio. EUR für die letzten 3 vergangenen Kalenderjahre (2019, 2020,2021) nachzuweisen.
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 3 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Es sind 3 Referenzfassaden vorzustellen, die jeweils eine Auftragssumme in Höhe von mindestens 2,5 Mio. EUR haben und die nach dem 01.01.2016 fertiggestellt wurden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 08.04.2022
Bezug: 5. Sanktionspaket, Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Den Vergabeunterlagen liegt eine Eigenerklärung bei, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen ist.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYYV9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.