Rahmenvertrag Berufsbekleidung Rehazentren Baden-Württemberg Referenznummer der Bekanntmachung: 1/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rehazentren-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Berufsbekleidung Rehazentren Baden-Württemberg
Rahmenvertrag über die Lieferung von CI Berufsbekleidung
Rehazentren Baden-Württemberg Die Anlieferung der jeweils zu beschaffenden Berufskleidung hat unmittelbar an den Klinikstandorten zu erfolgen. Nähere Informationen zu den acht Standorten (neun Einrichtungen) sind unter www.rehazentren-bw.de zu finden.
Die RehaZentren Baden-Württemberg möchten für die zurzeit 671 Mitarbeiter ihrer neun Einrichtungen, die auf acht Standorte verteilt sind, einen qualifizierten Anbieter zur Lieferung von CI-Berufskleidung beauftragen. Die Mitarbeiter der Klinikstandorte sollen hochwertige und tragephysiologisch einwandfreie Berufskleidung zur Verfügung gestellt bekommen. Angestrebt wird hierbei eine höchstmögliche Übereinstimmung von Selbstbild und Fremdbild. Die RehaZentren Baden-Württemberg sind an insgesamt 8 Standorten vertreten. Weitere Informationen finden Sie unter: www.rehazentren-bw.de
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug darf nicht älter als 6 Monate sein.
- Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahren netto
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie der Versicherung ausreichend)
- Eigenerklärung EU-Sanktionen unterzeichnet als PDF-Datei
- Fremdfirmenrichtlinie unterzeichnet als PDF-Datei
- Geheimhaltungs- und Datenschutzvereinbarung unterzeichnet als PDF-Datei
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
- Bescheinigung der zuständigen Behörde über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Bescheinigung der zuständigen Behörde über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung
- Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach § 123 und §124 GWB
- Angaben gemäß § 43 VgV, ob und in welcher Art der Bewerber im Rahmen des Auftrages in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet
- Bestätigungsschreiben Masernschutz_Update
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem elektronisch einzureichenden Angebot Fertigmuster ohne Veredelung zum Wasch- und Tragetest sowie Veredelungsmuster auf Stoffproben einzureichen sind. Näheres zu den einzureichenden Mustern sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe, Ziff. 4, zu entnehmen. Diese Muster gelten bei Auftragserteilung als Rückstellmuster und werden daher vom Auftraggeber einbehalten.
Die Muster müssen in einem verschlossenen Paket innerhalb der Angebotsfrist bei folgender Stelle eingehen:
Rehaklinik Klausenbach, Klausenbach 1, 77787 Nordrach, z. Hd. Herrn Ehret.
Die Pakete sind mit einem gesonderten Aufkleber oder deutlich erkennbarer Aufschrift wie folgt zu versehen:
Paket/Umschlag nicht öffnen! Beinhaltet Angebotsbestandteile im Ausschreibungsverfahren, bitte unverzüglich ungeöffnet an Herrn Ehret geben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLG6YH6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.