NetApp Migration des zentralen Datenspeichersystems Referenznummer der Bekanntmachung: 16.3-0033HE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rbk-direkt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
NetApp Migration des zentralen Datenspeichersystems
Austausch des bestehenden Speichersystems NetApp FAS8020 durch zwei NetApp AFF A250 inklusive Komponenten oder gleichwertig, Dienstleistung und Wartung
Rheinisch-Bergischer Kreis, IT-Service Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach
Kompletter Austausch der bestehenden Anlage,
Lieferung und Installation der zu beschaffenden Anlage (siehe Leistungsbeschreibung) und Migration,
Hardwarewartung für 60 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Der Support für die vorhandene Maschine läuft Ende Januar 2023 aus. Diese kann technisch nicht weiter aufgerüstet werden; dies ist jedoch wegen stetig steigenden Anforderungen zwingend erforderlich. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten wegen der derzeitigen wirtschaftlichen und politischen Lage kann die Regelzeit voraussichtlich nicht eingehalten werden. Da es sich um ein unverzichtbares System handelt, muss hier die Verkürzung des Verfahrens genutzt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
NetApp Migration
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDCD4AU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Wurde die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Zur Einleitung eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens wird auf §160 GWB verwiesen.