Beschaffung von COVID-19 Antigen-Schnelltests für die Justizvollzugsanstalten in NRW ab dem 05.09.2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 546/12 E-Z28.7
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Castrop-Rauxel
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 44581
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jva-castrop-rauxel.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von COVID-19 Antigen-Schnelltests für die Justizvollzugsanstalten in NRW ab dem 05.09.2022
Die Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen sind ab dem 05.09.2022 mit COVID-19 Antigen-Schnelltests zur professionellen Anwendung zum Nachweis einer Corona-Virusinfektion zu beliefern. Die Tests müssen auch als Selbsttests geeignet sein.
JVA Castrop-Rauxel Zentralstelle für das Beschaffungswesen im Justizvollzug Lerchenstraße 44581 Castrop-Rauxel zu beliefern sind alle Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Testsysteme müssen in der vom Gesundheitssicherheitsausschuss der Europäischen Union beschlossenen Gemeinsamen Liste von Corona-Antigen-Schnelltests, die auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts unter www.pei.de/sars-cov-2-ag-tests abrufbar ist, aufgeführt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Auf Grund der noch immer dynamischen Pandemieentwicklung und neuer Bestimmungen ist ein schnellstmöglicher Vertragsabschluss erforderlich. Die Vergabefristen müssen entsprechend kurz gehalten werden. Der Aufwand zur Angebotserstellung ist gering.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDGYY5Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland