Müllsammelbehälter Referenznummer der Bekanntmachung: E50 40 2221
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.avea.de
Abschnitt II: Gegenstand
Müllsammelbehälter
Die AVEA Entsorgungsbetriebe GmbH & Co. KG benötigen zur Entsorgung von Bio-und Restmüllabfällen sowie Papier/Pappe/Kartonagen, 2-rädrige Sammelbehälter der Fraktionen 40,80,120 und 240 Liter Fassungsvermögen. Die Behälter für Bioabfälle müssen mit einem passenden von oben zu öffnendes Filterdeckel mit Filterkammern ausgestattet sein. Die Müllsammelbehälter werden zur haushaltsnahen getrennten Erfassung und Abholung von Bio- und Restmüllabfällen sowie der Entsorgung von Papier/Pappe und Kartonagen eingesetzt. Die Entleerung erfolgt über Hecklader-Abfallsammelfahrzeuge. Die Behälter müssen den Ansprüchen eines kommunalen Entsorgungsunternehmens erfüllen.
Die Behälterfraktionen sind aufgrund unterschiedlicher Eigenschaften der Bauart, in 2 Lose aufgeteilt. Die Auslieferung aller Behälter an den Auftraggeber muss bis zum 18.11.2022 vollständig abgeschlossen sein.
Bio/Papier/Pappe/Kartonagen-Müllsammelbehälter 120 und 240 L
AVEA Entsorgungsbetriebe GmbH & Co. KG Im Eisholz 12 51373 Leverkusen
Lieferung von Bio/Papier/Pappe/Kartonagen-Müllsammelbehältern 120 und 240 L.
Restmüll-Sammelbehälter 40 und 80L
AVEA Entsorgungsbetriebe GmbH & Co. KG Im Eisholz 12 51373 Leverkusen
Lieferung von Restmüll-Sammelbehältern 40 und 80L
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bio/Papier/Pappe/Kartonagen-Müllsammelbehälter 120 und 240 L
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Restmüll-Sammelbehälter 40 und 80L
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZB6Y6G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland