Hinweiskarten Starkregengefahr Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.31 - 0938/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]031
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hinweiskarten Starkregengefahr
Erstellung einer Starkregengefahrenhinweiskarte für das Gebiet mehrerer Bundesländer
Los 1: Berlin & Brandenburg
Für das Projekt "Starkregengefahrenhinweise" soll für das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) in Frankfurt am Main für die Gebiete mehrerer Bundesländer (Berlin und Brandenburg, Sachsen und Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Hansestadt Bremen und Niedersachsen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein) ausgehend von bereits vorliegenden Daten eine qualifizierte Bewertung der Überflutungsgefahren aus Starkregenereignissen erarbeitet werden. Dies beinhaltet unter anderem die Datenaufbereitung, Modellentwicklung, 2D-Berechnung für das gesamte von den Bundesländern abgedeckte Gebiet für zwei Szenarien und die Ergebnisaufbereitung. Die zugrundeliegenden Geodaten liegen bereits vor und müssen mit Hilfe eines geeigneten Modellansatzes kombiniert werden.
Los 2: Sachsen & Thüringen
Für das Projekt "Starkregengefahrenhinweise" soll für das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) in Frankfurt am Main für die Gebiete mehrerer Bundesländer (Berlin und Brandenburg, Sachsen und Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Hansestadt Bremen und Niedersachsen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein) ausgehend von bereits vorliegenden Daten eine qualifizierte Bewertung der Überflutungsgefahren aus Starkregenereignissen erarbeitet werden. Dies beinhaltet unter anderem die Datenaufbereitung, Modellentwicklung, 2D-Berechnung für das gesamte von den Bundesländern abgedeckte Gebiet für zwei Szenarien und die Ergebnisaufbereitung. Die zugrundeliegenden Geodaten liegen bereits vor und müssen mit Hilfe eines geeigneten Modellansatzes kombiniert werden.
Los 3: Sachsen-Anhalt
Für das Projekt "Starkregengefahrenhinweise" soll für das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) in Frankfurt am Main für die Gebiete mehrerer Bundesländer (Berlin und Brandenburg, Sachsen und Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Hansestadt Bremen und Niedersachsen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein) ausgehend von bereits vorliegenden Daten eine qualifizierte Bewertung der Überflutungsgefahren aus Starkregenereignissen erarbeitet werden. Dies beinhaltet unter anderem die Datenaufbereitung, Modellentwicklung, 2D-Berechnung für das gesamte von den Bundesländern abgedeckte Gebiet für zwei Szenarien und die Ergebnisaufbereitung. Die zugrundeliegenden Geodaten liegen bereits vor und müssen mit Hilfe eines geeigneten Modellansatzes kombiniert werden.
Los 4: Mecklenburg-Vorpommern
Für das Projekt "Starkregengefahrenhinweise" soll für das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) in Frankfurt am Main für die Gebiete mehrerer Bundesländer (Berlin und Brandenburg, Sachsen und Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Hansestadt Bremen und Niedersachsen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein) ausgehend von bereits vorliegenden Daten eine qualifizierte Bewertung der Überflutungsgefahren aus Starkregenereignissen erarbeitet werden. Dies beinhaltet unter anderem die Datenaufbereitung, Modellentwicklung, 2D-Berechnung für das gesamte von den Bundesländern abgedeckte Gebiet für zwei Szenarien und die Ergebnisaufbereitung. Die zugrundeliegenden Geodaten liegen bereits vor und müssen mit Hilfe eines geeigneten Modellansatzes kombiniert werden.
Los 5: Niedersachsen & Bremen
Für das Projekt "Starkregengefahrenhinweise" soll für das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) in Frankfurt am Main für die Gebiete mehrerer Bundesländer (Berlin und Brandenburg, Sachsen und Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Hansestadt Bremen und Niedersachsen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein) ausgehend von bereits vorliegenden Daten eine qualifizierte Bewertung der Überflutungsgefahren aus Starkregenereignissen erarbeitet werden. Dies beinhaltet unter anderem die Datenaufbereitung, Modellentwicklung, 2D-Berechnung für das gesamte von den Bundesländern abgedeckte Gebiet für zwei Szenarien und die Ergebnisaufbereitung. Die zugrundeliegenden Geodaten liegen bereits vor und müssen mit Hilfe eines geeigneten Modellansatzes kombiniert werden.
Los 6: Schleswig-Holstein & Hamburg
Für das Projekt "Starkregengefahrenhinweise" soll für das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) in Frankfurt am Main für die Gebiete mehrerer Bundesländer (Berlin und Brandenburg, Sachsen und Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Hansestadt Bremen und Niedersachsen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein) ausgehend von bereits vorliegenden Daten eine qualifizierte Bewertung der Überflutungsgefahren aus Starkregenereignissen erarbeitet werden. Dies beinhaltet unter anderem die Datenaufbereitung, Modellentwicklung, 2D-Berechnung für das gesamte von den Bundesländern abgedeckte Gebiet für zwei Szenarien und die Ergebnisaufbereitung. Die zugrundeliegenden Geodaten liegen bereits vor und müssen mit Hilfe eines geeigneten Modellansatzes kombiniert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Beteiligung an Entwicklungs- und Forschungsprojekten zum Thema Starkregenvorsorge
o Erstellung von Gefahren- und Risikokarten zur Überflutungsvorsorge
• Die benannten Referenzprojekte müssen in Summe beide Kriterien abdecken.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
• Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Angaben zum Projektpersonal
Machen Sie bitte folgende Angaben zum Projektpersonal
• Projektleiter und dessen Stellvertreter sowie deren Qualifikation und berufliche Werdegänge mit Angaben über Erfahrung in der Leitung vergleichbarer Projekte. Erwartet wird eine adäquate wissenschaftliche Ausbildung.
• Für jedes Los: Das für die Projektdurchführung eingeplante wissenschaftliche Personal sowie deren Qualifikation und beruflichen Werdegänge mit Angaben über Erfahrung in der Durchführung vergleichbarer Projekte. Bei einem Angebot für mehr als ein Los dürfen dabei nicht die gleichen Personen für mehrere Lose gelistet werden.
Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit
Beschreiben Sie bitte die technische Ausrüstung, die verwendet werden soll und insbesondere welche Rechnerkapazitäten für die Modellrechnung genutzt werden sollen (z.B. Einsatz von Großrechnern, etc.). Geben Sie bitte die für die u.a. numerische Berechnung der Wasserspiegellagen vorgesehene Software an.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.