Bildungsmanagementsystem des Bundeskriminalamtes Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 21.25 - 0764/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]958
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bildungsmanagementsystem des Bundeskriminalamtes
Das im Jahr 2008 im BKA eigenentwickelte Lehrgangsmanagementsystem entspricht nicht mehr dem aktuell erforderlichen fachlichen und technischen Niveau und soll durch ein am Markt etabliertes, den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen begegnendes Bildungsmanagementsystem (BMS) ersetzt werden.
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
Wiesbaden
Ziel der BMS-Einführung ist die grundlegende Absicherung der Infrastruktur des Bildungsmanagements im BKA. Das BMS soll mit seinem großen Funktionsumfang einen umfassenden digitalisierten Prozess für die Anmeldung, Administration und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen performant ermöglichen. Durch eine Anbindung an Single-Sign-On und Drittsysteme im BKA sollen die Prozesse in der Fortbildungsverwaltung erheblich vereinfacht werden. Das neue System soll ein umfangreiches Reporting und Controlling sowie u.a. die Hinterlegung von Kompetenzprofilen nach Funktionsgruppen ermöglichen. Darüber hinaus soll die Planung des jährlichen Lehrgangsangebotes im Bildungszentrum systemseitig umgesetzt und so die Fehleranfälligkeit reduziert werden. Über integrierte Mailing-Funktionen soll die Kommunikation mit Teilnehmenden erleichtert werden.
Das BMS soll in der Lage sein, mit anderen bereits im BKA bestehenden Systemen über Schnittstellen zu kommunizieren (u.a. Personaldatensystem, Haushaltssystem, Lernplattform Moodle).
Darüber hinaus soll über das BMS auch die Veröffentlichung von Lehrgangsangeboten sowie das Teilnehmendenmanagement für die Angebote der kriminalpolizeilichen Spezialfortbildung, die auch den Bundes- und Länderpolizeien offen stehen, abgewickelt werden.
Zusätzlich sind folgende Leistungen Bestandteil der Ausschreibung:
• Anpassungs- und Weiterentwicklungsleistungen des BMS
• Pflege und Support
• Schulungsleistungen zu BMS
Die detaillierte Beschreibung der Leistung ist der Anlage 17 zu entnehmen.
Der Vertrag wird für eine Laufzeit von 4 Jahren mit einer zweifachen Option zur Verlängerung um 1 weiteres Jahr angesetzt.
Siehe Anlage 17 der Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterium A 3.1 - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Bitte reichen Sie die unterzeichnete Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB ein.
Kriterium A 3.2 - Nachweis gewerberechtliche Voraussetzungen
Bitte befüllen Sie das "Formblatt Unternehmensdaten" vollständig.
Kriterium A 3.3 - Berufs- oder Handelsregisterauszug
Bitte reichen Sie einen Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder gleichwertig) ein, der nicht älter als drei Monate ist.
Kriterium A 3.4 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 8. April 2022
Bitte befüllen Sie die "Eigenerklärung Sanktionen Russland" vollständig.
Kriterium A 1.1 - Gesamtumsätze
Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte für die letzten drei Jahre den Gesamtjahresumsatz (in EUR) Ihres Unternehmens an. Bietergemeinschaften sowie Nachunternehmerkonstellationen können die Gesamtjahresumsätze addiert angeben.
Kriterium A 1.2 - Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Bitte reichen Sie einen Nachweis über Ihre Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ein. Deckungssumme jeweils mindestens 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie jeweils mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall.
Kriterium A 1.1 - Gesamtumsätze
Mindestanforderung: Durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz beträgt mind. 300.000 Euro.
Kriterium A 1.2 - Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Der Höchstbetrag (Deckungssumme jeweils mindestens 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie jeweils mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall) muss mindestens einmal jährlich zur Verfügung stehen.
Kriterium A 2.1 - Referenzprojekte
Benennen Sie mindestens zwei einschlägige Unternehmensreferenzen aus den letzten drei Jahren, die in Art und Umfang mit der beschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Kriterium A 2.2 - Mitarbeiterprofile
Bestätigen Sie, dass Sie mindestens 2 Mitarbeiter beschäftigen, die die folgenden Kompetenzen abdecken und reichen sie für jeden Mitarbeiter ein Mitarbeiterprofil ein.
Kriterium A 2.3 - Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung des Personals
Für weitere als die bereits überprüften Mitarbeiter kommt es vor deren Einsatz zur Notwendigkeit einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2-Sabo). Bitte bestätigen Sie die Bereitschaft, dass sich das eingesetzte Personal einer Sicherheitsüberprüfung (Ü2-Sabo) unterziehen wird.
Kriterium A 2.1 - Referenzprojekte
Mindestanforderung: Benennen Sie mindestens zwei einschlägige Unternehmensreferenzen aus den letzten drei Jahren, die in Art und Umfang mit der beschriebenen Leistung vergleichbar sind. Jede der folgenden Tätigkeiten muss hierbei mindestens einmal durch eine Referenz nachgewiesen werden.
- Installation und initiale Konfiguration der Software des Bildungsmanagementsystems
- Service- und Support-Leistungen des Bildungsmanagementsystems während des laufenden Betriebs
- Kundenspezifische Weiterentwicklungen des Bildungsmanagementsystems
Abgeschlossene Referenzprojekte dürfen hierbei nicht älter als 3 Jahre (gemessen ab dem Tag der Angebotsaufforderung) sein. Bei noch laufenden Referenzen dürfen nur die erbrachten Leistungen der letzten 5 Jahre berücksichtigt werden. Das Gesamtauftragsvolumen ist in Personentagen und Euro anzugeben (Angabe des eigenen Auftragsvolumens erforderlich; ohne Unterauftragnehmer, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist auch an der vorliegenden Bewerbung beteiligt). Geben Sie für die mögliche Nachprüfung der Unternehmensreferenzen Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail) der für das Referenzprojekt auskunftsfähigen Person beim Referenzkunden an.
Kriterium A 2.2 - Mitarbeiterprofile
Bestätigen Sie, dass Sie mindestens 2 Mitarbeiter beschäftigen, die die folgenden Kompetenzen abdecken und reichen sie für jeden Mitarbeiter ein Mitarbeiterprofil ein. Die folgenden Kompetenzen müssen jeweils von mindestens einer Person nachgewiesen werden und können auch über mehr als 2 Personen erbracht werden.
1.) Kenntnisse auf dem Gebiet des aktuellen Datenschutzrechts
2.) Kenntnisse in der Konfiguration und Anpassung von Bildungsmanagement-Software
3.) Kenntnisse über die auf Kundenbedürfnisse angepasste Weiterentwicklung von Bildungsmanagement-Software
4.) Kenntnisse für die Installation im Rahmen der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Software
Die Kompetenzen müssen anhand geeigneter Referenzprojekte nachgewiesen werden. Abgeschlossene Referenzprojekte dürfen hierbei nicht älter als 3 Jahre (Abschlussdatum des Referenzprojekts, gemessen ab dem Tag der Angebotsaufforderung) sein. Bei noch laufenden Referenzen dürfen nur die erbrachten Leistungen der letzten 5 Jahre berücksichtigt werden.
Kriterium A 2.3 - Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung des Personals
Mindestanforderung: Bereit zur Sicherheitsüberprüfung wird bestätigt.
Die Regelung zur sozialen Nachhaltigkeit für IT sind einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber legt besonderen Wert darauf, dass keine vertraulich zu behandelnden Informationen an ausländische Sicherheitsbehörden weitergegeben werden. Die Bieter werden daher ausdrücklich auf die "No-Spy-Klausel" im Vertragsentwurf hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.